Fakult¨at Design, Medien, Information Department Medientechnik ...
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3.2 Prüfungs- und Studienleistungen 29<br />
Aus organisatorischen Gründen ist die Belegung der Abendstunden und der Samstage für die Durchführung<br />
weiterer Lehrveranstaltungen möglich.<br />
3.1.3 Lehrveranstaltungsplan<br />
Ein Lehrveranstaltungsplan, der Zeit, Ort und den Namen der lehrenden Person für die jeweiligen<br />
Lehrveranstaltungen enthält, wird von der <strong>Department</strong>sleitung erstellt und durch Aushang veröffentlicht.<br />
3.1.4 Belegung der Lehrveranstaltungen<br />
Die von den Studierenden während des Studiums zu belegenden Lehrveranstaltungen ergeben sich<br />
aus dem Studienplan und sind bestimmten Semestern zugeordnet. Die Reihenfolge ist didaktisch begründet<br />
und sollte deshalb eingehalten werden. Der von der Leitung des <strong>Department</strong>s <strong>Medien</strong>technik<br />
vorgelegte und vom Fakultätsrat genehmigte Lehrveranstaltungsplan wird im Rahmen der organisatorischen<br />
Möglichkeiten so aufgestellt, dass die Studierenden das Studium in der kürzestmöglichen<br />
Zeit (Regelstudienzeit) abschließen können.<br />
Beschränkung der Teilnehmerzahlen an einzelnen Lehrveranstaltungen Aus organisatorischen<br />
Gründen (z.B. begrenzte Zahl der Laborarbeitsplätze) können die Teilnehmerzahlen an einzelnen<br />
Lehrveranstaltungen durch das <strong>Department</strong> <strong>Medien</strong>technik beschränkt werden.<br />
Studiengangwechsel, Zweitstudium Für Studierende, denen Studien- und Prüfungsleistungen<br />
angerechnet wurden, die in einem anderen Studiengang erbracht worden sind, wird gemeinsam mit<br />
dem Studienfachberater ein individueller Studienplan ausgearbeitet.<br />
3.2 Prüfungs- und Studienleistungen<br />
Um eine geordnete Abwicklung der durch die Prüfungs- und Studienordnung vorgeschriebenen<br />
Prüfungs- und Studienleistungen zu ermöglichen, hat der Prüfungsausschuss die folgenden Richtlinien<br />
für die Durchführung festgelegt:<br />
3.2.1 Arten der Prüfungs- und Studienleistungen<br />
Für jedes Pflichtfach oder Modul ist durch die Prüfungs- und Studienordnungen bzw. durch die<br />
Modulhandbücher verbindlich vorgeschrieben, durch welche Prüfungsart (Klausurarbeit, mündliche<br />
Prüfung, Hausarbeit, Referat, Laborpraktikum) die Prüfungs- oder Studienleistung erbracht werden<br />
kann. Soweit die Prüfungs- und Studienordnung nichts anderes bestimmt, setzt die Prüferin bzw. der<br />
Prüfer zu Beginn der Lehrveranstaltung nach Anhörung der Studierenden die jeweilige Prüfungsart,<br />
Zeitdauer sowie die formalen Prüfungsbedingungen, insbesondere Art und Umfang der zugelassenen<br />
Hilfmittel fest.<br />
3.2.2 Termine für Prüfungs- und Studienleistungen<br />
Terminangebote Zur Bekanntmachung von Terminen für Prüfungs- und Studienleistungen führt<br />
der Prüfungsausschuss-Vorsitzende Listen.<br />
Um Terminüberschneidungen zu vermeiden, kann für jeden Tag in jedem Teil einer Liste für die<br />
zugehörigen Studiengruppen nur eine Prüfungs- und Studienleistung angeboten werden.<br />
Der Termin für die Prüfungs- und Studienleistungen in der Mitte bzw. am Ende des Semesters ist vom<br />
Prüfer oder der Prüferin in die Zeit zu legen, in der normalerweise die zugehörige Lehrveranstaltung<br />
stattfindet. Wird im Ausnahmefall ein anderer Termin vorgesehen, so muss dieser am Nachmittag,<br />
nach dem Ende der Vorlesungen liegen. Termine für Prüfungs- und Studienleistungen am Beginn des<br />
der Lehrveranstaltung folgenden Semesters müssen grundsätzlich nachmittags, nach dem Ende der<br />
Vorlesungen liegen.