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Fakult¨at Design, Medien, Information Department Medientechnik ...

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30 3 ORGANISATION DES STUDIUMS<br />

Festlegung des Termins Der Termin für eine Prüfungs- und Studienleistung wird spätestens vier<br />

Wochen vorher im Helios-System veröffentlicht. Auf die Durchführung von Prüfungs- und Studienleistungen,<br />

die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen (z.B. Referate) ist besonders hinzuweisen<br />

(evtl. zusätzlicher Aushang). Die Anmeldefrist endet i.d.R. acht Tage vor Durchführung der Prüfungsund<br />

Studienleistung, damit die erforderlichen Vorbereitungen getroffen werden können.<br />

3.2.3 Anmeldung für Prüfungs- und Studienleistungen<br />

Bei der Anmeldung zu Prüfungs- und Studienleistungen ist zu beachten, dass es Voraussetzungen<br />

für die Teilnahme an Prüfungen geben kann; näheres regelt die jeweilige Fachspezifische Prüfungsund<br />

Studienordnung oder das Modulhandbuch. Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt über das Helios-<br />

System (www.haw-hamburg.de/helios.html). Will eine Studentin oder ein Student ihre/seine Anmeldung<br />

zu einer Prüfungs- oder Studienleistung rückgängig machen, so meldet sie/er sich im Helios-<br />

System wieder ab. Soll der Rücktritt von der Anmeldung nach dem Anmeldeschluss erfolgen, so<br />

teilt sie/er dieses der Prüferin beziehungsweise dem Prüfer, die/der Prüfungs- oder Studienleistung<br />

anbietet, schriftlich oder mündlich mit. Die Studentin oder der Student bestätigt durch ihre/seine Unterschrift<br />

auf der Anmeldeliste die Entgegennahme der Aufgabenstellung und die Teilnahme an der<br />

Prüfung.<br />

3.2.4 Bewertung der Prüfungs- und Studienleistungen<br />

Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt mit den in der Prüfungs- und Studienordnung vorgesehenen<br />

Noten. Eine Prüfungsleistung ist bestanden, wenn sie mindestens mit der Note 4,0 bewertet<br />

wurde.<br />

3.2.5 Wiederholung von Prüfungs- und Studienleistungen<br />

Prüfungsleistungen, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden.<br />

Studienleistungen, die nicht bestanden sind, können wiederholt werden.<br />

3.3 Laborpraktika<br />

Das Laborpraktikum ist eine Lehrveranstaltungsart mit Anwesenheitspflicht, in der die Studierenden<br />

nach Maßgabe und unter Anleitung der Lehrenden einzeln oder in Gruppen fachpraktische<br />

Tätigkeiten durchzuführen haben. Laborpraktika stellen wesentliche Beiträge für das Verständnis<br />

und damit für den Erfolg der Lehrveranstaltungen dar und sichern den Praxisbezug des Studiums.<br />

Ein Laborpraktikum besteht aus einer oder mehreren Übungen, die durch einen Bericht beschrieben<br />

oder ausgewertet werden. Das Modulhandbuch regelt, zu welchen Fächern vorlesungsbegleitende<br />

Laborpraktika gehören.<br />

Allgemeine Hinweise für die Durchführung von Laborpraktika:<br />

– Termin und Aufgabenstellung für eine Übung sollen so rechtzeitig bekannt gegeben werden,<br />

dass der Student beziehungsweise die Studentin in der Lage ist, sich auf die Aufgabe vorzubereiten.<br />

– Durch die Festlegung von Terminen für Laborübungen darf der Vorlesungsbetrieb in anderen<br />

Fächern nicht beeinträchtigt werden.<br />

– Der die Übung betreuende Professor beziehungsweise die betreuende Professorin oder Lehrbeauftragte<br />

testiert dem Studenten beziehungsweise der Studentin die erfolgreiche Durchführung<br />

dieser Übung.<br />

– Die vom Studenten beziehungsweise von der Studentin zu einer Laborübung anzufertigende<br />

Ausarbeitung (Protokoll) wird vom betreuenden Professor beziehungsweise von der betreuenden<br />

Professorin testiert, sofern sie als ausreichend bewertet werden kann. Eine Benotung der<br />

Übungen und Ausarbeitungen findet nicht statt.

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