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REACH Praxisführer zur Expositionsbewertung und zur ...

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April 2009<strong>REACH</strong> Praxisführer <strong>Expositionsbewertung</strong> <strong>und</strong> Kommunikation in den Lieferkettennachgeschalteten Anwendern (Formulieren <strong>und</strong> weiteren Anwendern), ggf. unter Einbeziehungdes Handels erforderlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht bereits ausreichendeInformationen oder Bewertungen bei dem jeweiligen Akteur in der Kette vorliegen.Hierauf gehen wir im Praxisführer im folgenden Kapitel <strong>und</strong> vertieft im Kapitel 5.4 ein.Mehr Kommunikation in den Lieferketten als bisherFür Stoffe <strong>und</strong> Zubereitungen, die in der EU abgegeben werden, fordert <strong>REACH</strong> eine verstärkteKommunikation. Bereits vor <strong>REACH</strong> bestanden Informationsverpflichtungen für dieLieferanten von Stoffen <strong>und</strong> Zubereitungen gegenüber ihren K<strong>und</strong>en, die im Wesentlichenmithilfe des Sicherheitsdatenblattes erfüllt wurden. Diese Informationspflichten vom Lieferantenzu seinem K<strong>und</strong>en sind unter <strong>REACH</strong> noch erweitert worden (<strong>REACH</strong> Artikel 32 <strong>und</strong> 33).Neu unter <strong>REACH</strong> ist, dass auch nachgeschaltete Anwender von Stoffen Informationspflichtengegenüber ihren Lieferanten (<strong>REACH</strong> Artikel 34) haben.Über die gesetzlich festgelegten Informationspflichten hinaus wird die erfolgreiche – <strong>und</strong>effektive – Umsetzung von <strong>REACH</strong> auch davon abhängen, inwieweit Hersteller, Importeure,Händler, Formulierer <strong>und</strong> Anwender freiwillig ihre Informationen zu Stoffen <strong>und</strong> Anwendungsbedingungenaustauschen. Die Durchführung der Stoffsicherheitsbeurteilung erfordertDaten <strong>und</strong> Kenntnisse zu den Stoffeigenschaften <strong>und</strong> Anwendungsbedingungen, die in denWertschöpfungsketten oftmals vorhanden, aber verteilt sind. Durch einen Austausch zwischenStoffherstellern, Formulieren <strong>und</strong> Anwendern kann, soweit erforderlich, sichergestelltwerden, dass das Wissen der Anwender zu den bestehenden Verwendungsbedingungengenutzt wird <strong>und</strong> praxisgerechte Empfehlungen für Risikomanagement-Maßnahmen in dieLieferketten kommuniziert werden.Diese Kommunikation zwischen den Akteuren nimmt sowohl im <strong>REACH</strong>-Gesetzestext alsauch in den zugehörigen Leitlinien einen großen Raum ein, da davon ausgegangen wird,dass die Hersteller/Importeure über die eigenen Verwendungen ausreichende Informationenhaben sollten. Praxisgerechte Möglichkeiten strukturierter <strong>und</strong> standardisierter Kommunikationsprozessewerden derzeit in verschiedenen Projekten entwickelt. In dieser Leitlinie gebenwir Empfehlungen, wie Sie die verschiedenen Instrumente nutzen können <strong>und</strong> welche Schritteals nächstes anstehen (insbesondere in den Kapiteln 5.1.7 <strong>und</strong> 5.4).Das Prinzip der geteilten VerantwortungDie Verantwortung für die Bewertung <strong>und</strong> die sichere Verwendung von Stoffen liegt bei<strong>REACH</strong> in erster Linie bei den wirtschaftlichen Akteuren in den Wertschöpfungsketten. Europäische<strong>und</strong> nationale Behörden sollen sich zukünftig auf die Kontrolle beschränken, ob dieIndustrie ihren Verpflichtungen unter <strong>REACH</strong> nachkommt. Das Prinzip der geteilten Verantwortungin den Lieferketten führt hierbei zu folgender Aufgabenverteilung:4

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