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REACH Praxisführer zur Expositionsbewertung und zur ...

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April 2009<strong>REACH</strong> Praxisführer <strong>Expositionsbewertung</strong> <strong>und</strong> Kommunikation in den Lieferketten3.1.4 Allgemeine Bestimmungen für die Stoffsicherheitsbeurteilung <strong>und</strong> ihr AufbauEine Stoffsicherheitsbeurteilung besteht aus den folgenden Hauptschritten:1. Ermittlung schädlicher Wirkungen („hazard assessment“) auf die Ges<strong>und</strong>heit des Menschen;2. Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Ges<strong>und</strong>heit des Menschen durch physikalisch-chemischeEigenschaften;3. Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Umwelt;4. Ermittlung der PBT- <strong>und</strong> vPvB-Eigenschaften;5. Ermittlung der Exposition („exposure assessment“), mit den beiden Schrittena) Entwicklung von Expositionsszenarienb) Expositionsabschätzung;6. Risikobeschreibung.Die Ermittlung der Exposition („exposure assessment“) <strong>und</strong> die Risikobeschreibung („riskcharacterisation“) werden nur vorgenommen, wenn die vorhergehenden Schritten 1–4 <strong>zur</strong>Beurteilung der Gefährlichkeit („hazard assessment“) gezeigt haben, dass der Stoff als gefährlicheinzustufen oder als PBT / vPvB-Stoff anzusehen ist 11 .Wenn sich bei einem Stoff keine Hinweise auf mögliche gefährliche Wirkungen ergebenhaben, ist die Stoffsicherheitsbeurteilung nach Durchführung der Schritte 1–4 abgeschlossen.Wenn bei der Stoffsicherheitsbeurteilung ein als gefährlich einzustufender Stoff ermittelt(gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. GHS) oder ein Stoff als PBT- bzw. vPvB-Stoff 12 anzusehenist, werden auch die Schritte 5 <strong>und</strong> 6 der Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich: dieErmittlung der Exposition <strong>und</strong> die Risikobeschreibung.Wenn die Stoffsicherheitsbeurteilung abgeschlossen ist, werden die Ergebnisse im Stoffsicherheitsberichtdokumentiert <strong>und</strong>, soweit der Stoff in der EU an Anwender abgegeben wird,im Sicherheitsdatenblatt berücksichtigt. 1311 Hierzu gehört auch eine Beurteilung, ob der Stoff schlecht abbaubar (persistent) ist oder sich in Lebewesenanreichern kann. Beides sind problematische Stoffeigenschaften, die im Rahmen eines eigenen Bewertungsschrittesüberprüft werden.12 PBT-Stoffe: Stoffe, die persistent, bioakkumulierbar <strong>und</strong> toxisch sind / vPvB-Stoffe: Stoffe, die sehr persistent<strong>und</strong> sehr bioakkumulierbar sind.13 Dabei ist zu beachten, dass das Sicherheitsdatenblatt bei der Registrierung eines Stoffes nicht bei der EuropäischenChemikalienagentur ein<strong>zur</strong>eichen ist.12

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