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REACH Praxisführer zur Expositionsbewertung und zur ...

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April 2009<strong>REACH</strong> Praxisführer <strong>Expositionsbewertung</strong> <strong>und</strong> Kommunikation in den Lieferketten• er kann seine Verwendung dem Lieferanten mitteilen <strong>und</strong> ihn bitten, ein Expositionsszenariozu erstellen, das seinen Bedingungen entspricht;• er kann für seine Verwendung eine eigene Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen, fürdiese Verwendung ein Expositionsszenario erstellen <strong>und</strong> dieses ggf. an seine Abnehmerkommunizieren;• er kann sich entscheiden, zu einem anderen Lieferanten zu wechseln, der in seinenerweiterten Sicherheitsdatenblättern seine Verwendungen abdeckt.Der nachgeschaltete Anwender hat 12 Monate Zeit, seine eigene Verwendung zu überprüfen,mit dem Lieferanten zu kommunizieren (falls notwendig) <strong>und</strong> die empfohlenen Risikomanagement-Maßnahmenumzusetzen oder eine eigene Stoffsicherheitsbeurteilungdurchzuführen <strong>und</strong> ggf. das von ihm erstellte Expositionsszenario seinen Abnehmern mitzuteilen.Wenn ein nachgeschalteter Anwender einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitungunter Bedingungen verwendet, die nicht von dem ihm mitgeteilten Expositionsszenario abgedecktsind, ergibt sich hieraus für ihn in der Regel auch die Verpflichtung, innerhalb von 6Monaten die ECHA über diese Verwendungen zu informieren (<strong>REACH</strong> Art. 38). Auf dieseInformationspflichten gehen wir im Kapitel 4.5 genauer ein.Diese Zeiträume beginnen mit Erhalt des Sicherheitsdatenblattes vom Lieferanten mit derRegistrierungsnummer des Stoffes <strong>und</strong> dem Expositionsszenario.Wann muss der nachgeschaltete Anwender trotz abweichender Verwendung keineneigenen Stoffsicherheitsbericht erstellen?In sechs Fällen braucht der nachgeschaltete Anwender keinen eigenen Stoffsicherheitsberichtzu erstellen (<strong>REACH</strong> Art. 37 (4 a-e)):• wenn für den Stoff oder die Zubereitung die Übermittlung eines Sicherheitsdatenblattesnicht vorgeschrieben ist;• wenn zwar ein Sicherheitsdatenblatt geliefert wird, in ihm aber kein Expositionsszenarioenthalten ist (weil der Lieferant selber für den Stoff oder die Zubereitung keinen Stoffsicherheitsberichterstellen muss);• wenn der nachgeschaltete Anwender den Stoff oder die Zubereitung in einer Gesamtmengevon weniger als 1 Tonne pro Jahr verwendet;• wenn der nachgeschaltete Anwender den Stoff oder die Zubereitung unter Bedingungenverwendet, die mindestens den Bedingungen des ihm im Sicherheitsdatenblatt mitgeteiltenExpositionsszenarios entsprechen;• wenn die Konzentration des Stoffes in einer Zubereitung niedriger ist als die Grenzwerte,die in <strong>REACH</strong> Art. 14.2 genannt werden;40

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