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REACH Praxisführer zur Expositionsbewertung und zur ...

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April 2009<strong>REACH</strong> Praxisführer <strong>Expositionsbewertung</strong> <strong>und</strong> Kommunikation in den Lieferketten• bei der Herstellung <strong>und</strong> bei den identifizierten Verwendungen des Stoffes wird währenddes gesamten Lebenszyklus des Stoffes das Risiko beherrscht. Überschreitungen derzugehörigen Grenzwerte für die Umwelt <strong>und</strong> den Menschen (PNEC-Werte <strong>und</strong> DNEL-Werte) treten nicht auf;• bei Stoffen mit problematischen physikalisch-chemischen Eigenschaften (Entzündlichkeit,brandförderndes Potenzial, Explosionsgefährlichkeit) ist die Wahrscheinlichkeit<strong>und</strong> die Schwere einer Belastung so gering, dass sie vernachlässigt werden kann, d. h.z. B. dass mit Explosions-Schutz gesicherten Geräten die Gefährdung vermieden wird• bei Stoffen mit PBT- <strong>und</strong> vPvB-Eigenschaften werden die Stofffreisetzungen (Emissionen)<strong>und</strong> die Expositionen soweit als möglich verringert durch Umsetzung der empfohlenenRisikomanagement-Maßnahmen. 8 .Wenn die erste Durchführung der Risikobeschreibung zeigt, dass Überschreitungen derGrenzwerte zu erwarten sind, sind Änderungen bei den angenommenen Verwendungsbedingungen9 <strong>und</strong> den anzuwendenden Risikomanagement-Maßnahmen notwendig, bis imRahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung eine ausreichende Minderung der Exposition nachgewiesenwerden kann (iterativer Prozess). Das Vorgehen bei der Expositionsbeurteilungwird für den Arbeits-, Verbraucher- <strong>und</strong> Umweltschutz in Einzelheiten dargestellt.3.1.2 Stoffsicherheitsbeurteilungen als Teil der Registrierung von StoffenDie Stoffsicherheitsbeurteilung muss vom Registranten (Stoffhersteller <strong>und</strong>/oder Importeur)bei Stoffen mit einer Jahresproduktionsmenge ab 10 Tonnen (je Hersteller/Importeur) imRahmen der Registrierung vorgenommen werden.Der Stoffsicherheitsbericht, in dem die Ergebnisse der Stoffsicherheitsbeurteilung dokumentiertsind, wird in diesen Fällen vom Registranten bei der Europäischen Chemikalienagentureingereicht (das Registrierungsdossier besteht dann aus zwei Teilen: aus demtechnischen Dossier <strong>und</strong> aus dem Stoffsicherheitsbericht 10 ).Bei als gefährlich eingestuften Stoffen <strong>und</strong> bei Stoffen mit PBT- <strong>und</strong> vPvB-Eigenschaftengehören <strong>zur</strong> Stoffsicherheitsbeurteilung auch die Ermittlung der Exposition <strong>und</strong> die Risikobeschreibung.8Die tatsächliche Umsetzung der in der Stoffsicherheitsbeurteilung angenommenen Risikomanagement-Maßnahmenist von entscheidender Bedeutung, damit in der Praxis die Anwendung der Stoffe auch wirklich sicherist.9Unter „Verwendungsbedingungen“ werden hier die Anwendungsbedingungen (z. B. Menge, Temperatur,Gehalt der Stoffe in der Zubereitung etc.) <strong>und</strong> die Risikomanagement-Maßnahmen verstanden, siehe hierzuauch Kapitel 3.1.7–3.1.10).10 Ausnahme: siehe <strong>REACH</strong> Artikel 14, 2.10

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