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REACH Praxisführer zur Expositionsbewertung und zur ...

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April 2009<strong>REACH</strong> Praxisführer <strong>Expositionsbewertung</strong> <strong>und</strong> Kommunikation in den LieferkettenIn diesem Fall müssen Hersteller bzw. Importeure angemessene Risikomanagement-Maßnahmen für ihren eigenen Umgang mit den Stoffen einsetzen <strong>und</strong> sie müssen den nachgeschaltetenAnwendern die für deren Verwendungen anzuwendenden angemessenenRisikomanagement-Maßnahmen mitteilen durch das erweiterte Sicherheitsdatenblatt. Dienachgeschalteten Anwender werden überprüfen, ob ihre Verwendungen durch die ihnenmitgeteilten Expositionsszenarien abgedeckt sind. Wenn dies der Fall ist, erfüllt der nachgeschalteteAnwender das Expositionsszenario <strong>und</strong> setzt die notwendigen Risikomanagement-Maßnahmen um. Es kann sein, dass der nachgeschaltete Anwender einfache Rechenvorschriftennutzt („Scaling“), auf der Gr<strong>und</strong>lage der ihm mitgeteilten expositionsbestimmendenGrößen. Dadurch kann er kleinere Abweichungen seiner Verwendung vom mitgeteiltenExpositionsszenario berücksichtigen <strong>und</strong> dennoch die angemessene Kontrolle der Risikenzeigen.Die nachgeschalteten Anwender werden überprüfen, ob die vom Lieferanten vorgeschlagenenMaßnahmen angemessen sind. Falls dies nicht der Fall sein sollte, werden sie dies demLieferanten mitteilen.Hinweis: Es ist möglich, dass bei der einzelstoffbezogenen Stoffsicherheitsbeurteilung Risikomanagement-Maßnahmenerforderlich erscheinen, die weniger anspruchsvoll sind als diein der Branche bereits übliche Praxis. Dies bedeutet nicht unbedingt, dass die derzeitigePraxis nicht notwendig ist. Bestehende Vorgaben zum Arbeits- <strong>und</strong> Umweltschutz könnendie Gesamtheit der Belastungen am Arbeitsplatz bzw. in der Umwelt berücksichtigen – <strong>und</strong>daher weiterreichende Maßnahmen vorschreiben, als sich für eine Einzelstoff-Regelungergeben.Durch Risikomanagement-Maßnahmen können die auftretenden Expositionen wesentlichverringert werden. Welche Maßnahmen <strong>zur</strong> Anwendung kommen, kann von Anwender zuAnwender unterschiedlich sein.Bei den Risikomanagement-Maßnahmen wird unterschieden zwischen• Instruktionen;• produktbezogenen Maßnahmen;• organisatorischen Maßnahmen;• technischen Maßnahmen;• personenbezogenen Schutzmaßnahmen.Instruktionen sind <strong>zur</strong> Umsetzung von Risikomanagement-Maßnahmen immer erforderlich.Bei der Prüfung unterschiedlicher Möglichkeiten <strong>zur</strong> Risikominimierung haben prozess- bzw.produktbezogene Maßnahmen generell Vorrang vor nachgeschalteten additiven Emissionsminderungsmaßnahmen.Technische Maßnahmen, wenn sie bei der jeweiligen Verwendungmöglich sind, haben in der Regel Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen.20

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