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Individuelle Gesundheitsleistungen und Leistungsbegrenzungen in ...

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I E<strong>in</strong>leitung 3<br />

Schorre verdeutlichte, dass das Konzept der IGe-Leistungen „zur Transparenz im Ges<strong>und</strong>-<br />

heitswesen beitrage, <strong>in</strong>dem wir diejenigen Leistungen benennen, die nicht <strong>in</strong> die Zustän-<br />

digkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung fallen. Wir wollen die notwendigen Vor-<br />

raussetzungen schaffen, damit <strong>in</strong>dividuelle ges<strong>und</strong>heitliche Bedürfnisse außerhalb der<br />

GKV-Zuständigkeit aufgr<strong>und</strong> souveräner Entscheidungen unserer Mitbürger<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

Mitbürger gezielt wahrgenommen werden können“. Die Leistungen außerhalb der GKV-<br />

Zuständigkeit sollten aus e<strong>in</strong>er leistungsrechtlichen Grauzone herausgeholt werden, um<br />

auch <strong>in</strong> diesen Bereichen qualitätssichernde Maßnahmen e<strong>in</strong>- <strong>und</strong> durchzuführen (Schorre,<br />

Pressekonferenz der KBV, 1998).<br />

W<strong>in</strong>deler (2006), Bereichsleiter für Evidenz-basierte Mediz<strong>in</strong> im Mediz<strong>in</strong>ischen Dienst der<br />

Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS), sieht im ursprünglichen IGeL-Konzept der<br />

KBV lediglich die Kompensation für damals s<strong>in</strong>kende E<strong>in</strong>nahmen der Vertragsärzte.<br />

Am 1. Januar 2004 trat das von der damaligen B<strong>und</strong>esregierung beschlossene<br />

Ges<strong>und</strong>heitsmodernisierungsgesetz (GMG) <strong>in</strong> Kraft. H<strong>in</strong>tergründe hierfür waren der dama-<br />

lige Anstieg des durchschnittlichen Beitragssatzes der Krankenkassen. Trotz der bereits<br />

durchgeführten GKV-Ges<strong>und</strong>heitsreform im Jahre 2000, dem Arzneimittelausgaben-<br />

Begrenzungsgesetz 2002 sowie dem Beitragssicherungsgesetzes 2003 stiegen die Beitrags-<br />

sätze von 13,6% im Jahre 2000 über 13,7% im Jahre 2001 auf 14,0% im Jahre 2002<br />

(AOK-B<strong>und</strong>esverband, 2008).<br />

Zu den Änderungen des GMG zählten u.a. die Zuzahlungen der Patienten, die nun 10% der<br />

Kosten zu gr<strong>und</strong>sätzlich allen Leistungen, aber höchstens zehn Euro <strong>und</strong> m<strong>in</strong>destens fünf<br />

Euro, entrichten sollten. Die Belastungsobergrenze für Zuzahlungen betrug 2%, für chro-<br />

nisch Kranke 1% des jährlichen Bruttoe<strong>in</strong>kommens. Die vollständige Zuzahlungsbefreiung<br />

bestimmter Personengruppen entfiel.<br />

Das Sterbegeld, Entb<strong>in</strong>dungsgeld sowie die mediz<strong>in</strong>isch nicht notwendige Sterilisation<br />

wurden gestrichen. Der Zuschuss e<strong>in</strong>er künstlichen Befruchtung halbierte sich.<br />

Vom Jahre 2005 an sollte sich jeder Versicherte h<strong>in</strong>sichtlich Zahnersatzleistungen privat<br />

absichern. Das Krankengeld musste ab dem Jahre 2006 selbst aufgebracht werden.<br />

Die Kassen erhielten jetzt für versicherungsfremde Leistungen e<strong>in</strong>en Zuschuss aus Steuer-<br />

mitteln. Ihnen wurde das Anbieten von Bonusprogrammen erlaubt. Zudem durften den<br />

freiwillig Versicherten e<strong>in</strong>e Beitragsrückzahlung <strong>und</strong> e<strong>in</strong> Selbstbehalt gewährt <strong>und</strong> <strong>in</strong> Zu-<br />

sammenarbeit mit Privatversicherern e<strong>in</strong>e Zusatzversicherung angeboten werden.

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