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Individuelle Gesundheitsleistungen und Leistungsbegrenzungen in ...

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I E<strong>in</strong>leitung 7<br />

Def<strong>in</strong>itionen an den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen mitbed<strong>in</strong>gt.<br />

Obwohl die Leistungsarten der Gesetzlichen Krankenversicherung mit Hilfe des SGB V<br />

§11 festgelegt s<strong>in</strong>d, unterliegt der Leistungskatalog alle<strong>in</strong> durch Gesetzgebung e<strong>in</strong>er fort-<br />

laufenden Veränderung. Hier bestimmt beispielsweise der Geme<strong>in</strong>same B<strong>und</strong>esausschuss<br />

(G-BA) anhand vorgegebener Richtl<strong>in</strong>ien den Inhalt des Leistungskataloges der Gesetzli-<br />

chen Krankenversicherungen <strong>und</strong> somit gleichzeitig den E<strong>in</strong>- bzw. Ausschluss mediz<strong>in</strong>i-<br />

scher Leistungen. Zudem bestehen zusätzliche Unterschiede der Leistungskataloge <strong>in</strong>ner-<br />

halb der e<strong>in</strong>zelnen Krankenkassen, so dass e<strong>in</strong>ige Kassen e<strong>in</strong>e bestimmte IGeL als Leis-<br />

tung übernehmen, während sie aus dem Katalog e<strong>in</strong>er anderen Krankenkasse ausgeschlos-<br />

sen se<strong>in</strong> kann. Des Weiteren ist zu beachten, dass GKV-Versicherte zusätzlich Privatversi-<br />

cherungen abschließen <strong>und</strong> damit eventuell ausschließlich IGeL abdecken können.<br />

Zusammenfassend lassen sich IGeL durch folgende Merkmale charakterisieren (Raspe,<br />

2006):<br />

• Es handelt sich um nicht-gewerbliche Leistungen von Vertragsärzten (aber auch<br />

Krankenhausärzten), die sich sowohl an kranke als auch ges<strong>und</strong>e GKV-Versicherte<br />

wenden, die aber nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören.<br />

• Sie können im E<strong>in</strong>zelfall zwar s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong> (z.B. Reiseimpfungen), gehören aber<br />

nicht zur mediz<strong>in</strong>ischen Gr<strong>und</strong>versorgung.<br />

• Sie werden durch den Arzt angeboten oder aber von den Versicherten selbst nach-<br />

gefragt.<br />

• Sie müssen von den Versicherten selbst bezahlt werden <strong>und</strong> stellen somit e<strong>in</strong>e zu-<br />

sätzliche E<strong>in</strong>nahmequelle der Ärzte dar.<br />

1.3.1 Listenzugehörigkeit der IGeL: e<strong>in</strong>e unvollständige Übersicht<br />

Der Versuch e<strong>in</strong>er umfassenden Systematisierung aller IGeL stellt sich ebenfalls als<br />

schwierig dar, denn: „Die IGel-Liste gibt es nicht. Der Begriff IGeL ist nicht geschützt <strong>und</strong><br />

hat somit ke<strong>in</strong>e weiteren Bedeutungsregeln, er regelt somit nichts <strong>und</strong> dient <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie<br />

der Vermarktung“ (Harder, 2005; S. 10). Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt: „Im Gr<strong>und</strong>e kann jeder Arzt<br />

Behandlungs- <strong>und</strong> Diagnoseverfahren entwickeln <strong>und</strong> außerhalb der GKV se<strong>in</strong>en Patienten<br />

anbieten. Die Vielfalt kennt dabei kaum Grenzen“ (ebenda, S. 12).<br />

Die „MedWell Ges<strong>und</strong>heitsAG“ erfasst <strong>in</strong> ihrem Verzeichnis über 330 Selbstzahler-<br />

Angebote für die Arztpraxis (Krimmel, 2007). Die AG schlägt für e<strong>in</strong>e Systematisierung<br />

der IGeL die „Vital-Gliederung <strong>in</strong> fünf Bereiche vor: Vorsorge <strong>und</strong> Prävention, Innovation

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