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Gemeinde Waldachtal GÖ1206 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1206</strong>09<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 21<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 15. Mai 2012<br />

Bekanntgabe des Haushaltserlasses für den Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebs<br />

Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong><br />

§ 9<br />

Im Hinblick auf den Haushaltserlass für den Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung<br />

<strong>Waldachtal</strong> erläutert <strong>Gemeinde</strong>kämmerer Herr Enderle dem <strong>Gemeinde</strong>rat, dass<br />

die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> die gesplittete Abwassergebühr noch einzuführen habe. Nachdem<br />

die bisherige Gebührenregelung durch ein Verwaltungsgerichtsurteil nichtig und unwirksam<br />

sei, mache es keinen Sinn, eine Gebührenkalkulation mit kostendeckenden Gebühren zu veranlassen.<br />

Die Verwaltung beließ die Abwassergebühr bei 3,16 €/m³, da ohnehin ab 2010 die Gebühren<br />

rückwirkend neu kalkuliert werden müssten. Rein rechnerisch entstehe ein Verlust, der durch<br />

den Vermögensplan mit einer höheren Kreditaufnahme zu finanzieren sei. Da jedoch der Eigenbetrieb<br />

nach Betriebskameralistik geführt werde (in Anlehnung an die HGB-Regeln mit<br />

Aktiva und Passiva) müssten Einnahmen und Ausgaben gleich hoch sein. Dazu wurden für<br />

den Plan Kredite von 1.864.200,-- € eingeplant, um die rechnerische „Waage“ von Einnahmen<br />

und Ausgaben zu erreichen.<br />

Bislang wurden nie alle Kreditermächtigungen ausgeschöpft. Insoweit habe das Landratsamt<br />

<strong>Freudenstadt</strong> formal und gesetzlich Recht; die Vorgänge bei der Planung und Abschlusserstellung<br />

seien generell immer gesetzeskonform durch die Verwaltung vollzogen worden. Sie erledigten<br />

sich durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr.<br />

Ein Kostenausgleich vom <strong>Gemeinde</strong>haushalt sei nicht vorgesehen und würde bei Eintreten<br />

der genannten Situation, wie vom Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> gefordert, auch vollzogen.<br />

Im Übrigen liegt der komplette Haushaltserlass dem <strong>Gemeinde</strong>rat als Sitzungsunterlage vor.<br />

Ohne weitere Beratung nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> vom Haushaltserlass 2012 für den<br />

Abwassereigenbetrieb Kenntnis.

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