Gemeinde Waldachtal GÖ1206 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...
Gemeinde Waldachtal GÖ1206 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...
Gemeinde Waldachtal GÖ1206 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1206</strong>09<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 21<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 15. Mai 2012<br />
Bekanntgabe des Haushaltserlasses für den Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebs<br />
Abwasserbeseitigung <strong>Waldachtal</strong><br />
§ 9<br />
Im Hinblick auf den Haushaltserlass für den Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung<br />
<strong>Waldachtal</strong> erläutert <strong>Gemeinde</strong>kämmerer Herr Enderle dem <strong>Gemeinde</strong>rat, dass<br />
die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> die gesplittete Abwassergebühr noch einzuführen habe. Nachdem<br />
die bisherige Gebührenregelung durch ein Verwaltungsgerichtsurteil nichtig und unwirksam<br />
sei, mache es keinen Sinn, eine Gebührenkalkulation mit kostendeckenden Gebühren zu veranlassen.<br />
Die Verwaltung beließ die Abwassergebühr bei 3,16 €/m³, da ohnehin ab 2010 die Gebühren<br />
rückwirkend neu kalkuliert werden müssten. Rein rechnerisch entstehe ein Verlust, der durch<br />
den Vermögensplan mit einer höheren Kreditaufnahme zu finanzieren sei. Da jedoch der Eigenbetrieb<br />
nach Betriebskameralistik geführt werde (in Anlehnung an die HGB-Regeln mit<br />
Aktiva und Passiva) müssten Einnahmen und Ausgaben gleich hoch sein. Dazu wurden für<br />
den Plan Kredite von 1.864.200,-- € eingeplant, um die rechnerische „Waage“ von Einnahmen<br />
und Ausgaben zu erreichen.<br />
Bislang wurden nie alle Kreditermächtigungen ausgeschöpft. Insoweit habe das Landratsamt<br />
<strong>Freudenstadt</strong> formal und gesetzlich Recht; die Vorgänge bei der Planung und Abschlusserstellung<br />
seien generell immer gesetzeskonform durch die Verwaltung vollzogen worden. Sie erledigten<br />
sich durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr.<br />
Ein Kostenausgleich vom <strong>Gemeinde</strong>haushalt sei nicht vorgesehen und würde bei Eintreten<br />
der genannten Situation, wie vom Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> gefordert, auch vollzogen.<br />
Im Übrigen liegt der komplette Haushaltserlass dem <strong>Gemeinde</strong>rat als Sitzungsunterlage vor.<br />
Ohne weitere Beratung nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> vom Haushaltserlass 2012 für den<br />
Abwassereigenbetrieb Kenntnis.