13.07.2015 Aufrufe

Wenn überraschende Post im Briefkasten liegt… - Bundesverband ...

Wenn überraschende Post im Briefkasten liegt… - Bundesverband ...

Wenn überraschende Post im Briefkasten liegt… - Bundesverband ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

SEITE IV DIE WELT FRÜHJAHR 2012Inkasso-Unternehmen SONDERSEITENRegeln gegen schwarze SchafeBundesregierung plant Reform der Gesetze, um Verbraucher besser vor Fallen zu schützen, vor allem <strong>im</strong> NetzT Die entscheidenden Punktezeichnen sich ab, Verband hat zurGebührenfrage andere AnsichtenCHRISTOPH ENDELLVor dem Hamburger Landgerichtwird derzeit gegen achtMitglieder einer Gruppe verhandelt,die mit sogenanntenAbofallen über 70.000 Internetnutzergeschädigt haben soll. Ihr Gewinnwird auf Millionen geschätzt. In Antwortauf solche Fälle plant JustizministerinSabine Leutheusser-Schnarrenberger(FDP) ein Paket von Maßnahmen, um Verbrauchervor Abofallen und verwandtenGeschäftsmodellen <strong>im</strong> Internet effektiverzu schützen.Erster Schritt war das Gesetz gegenKostenfallen <strong>im</strong> Internet, das der BundestagAnfang März verabschiedet hat. Nunsoll auch die Regulierung der Inkasso-Branche verschärft werden. Denn einwichtiger Baustein von Abofallen und ähnlichenGeschäftsmodellen ist auch der Einsatzeines aggressiven Inkassos. Verbraucherschützer,Ministerien und auch der<strong>Bundesverband</strong> Deutscher Inkasso-Unternehmen(BDIU) sind sich daher einig, dassneue Regelungen die Verbraucher vor denschwarzen Schafen der Branche schützenmüssen. Diese operieren mit undurchsichtigen,oft unberechtigten Forderungen,drohen mit Hausbesuchen oder belästigendie Schuldner mit automatisierten Anrufen.All dies soll das neue Gesetz verhindern.„Die staatliche Aufsicht soll ausgebaut,Transparenz erhöht und unangemesseneKosten verhindert werden“, erläutertThorsten Bauer, Pressesprecher des Bundesjustizministeriums.Derzeit wird dasPaket innerhalb der Regierung abgest<strong>im</strong>mt.Ein erster Entwurf soll noch <strong>im</strong>März 2012 präsentiert werden. Dabei wirdsich das Justizministerium auch mit demVorschlag der bayerischen JustizministerinBeate Merk befassen müssen, den diese am7. Februar anlässlich des „Safer InternetDay“ vorgestellt hat.Der Bericht, der insbesondere auf eineStudie des <strong>Bundesverband</strong>es der Verbraucherschutzzentralen(VZBV) reagiert, zieltebenfalls darauf ab, schwarze Schafe effektiverzu sanktionieren. „Abzocke und Einschüchterungenmüssen endlich gestopptwerden“, fordert daher VZBV-VorstandGert Billen.Wichtigster Ansatzpunkt der neuen Regelungenist das Rechtsdienstleistungsgesetz,kurz RDG. Dieses bildet Regelungskompetenzund Instrumentarium der Aufsichtsbehörden.Die Aufsicht selbst wirdvon allen Parteien als wenig schlagkräftigeingeschätzt. Derzeit existieren 79 verschiedeneAufsichtsbehörden deutschlandweit.Diese Struktur soll gestrafft, Zuständigkeitenneu überdacht werden. Die Vorsitzendedes Rechtsausschusses des BDIU,Andrea Schweer, fordert zudem: „Die Aufsichtmuss verstärkt, die Verwaltungspraxisvereinheitlicht werden.“ Noch dringenderist allerdings eine Reform ihrer Regulierungsmöglichkeiten.Derzeit steht einzigdie Möglichkeit des Widerrufs der erforderlichenRegistrierung zur Verfügung. Einschwerer Eingriff, der sich gerade deshalbWie viel Regelung braucht die Branche? Unternehmen, gerade auch <strong>im</strong> Geldgeschäft, wehren sich gegen vermeintlichzu viele Vorschriften (Ausschnitt aus dem Gemälde „Der Geldwechsler und seine Frau“ von Marinus Claes van Reymerswaele,1490–1567, zu sehen <strong>im</strong> Amerbach-Kabinett <strong>im</strong> Kunstmuseum Basel)als stumpfes Schwert erwiesen hat. Dennum einen Widerruf zu rechtfertigen, müssenbesonders schwerwiegende Gründevorliegen. Der Widerruf der Registrierungensoll nun erleichtert werden. Nochwichtiger aber dürfte es sein, dass den Aufsichtsbehördenweitere abgestufte Sanktionsmöglichkeitenan die Hand gegebenwerden sollen, um auch kleinere Verstößeeffektiv ahnden zu können. „Wir stellenuns dabei etwa einen Geldbußenkatalogvor, der bis zu 25.000 Euro vorsehenkann“, erläutert VZBV-PressesprecherFriedrich Preußler.Bei diesen Forderungen hat der VZBVauch den BDIU auf seiner Seite: Die Aufsichtbenötige einen Sanktionskatalog, umgegen unseriöse Inkassodienstleistungenvorgehen zu können, fordert BDIU-PräsidentWolfgang Spitz. Deutlich grenzen„Die Aufsicht muss verstärkt, dieVerwaltungspraxis vereinheitlichtwerden“Andrea Schweer, Vorsitzende des Rechtsausschusses des BDIUBREMSEN GEGEN UNSERIÖSE PRAKTIKENDas geplante Gesetzespaket gegen unseriöseGeschäftspraktiken soll eine höhereRechtssicherheit <strong>im</strong> Internet und beiFernabsatzgeschäften schaffen. DerBereich Inkassoregulierung ist nur ein Teildavon. Drei wichtige Punkte:Datenschutzrechtliche Einwilligung:Kunden sollen künftig bewusst und freiüber die Nutzung ihrer Daten entscheidenkönnen. Der Sammlung ihrer persönlichenDaten müssen sie dann ausdrücklichzust<strong>im</strong>men.Unerlaubte Telefonwerbung: Geldbußenfür unerlaubte Telefonwerbungsollen künftig bis zu 300.000 Euro betragen.Gewinnspielverträge lassen sichdann nur noch in Textform abschließen.Missbräuchliche Abmahnungen: DasUrheber- und Wettbewerbsrecht sollAbmahnungen effektiver beschränken,sodass dem Verbraucher max<strong>im</strong>al Kostenbis zu 150 Euro entstehen. Wer Missbrauchmit Abmahnung treibt, muss dieVerteidigungskosten tragen.sich die Verbandsmitglieder von den problematischenKollegen ab, die meist keineVerbandsmitgliedschaft innehaben. EinGrund hierfür könnte sein, dass dem Verbandgegen Mitglieder durchaus schon abgestufteSanktionsmöglichkeiten offenstehen;so ist es ihm möglich, Verweise oderauch Geldbußen von bis zu 10.000 Euroauszusprechen.Gestritten hingegen wird um die Änderungdes Abrechnungssystems. Grundsätzlichmuss der säumige Schuldner die Kostender Inkasso-Leistung zahlen, denn erist dem Gläubiger zum Schadensersatzverpflichtet. Kritisiert wird allerdings, dassdie Kostenkalkulation nicht gesetzlich geregeltsei. Grundlage dieser Berechnungbildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.„Es gibt aber noch <strong>im</strong>mer ungeklärte Fragen,die die Gerichte beschäftigen“, kritisiertVerbraucherschützer Preußler. Es seidaher aus Verbrauchersicht vorzugswürdig,wenn klare Vergütungsregeln geschaffenwürden. Hinzu komme, dass manchesUnternehmen bei den Nebenforderungen,wie etwa bei Ratenzahlungsvereinbarungen,einiges draufschlage. Hier ist derBDIU anderer Auffassung. „Das Bundesverfassungsgerichthat bereits Obergrenzender erstattungsfähigen Inkassokostenfestgelegt. Eine neue Gebührenregelungträgt nichts dazu bei, unseriösen Geldeintreiberndas Handwerk zu legen“, sagt AndreaSchweer. „Wir fürchten, dass hier Politikzulasten seriöser, kleinerer Inkassounternehmengemacht wird.“Dem widerspricht die bayerische Justizministerin:„Gegen unseriöse Inkassounternehmenkommt man noch besser an,wenn den einschüchternden GebührenSchranken eingezogen werden“, sagt BeateMerk.Auch abseits einer klaren Gebührenordnungsoll die Transparenz erhöht werden.Dazu fordert das Papier des bayerischenJustizministeriums: Die wesentlichen Rahmenbedingungender geltend gemachtenForderung müssten <strong>im</strong> Inkassoschreibenstets enthalten sein. Hierzu zählen Identitätund Anschrift des Gläubigers, ausführlicheBegründung der Forderung sowieauch Informationen über gegebenenfallsbestehende Widerrufs- und Rücktrittsrechte.AKG-IMAGESVOLLSTRECKBARE TITELVollstreckbare Titel sind beispielsweiseVollstreckungsbescheide oderGerichtsurteile. Sie sind die Voraussetzungdafür, dass der Gläubiger eineZwangsvollstreckung anstreben kann.Diese Titel geben Auskunft darüber,wer die Gläubiger und Schuldner sind,worum es bei der Forderung geht undwie hoch diese ist.Datenschutz:Vertrauenund GesetzeHARTMUT SCHUMACHERInkassounternehmen benötigen zumEintreiben von Außenständen Informationenüber die Schuldner. Einen großenTeil dieser Informationen beziehensie natürlich von den Gläubigern, aberauch aus öffentlichen Quellen wie Telefonbüchern,dem Handelsregister unddem Schuldnerverzeichnis – sowie vonden örtlichen Meldebehörden. Einholenund speichern dürfen Inkassounternehmennur harte, aussagekräftige Daten, jedochkeine Einschätzungen. Und nurdiejenigen Daten, die sie tatsächlich benötigen– also etwa Informationen überdie Arztrechnung, nicht aber über diezugrunde liegende Behandlung. Zudemmuss das Inkassounternehmen Informationenlöschen, die es nicht mehr benötigt.Erfährt ein Inkassodienstleister, dassInformationen von der Meldebehördeinzwischen gesperrt wurden, etwa weilsich der Einwohner <strong>im</strong> Zeugenschutzprogrammbefindet, dann müssen dessenDaten als „besonders gehe<strong>im</strong>haltungsbedürftig“behandelt werden – z. B.also in einer getrennten Datenbank abgelegtwerden, die nur speziell berechtigtenMitarbeitern zugänglich ist.Unternehmen, die personenbezogeneDaten automatisiert verarbeiten, müssenlaut Gesetz einen Datenschutzbeauftragteneinsetzen, der sicherzustellen hat,dass die Vorschriften <strong>im</strong> Unternehmeneingehalten werden. Das ist auch <strong>im</strong> Interesseder Inkassodienstleister selbst.Prof. Ralf B. Abel, Verbandsbeauftragterfür den Datenschutz be<strong>im</strong> <strong>Bundesverband</strong>Deutscher Inkasso-Unternehmen,erläutert: „Inkasso setzt Vertrauen voraus.Datenschutz ist ein wichtiger Bestandteilvon Vertrauen. Deshalb liegt es<strong>im</strong> Interesse jedes seriösen Inkassounternehmens,für Gesetzmäßigkeit derDatenverarbeitung zu sorgen und alleszu tun, um Missbrauch zu verhindern.“Für Verwirrung und Aufregung hat der<strong>im</strong> April 2010 in Kraft getretene Paragraf28a des Bundesdatenschutzgesetzes gesorgt,der sich mit Einschränkungenbe<strong>im</strong> Übermitteln personenbezogenerDaten über eine Forderung an Auskunfteienbeschäftigt. Manche Unternehmenbefürchteten, durch die neuen Vorschriftendaran gehindert zu werden, Datenüber ihre Schuldner an einen Inkassodienstleisterweiterzugeben.Reine Inkassounternehmen jedochwerden davon nicht beeinträchtigt, sondernerhalten vielmehr Rechtssicherheit,was das Übermitteln von Daten betrifft.Und Inkassodienstleister, die über eineinterne Auskunftei verfügen? „Ein Unternehmen,das sowohl Inkassodienstleistungenanbietet als auch als Auskunfteiarbeitet, muss die Daten in diesenbeiden Bereichen strikt voneinander abschotten.Die Auskunfteiabteilung einesUnternehmens kann also nicht einfachauf Daten aus laufenden Inkassoverfahrenzugreifen“, sagt Alexander Dix, BerlinerBeauftragter für Datenschutz undInformationsfreiheit. Dies scheint auchzu funktionieren: Dix zumindest liegenkeine Hinweise darauf vor, dass Unternehmensich über diese Best<strong>im</strong>mungenhinwegsetzen.ANZEIGEBe...zzz...zzz...zzzahlen!Seit 30 Jahren sorgen wir dafür, dass Kunden bezahlenErfolgreiches Inkasso basiert auf dem opt<strong>im</strong>alen Zusammenspielder Bereiche Risiko- Debitoren- und InkassomanagementAbgabe notleidenderForderungen anUniversum Groupvorgerichtliche Einziehunggerichtliche Beitreibung1. Mahnung Aktivtelefon 2. MahnungAktivtelefon Mahnbescheid§Bei Universum Group erhalten Sie alles aus einerHand - ohne Fremdkostenrisiko. Mit konsequenterBeitreibung sichern wir die Liquidität unsererKunden, unsere individuellen Bonitätsstrategienreduzieren die Überschuldung von Verbrauchern.Interessiert? Wir beraten Sie gerne!Telefon +49 69 42091-06 | vertrieb@universum-group.dewww.universum-group.de+

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!