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Wenn überraschende Post im Briefkasten liegt… - Bundesverband ...

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FRÜHJAHR 2012 DIE WELT SEITE IXSonderseiten Inkasso-UnternehmenMit wenigen Klicksin die AbofalleT Dubiose Seiten <strong>im</strong>World Wide Web sind sogestaltet, dass „gefährliche“Buttons übersehen werdenT Wer sich anmeldet, bekommttatsächlich aber nur eineswirklich kostenlos – ÄrgerLENA BULCZAKEin unachtsamer Klick undschon sind 100 Euro fällig:Die Online-Portale versprechendie besten Downloadsfür den Rechner, klasseHausaufgabenhilfe, kostenlose SMSoder Gutschein-Gewinne. Ihre Opferködern sie mit scheinbaren Gratisinhalten.Wer sich bei ihnen anmeldet, bekommttatsächlich aber nur eines wirklichkostenlos – nämlich Ärger. Dass dieSurfer mit ihrer Registrierung irgendwo<strong>im</strong> Kleingedruckten ein kostenpflichtigesAbonnement abgeschlossen haben,merken sie nämlich in sehr vielen Fällenerst, wenn die erste Rechnung inden <strong>Briefkasten</strong> flattert.Die Abzocker gestalten ihre Seitendabei so geschickt, dass bereits jederneunte Internetnutzer auf sie hereingefallenist. Zwar hat die Bundesregierungreagiert und ein Gesetz verabschiedet,das den Internet-Gaunereien einen Riegelvorschieben soll: Ein Internet-Kaufvertragkommt demnach nur noch zustande,wenn der Nutzer auf einen Buttonklickt, auf dem eindeutig zu lesenist, dass er eine Zahlungspflicht auslöst.Doch selbst wenn das Gesetzgebungsverfahrenzügig vonstattengeht,die neue Regelung wird voraussichtlichnicht vor dem 1. Juli greifen. Bis dahinheißt es weiter aufpassen. „Am bestenbeugt man vor, indem man ohne triftigenGrund keine Kontakt- oder Zahlungsdatenangibt, dubiose Angebotegrundsätzlich meidet und <strong>im</strong> Zweifeldas Kleingedruckte liest“, rät BernhardRohleder, Hauptgeschäftsführer des IT-Branchenverbands Bitkom. GesundesMisstrauen sei sinnvoll, wenn angeblichkostenlose Web-Inhalte oder ServicesNamen und Adresse des Nutzersverlangten. Gleiches gelte für Telefonnummern,E-Mail-Adressen und erstrecht für Bank- und Kreditkartendaten.Wer doch in eine Abofalle getappt ist,Hilfe beiHausaufgaben,kostenlose SMSoder Gutschein-Gewinne…Gerade <strong>im</strong> Internetlocken unseriöseAnbieter mitscheinbarenGratisinhaltensollte vor allem Ruhe bewahren undnicht zahlen. „Wer die Rechnung begleicht,schadet nicht nur sich selbst –er trägt auch dazu bei, dass die Gaunereinicht aufhört“, sagt Edda Castelló,Rechtsexpertin bei der VerbraucherzentraleHamburg.Der Spuk ist <strong>im</strong> Falle eines Fallesmeist leider nicht so schnell vorbei. Betroffenemüssen sich darauf einstellen,dass eine Reihe von Schreiben vonRechtsanwälten und dubiosen Inkassobürosmit teilweise absurden Drohungenauf sie zukommt. Gern verweisendie Geldeintreiber auch auf angeblicheTREUHANDINKASSOGrundsätzlich lassen sich be<strong>im</strong> Inkassozwei Formen unterscheiden: das Treuhandinkassound der Forderungskauf.Um ein Treuhandinkasso handelt essich, wenn das Inkassounternehmendie offene Forderung <strong>im</strong> Namen und<strong>im</strong> Auftrag eines Gläubigers geltendmacht. Die Forderung verbleibt dabeialso be<strong>im</strong> ursprünglichen Gläubiger.Be<strong>im</strong> Inkassokauf wiederum übern<strong>im</strong>mtdas Inkassounternehmen dieForderung des Gläubigers und trittdamit selbst als Gläubiger auf.Hier wird also die Forderung anden Schuldner weiterverkauft.Urteile zulasten einzelner Verbraucher.Diese sind jedoch Ausnahmefälle, dieeiner Überprüfung in höheren Instanzenin der Regel nicht standhielten. EinigeFirmen sind den Verbraucherzentralennegativ aufgefallen, weil sie <strong>im</strong>merwieder auf Zwangsvollstreckungenund Pfändungen hinweisen. Anderedrohen mit Hausbesuchen und einerSpezialdetektei mit martialischem Namen,die „längerfristig und intensiv“recherchieren werde. Immer wieder genutztwird der „Klassiker“ – die Androhungeines negativen Schufa-Eintrags.Gerd Billen, Chef des <strong>Bundesverband</strong>esder Verbraucherzentralen (VZBV),vermutet hier schon „mafiöse Strukturen“.Einige unseröse Firmen hättensich inzwischen auf das Eintreiben vonunberechtigten Forderungen spezialisiert.Als Beispiele nennt er vier Inkassounternehmenmit wohlklingendenNamen – eine davon residiert angeblichin Kroatien. Im Dezember 2011 hatteder VZBV eine Untersuchung von 4000Verbraucherbeschwerden über unseriöseInkassopraktiken präsentiert. DasErgebnis: 99 Prozent der Beschwerdenwaren nach Auffassung des VZBV berechtigt.Jede zweite ging auf eine Internet-Abofallezurück.Wer auf Nummer sicher gehen will,sollte sein Widerrufsrecht nutzen unddas Internet-Abo bestreiten. Musterbriefedafür stellen sowohl das Bundesverbraucherministerium,die Verbraucherzentralenals auch die Stiftung Warentest<strong>im</strong> World Wide Web bereit.Jede seriöse Inkassofirma wird ihreTätigkeit einstellen, wenn der unfreiwilligeKunde deutlich gemacht hat,dass er nicht zahlen wird. Denn Paragraf254 Bürgerliches Gesetzbuch verpflichtetsie beziehungsweise Gläubigerdazu, keine unnötigen Kosten zu verursachen.Danach muss der unfreiwilligeAbonnent <strong>im</strong> Prinzip gar nichts mehrtun – es sei denn, er erhält einen Mahnbescheidvom Gericht.So weit geht zwar kaum ein Betrüger,und es bedeutet auch nicht, dass dessenForderung anerkannt ist. Trotzdemmuss bei Gericht binnen 14 Tagen einWiderspruch eingehen.Und dann wäre auch schon wiederder Trickbetrüger in der Pflicht. Erkönnte nun nur noch eine Gerichtsverhandlungin Gang bringen. Doch daswerden die wenigsten Gauner tun – umsich nicht die Chancen zu vermasseln,dass ihre übrigen „Kunden“ bezahlen.Einst waren es Landesherren, die ihren Untertanen harte Zinsen auferlegten;heute gehören Pleiten zum „Normalgeschäft“, weil etwa Raten nicht mehrbedient werden können (Ausschnitt aus dem Gemälde „Der Zinsgroschen“von Tizian, 1488–1576, Staatliche Kunstsammlungen Dresden)AKG-IMAGES/ERICH LESSINGANZEIGEHeraus aus der OpferrolleUnseriöse Firmen sind hartnäckig – eine Rentnerin wehrt sichLENA BULCZAKWer bei S<strong>im</strong>one L. (Name geändert)anruft, wird schonmal mit derben Worten begrüßt.Jüngst besch<strong>im</strong>pfte die 66-Jährigeeinen Freund, als sie seine Nummermit einer der fast 20 Inkasso-Abzockerfirmenverwechselt hatte, die sie seitetwa vier Jahren nicht in Ruhe lassen.Gelegentlich bis zu 15 Anrufe pro Tag,einen Haufen Mahnungen <strong>im</strong> eigens angelegtenSammelordner – die Drohgebärdender Trickbetrüger sind zumGrundrauschen <strong>im</strong> Alltag der Rentneringeworden. S<strong>im</strong>one L. hat sich aber inzwischenan die alltäglichen Belästigungengewöhnt. Aber: „Es nervt.“Und manchmal bringt es sie danndoch wieder auf die Palme. Zum Beispiel,als sie das Schreiben der „X. Inkasso“(Name geändert) vom November2011 liest. Sie schulde einem Gewinnspiel-Unternehmen225 Euro. BeiNichtzahlung könnten gegebenenfalls„nach Erlass eines VollstreckungsbescheidesZwangsvollstreckungen IhrerBezüge, Rente, Arbeitslosengeld u. ä.durch den Gerichtsvollzieher folgen“.Sollte sie sich an ihre telefonische Anmeldungnicht mehr erinnern, stündediese als Tondatei <strong>im</strong> Internet zur Verfügung,wenn sie ihre Telefonnummereingebe.In der Nacht kann S<strong>im</strong>one L. vorWut nicht mehr schlafen. „Man fühltsich so wehrlos“, erinnert sich die Hallenserin.Die vielen Mahnungen habensich zudem als Stresstest für ihre Eheerwiesen. Als die ersten Schreiben eintrudelten,hat sie sich noch fast mit ihremMann gestritten. „Hast du nichtvielleicht doch aus Versehen ...?“, verdächtigtensie sich. Doch mittlerweileist sich die Rentnerin sicher: „Wir machenso etwas nicht, keine Spiele, keinAbo, nichts.“Und Frau L. wehrt sich. „Von mir gibtes keinen Cent“, das hat sie sich geschworen.Am nächsten Tag geht siezur Verbraucherzentrale. Die habe ihrHIER GIBT ES HILFEVerhaltenstipps: Bundesverbraucherministerium(www.bmelv.de), die regionalenVerbraucherzentralen und dieStiftung Warentest (www.test.de)haben dezidierte Tipps zusammengestellt,wie unfreiwillige Abonnentenvorgehen sollten.Rechtsberatung: Wer sich nach derLektüre unsicher ist, kann sich sowohlvor Ort bei einem Rechtsanwalt oder,meist günstiger, bei der Verbraucherzentralevor Ort beraten lassen.Beschwerdestellen: Die Rechtsanwaltskammerdes jeweiligen Bundeslandesn<strong>im</strong>mt Beschwerden über Anwälteentgegen, die mit Abzockerngemeinsame Sache machen. Gleichestut der <strong>Bundesverband</strong> DeutscherInkasso-Unternehmen (BDIU) beidubiosen Inkassodienstleistern. AuchBanken sind dankbar, wenn sie erfahren,dass sie unfreiwillig zu Komplizender Internet-Betrügereien gewordensind. Gleiches gilt für Google, wennWerbeanzeigen des Browsers zu denGaunern geführt haben.geraten, „X. Inkasso“ einen Widerspruchper Einschreiben mit Rückscheinzu schicken und sich darauf gefasstzu machen, dass die Gauner soschnell nicht lockerlassen werden.Doch dabei will es L. nicht belassen. Siehandelt und wendet sich auch an diePolizei und das Amtsgericht Frankfurt/Main – die Stadt, die „X. Inkasso“ alsAnschrift angegeben hat.Das Ergebnis: L.s Widerspruchkommt als unzustellbar zurück, bei derPolizei erfährt sie, dass diese selbstschon einen Ordner über die „X. Inkasso“angelegt hat. Weil die Firma ihrenSitz in der Türkei hat, kommt aber auchdie Polizei nicht weiter. Aus demselbenGrund stellt auch die StaatsanwaltschaftFrankfurt das Verfahren ein. Immerhin:L. hat jetzt Klarheit, dass essich um Abzocker handelt. Dass dieGauner ihre Rente pfänden könnten,muss sie nun nicht mehr befürchten.Nur, vorbei ist damit noch langenichts. „Dann kam das Outlet – wie hießendie noch?“, L. blättert. „I. GmbH.“Diesmal hieß es, sie habe vergessen, ihrenEinkauf zu begleichen. Über zweiJahre soll sie je 89 Euro zahlen. EineAnwaltskanzlei Sch. wiederum versuchtes nur telefonisch. Hier sind es Spielschuldenin Höhe von 890 Euro. Auf L.sBitte, ihr den Vorgang per <strong>Post</strong> zukommenzu lassen, damit sie weiß, gegenwen sie Anzeige erstatten kann, reagiertdie sogenannte Kanzlei nicht.„<strong>Wenn</strong> das so weitergeht, werde ich beider Polizei noch Stammkunde“, sagt L.Denn auch das wird kaum das Letztegewesen sein, was Frau L. von „demLumpenpack“ hört.IHR SPEZIALIST IM FORDERUNGSMANAGEMENT.GFKL Financial Services AGGFKL betreut ein Forderungsvolumen von derzeit rund 21,5 Milliarden Euro.Standard & Poor`s verlieh das höchste Ranking als Servicer „Strong, Outlook Stable“.Unser Dienstleistungsportfolio:OutsourcingPortfoliomanagementklassisches InkassoAuslandsinkassoDatenmanagementE-CommerceRisiken min<strong>im</strong>ieren – Kosten senken – Erträge steigern.Durch die Übertragung Ihres Forderungsmanagements an die Experten von GFKL.L<strong>im</strong>becker Platz 145127 Essenwww.gfkl.comJens Junak | Leiter VertriebTel. +49 201 102 1170Fax +49 201 102 1102 070vertrieb@gfkl.com+

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