13.07.2015 Aufrufe

Wenn überraschende Post im Briefkasten liegt… - Bundesverband ...

Wenn überraschende Post im Briefkasten liegt… - Bundesverband ...

Wenn überraschende Post im Briefkasten liegt… - Bundesverband ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

FRÜHJAHR 2012 DIE WELT SEITE VIISonderseiten Inkasso-UnternehmenMit allen RechtsmittelnSchuldner sind den Gläubigern nichtschutzlos ausgeliefert. Wer in einerfinanziellen Notlage ist, sollte umgehenddarlegen, warum er nicht zahlen kannT Nach Eingang der Mahnung denKopf in den Sand steckenist die schlechteste LösungANNA KATHARINA FRICKESchuldet eine Person einer anderenetwas, besteht einSchuldverhältnis. Der Schuldnerist verpflichtet, die Rückständewie vereinbart zurückzuzahlen.Was aber passiert, wenn nichtgezahlt wird? Dann haben Gläubiger dasRecht, ihre Forderungen durchzusetzen.In Verzug gerät ein Schuldner mit Ablaufvon 30 Tagen nach Rechnungszustellungoder durch eine Mahnung beziehungsweiseLeistungsaufforderung. Umgute Kundenbeziehungen nicht zu gefährden,kann die erste Mahnung auch als Erinnerunggeschickt werden. Schließlichkann die Rechnung einfach an der falschenStelle gelandet oder unabsichtlichverlegt worden sein. Rechtlich gilt auchdie Erinnerung als Leistungsaufforderung,also als Mahnung.Ab Verzugsbeginn kann der GläubigerVerzugszinsen verlangen. Weitere Mahnungensind kein Muss, es kann auchgleich ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheidsgestellt werden.Die nächste Stufe ist die Klage auf einenVollstreckungstitel, also eine rechtlicheAnordnung zur Zahlung. Gewinnt derGläubiger die Klage, berechtigt der Titelihn über einen Zeitraum von 30 Jahrensein Geld einzuholen – auch über einenGerichtsvollzieher.Da der rechtliche Weg oft zeitraubendist und das Risiko hoher Kosten mit sichbringt, holen sich Gläubiger oft externeHilfe, damit der Schuldner auch tatsächlichzahlt. „Der Gläubiger hat die Wahl, einenRechtsanwalt oder ein Inkassounternehmenmit dem Einzug seiner Forderungzu beauftragen“, sagt Judith Bergvom <strong>Bundesverband</strong> Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU). „Der Vorteil derBeauftragung von Inkassounternehmenliegt darin, dass sie eine außergerichtlicheEinigung mit dem Schuldner anstreben,während Rechtsanwälte in der Regel zügigtitulieren lassen.“ Stellvertretend für ihrenGläubiger versuchen Inkassounternehmendann die Forderung einzutreiben.Mehr Macht haben sie allerdings nicht –auch Inkassobüros müssen den Rechtswegeinhalten. Im Falle einer Nichtzah-T Wichtig für die Entscheidungzwischen Kanzlei oderInkassobüro ist die Abwägungder Chancen auf ErfolgJOST BURGEREs ist ein breiter Korridor, in welchemsich Inkassoverfahren bewegen.Auf der einen Seite liegendie glasklaren Fälle. Da ist weder Summenoch Zahlungspflicht anfechtbar. Auf deranderen Seite lauern die verzwicktenAusgangslagen, die oft in jahrelangeRechtsstreite münden. Doch stets gehtes um Rechtsprozesse und deren effektiveAnwendung. Und um den richtigenPartner. Denn nicht nur Inkassobüros,sondern auch Rechtsanwälte wickeln Inkassoverfahrenab, vor allem wenn esum Einzelforderungen geht.Für Stefan Nau spricht naturgemäßvieles für den Gang zum Anwalt. Nau istPartner in der Kanzlei Segelken & Suchoparmit Standorten in Berlin undHamburg. Er berät auf den Gebieten Gesellschafts-und Vertragsrecht sowie Arbeitsrecht.Für Mandanten treibt dieKanzlei auch Forderungen ein. SeineSicht ist pragmatisch: „<strong>Wenn</strong> es zum gerichtlichenVerfahren kommt, geht dieSache sowieso an einen Rechtsanwalt.<strong>Wenn</strong> ein Inkassofall von vornherein anden Anwalt geht, bleibt alles in einerHand.“ Tatsächlich müssen <strong>im</strong> gerichtlichenKlageverfahren Anwälte tätig werden,und oft werden auch schon gerichtlicheMahnverfahren an sie übergeben.AN EIDES STATTIn der „eidesstattlichen Versicherung“muss der Schuldner seine finanziellenVerhältnisse offenlegen. So bekommtder Gläubiger einen umfassendenÜberblick über die Vermögenssituationdes Schuldners. Eine eidesstattlicheVersicherung kann vom Gläubigerbeantragt werden, wenn eine Pfändungbe<strong>im</strong> Schuldner erfolglos oder nichtmöglich war, etwa weil der Schuldnerden Gerichtsvollzieher nicht in seineWohnung gelassen hat.lung müsste ein Mahnbescheid beantragtoder direkt geklagt werden. In der Regelhat der Schuldner bei berechtigten Forderungendie Kosten zu erstatten, die durchdie Beauftragung eines Inkassounternehmensentstanden sind. „Der Gläubigermuss jedoch die Schadenminderungspflichtbeachten“, erläutert Berg.Bestreitet der Schuldner die Rechtmäßigkeiteiner Forderung, liegt die Nachweispflichtbe<strong>im</strong> Gläubiger. „Dieser mussdann, beispielsweise anhand von Unterlagen,belegen, dass die Forderung zu Rechtgeltend gemacht wird“, erklärt Berg. Isteine Forderung ungerechtfertigt, weil zumBeispiel eine Gegenforderung aufgerechnetwurde oder eine Warenlieferung fehlerhaftwar, gibt es auch keine rechtlicheGrundlage für die Veranlagung von Gebührenfür ein versuchtes Inkasso.Wer in eine finanzielle Notlage gerät,sollte seinem Gläubiger umgehend darlegen,warum er nicht zahlen kann. „DenKopf in den Sand stecken ist sicherlich dieschlechteste Lösung in dieser Situation“,meint Berg. „Zusammen mit dem Gläubigerlässt sich oftmals eine Lösung wiezum Beispiel die Vereinbarung einer Ratenzahlungfinden.“Auch rechtswidrigen Praktiken dubioserInkassobüros sind Schuldner nichtschutzlos ausgeliefert. Inkassobüros dürfenSchuldner nicht in unlauterer Weiseunter Druck setzen, etwa mit Drohungenoder Telefonterror. Über solch rechtswidrigePraktiken können sich Schuldner beider zuständigen RegistrierungsbehördeEine Frage des BudgetsDa spricht vieles für Kontinuität von Beginnan. Kommt von Anfang an die <strong>Post</strong>vom Anwalt, könne das außerdem dieErfolgsaussichten insgesamt erhöhen.Naus Erfahrung nach führt ein beeindruckendesSchreiben vom Rechtsanwaltdurchaus zu mehr Kooperation.Hauptgrund sieht Nau aber <strong>im</strong> grundsätzlichenHerangehen einer Kanzlei:Bei offenen Rechnungen kommt es schnell zum Streit. Nicht jede Forderung ist berechtigt – doch Schuldnerkönnen sich wehren und verschiedene Rechtsmittel in Anspruch nehmen (Ausschnitt aus dem Gemälde„Der Geldwechsler und seine Frau“ von Marinus Claes van Reymerswaele, 1490–1567, Kunstmuseum Basel)Manche Verfahren münden in einem jahrelangen Rechtsstreit„Falls be<strong>im</strong>Schuldner nichtszu holen ist, sindwir einfachgünstiger“Anke Böckmann,Münsterland Inkasso GmbH„Ein Rechtsanwalt wird zunächst prüfen,ob die Ansprüche überhaupt berechtigtsind und welche rechtlichen Möglichkeitenes <strong>im</strong> jeweiligen Fall gibt. Er geht einInkassoverfahren von Anfang an aus juristischerSicht an.“ Und er kann seineFachkenntnisse anbringen. <strong>Wenn</strong> es etwaum Forderungen <strong>im</strong> Immobilienbereichgehe, müsse die Kanzlei Expertenauf diesem Gebiet haben. Das gelte gleichermaßenfür andere Bereiche. DerGang zum Anwalt ist also angebracht,wenn es um jene verzwickten Ausgangslagengeht. Das sieht Anke Böckmanngenauso. Böckmann ist Inhaberin undGeschäftsführerin der MIG MünsterlandInkasso GmbH in Cloppenburg. Das Unternehmensteht beispielhaft für diezahlreichen kleinen und mittleren Inkassobüros,die ihr Geld mit der Abwicklungaußergerichtlicher und gerichtlicherMahnverfahren verdienen. Geht esum die Entscheidung zwischen Rechtsanwaltoder Inkassobüro, sind für sie jedochandere Argumente wichtiger. „UnstrittigeForderungen sollte man generellzum Inkassobüro geben. Da ist dieRechtslage klar und die Aussichten aufZahlung sind hoch“, rät Böckmann. Außerdemlegt Böckmann Wert auf dieFeststellung, dass der Erfolgsdruck einesInkassobüros generell höher sei. Deshalbgebe es bei ihr auch freundliche, aber best<strong>im</strong>mteHausbesuche und andere Formender Kontaktaufnahme – natürlich<strong>im</strong>mer <strong>im</strong> legalen Rahmen. Denn Inkassobürosverdienen nur Geld, wenn derSchuldner zahlt. Auf die Kommunikationskompetenzder Branche lässt sieebenfalls nichts kommen: „Heute könnenSie davon ausgehen, dass ein Inkassobüroindividuell und effizient mitSchuldnern kommuniziert.“Vor allem aber geht es ums Geld, dasder Gläubiger für ihre Dienste bezahlt.„Falls be<strong>im</strong> Schuldner trotz zunächst positiverEinschätzung nichts zu holen ist,sind wir einfach günstiger, weil der Gläubigerdann nur eine Pauschale bezahlenmuss.“ Und die beträgt nicht nur beiBöckmanns Büro gerade einmal 25 Euro.Der Rechtsanwalt hingegen verlangtauch bei Erfolglosigkeit sein Honorar.+des Inkassounternehmens beschwerenoder in schwerwiegenden Fällen Strafanzeigebei Polizei oder Staatsanwaltschafterstatten. Die jeweiligen Registrierungsbehördensind <strong>im</strong> Internet unterwww.rechtsdienstleistungsregister.de zurecherchieren.Kommt es zu einem gerichtlichenMahnverfahren, kann der Schuldner Widersprucheinlegen, wenn er die Forderunggegen ihn für unberechtigt hält. DieWiderspruchsfrist beträgt zwei Wochennach Eingang des Mahnbescheids. Ergehtein Vollstreckungsbescheid, ist auch hierinnerhalb von 14 Tagen noch Einspruchmöglich.Zu den rechtlichen Möglichkeiten desSchuldners gehört auch die Negative Feststellungsklage:Sie gibt dem angeblichenSchuldner die Chance, selbst vor Gerichtaktiv zu werden und die behaupteten Ansprüchegegen ihn vor Gericht klären zulassen. Hat ein Schuldner schuldlosRechtsmittel beziehungsweise Fristenverpasst, kann er die sogenannte Wiedereinsetzungin vorherigen Stand beantragen.Auch wenn es zu einem Vollstreckungstitelkommt, ist der Schuldner seinemGläubiger nicht völlig schutzlos ausgeliefert.Mit einer Vollstreckungsgegenklagekann der Schuldner die Vollstreckungstoppen, wenn nachträglich dieRechtmäßigkeit entfallen ist – zum Beispieldurch Erfüllung.Im Bereich der Lohnpfändung undKontopfändung sind die allgemeinenPfändungsfreigrenzen von großer Bedeutung.Sie sind gesetzlich festgelegt undsollen sicherstellen, dass dem Schuldnerund seiner Familie das Existenzmin<strong>im</strong>umverbleibt. Eine Pfändungsmaßnahme, diedas Existenzmin<strong>im</strong>um antastet, ist unzulässigund auf Antrag vom Vollstreckungsgerichtaufzuheben oder wenigstens abzuändern.Es kommt nicht selten vor, dassunter solchen Umständen überhauptMit Inkrafttreten des Gesetzeszur Modernisierungdes Kostenrechts und zurReform der Sachaufklärungin der Zwangsvollstreckungergeben sich 2013 neueAnforderungen bei der Beitreibungvon offenen Forderungen.Welche Auswirkungen hat die Reform auf das Forderungsmanagementund letztlich auf den Gläubiger?Konkret wird die Reform des Kostenrechts und der SachaufklärungAuswirkungen auf die Kosten einer Zwangsvollstreckungund auf den Bezug von Daten zur Prozesssteuerung haben.Einerseits kann die Reform bei geringen Forderungshöhen eineprohibitive Wirkung auf den Gläubiger entfalten, da eine wirtschaftlicheZwangsvollstreckung in diesem Fall schwieriger wird.Beträchtliche Kostensteigerungen bei den Gerichtsvollziehern –<strong>im</strong> derzeitigen Gesetzesentwurf von durchschnittlich 20% – sindzu erwarten. Die Gebührenerhöhung setzt stärker auf das Verursacherprinzipund belastet damit den Schuldner in einer wirtschaftlichenZwangslage zusätzlich.Andererseits sollen die Möglichkeiten der Informationsbeschaffungfür den Gläubiger <strong>im</strong> Vollstreckungsverfahren so frühzeitigwie möglich ansetzen. So können beispielsweise Fremdauskünftezu potenziellen Arbeitsverhältnissen, Konten oder Kraftfahrzeugenbei Forderungen ab 500 Euro eingeholt werden. Das wird zueiner partiellen Verbesserung der Verfahrenseffizienz führen.Zudem ist eine Neugestaltung der Schuldnerverzeichnisse unterWahrung datenschutzrechtlicher Belange in Planung.Welche Anpassungen sind <strong>im</strong> Mahnprozess konkreterforderlich?Eventuell kann es auch für ein Inkassounternehmen wieder lohnenswertsein, einen eigenen Außendienst einzusetzen, soweitnicht schon vorhanden. Eine antizipative Erfolgsbetrachtung derInkassofälle ist auch künftig das A und O.Insofern kann eine intensivere Prüfung von Vollstreckungschancendurch Inkassounternehmen bzw. Gläubiger dazu führen, dassTitulierungen nicht mehr so häufig durchgeführt werden, dennein Großteil der titulierten Forderungen liegt unter 500 Euro.nichts mehr vom Einkommen des Schuldnersgepfändet werden darf. Besitzt er außerdemkeine Wertgegenstände, die sichnoch gewinnbringend veräußern lassen,hat der Gläubiger das Nachsehen. JudithBergs weist darauf hin: „Der Gläubiger erhältdaher unter Umständen trotz Titulierungseiner berechtigten Forderung keinGeld vom Schuldner.“Reform des Kostenrechts und der Sachaufklärungin der Zwangsvollstreckung und deren Auswirkungenauf das ForderungsmanagementFrank Kebsch, Geschäftsführer arvato infoscore,über zu erwartende Mehrkosten, neue Anforderungen, aber auch Chancen.Gibt es unterschiedlich Aspekte je nach Branche?Branchen, in welchen vorrangig geringere Forderungsbeträgebeizutreiben sind, werden durch die neue Gesetzgebung diegrößten Umstellungen vornehmen müssen. Hier gilt es – mehrdenn je – den Beitreibungsprozess zum Beispiel mittels scorebasierterSteuerung zu opt<strong>im</strong>ieren, um so die ausstehenden Forderungenso kosteneffizient beizutreiben, wie arvato infoscore diesseit langem tut.» Intelligente Prozesssteuerungals Erfolgsfaktor «ANZEIGEWelchen Schluss zieht arvato infoscore aus der aktuellenEntwicklung?Wir bauen auch künftig auf eine analytische Steuerung <strong>im</strong> Mahnprozess,intelligente Prozesse und innovative Lösungen bei derSchuldnerkommunikation. Mit der neuen Gesetzgebung werdendiese Aspekte wichtiger denn je werden und stellen langfristigden entscheidenden Erfolgsfaktor für Unternehmen der BrancheForderungsmanagement dar.Über arvato infoscore – Lösungen für alle Phasendes Kundenlebenszyklusarvato infoscore ist ein Tochterunternehmen der arvatoAG, des international vernetzten Outsourcing-Dienstleistersder Bertelsmann AG.Mit rund 1.900 Mitarbeitern und Hauptsitz in Baden-Baden ist arvato infoscore an elf Standorten in Deutschland,Österreich, der Schweiz und Ungarn tätig.Als integrierter Lösungsanbieter für das aktive und wertorientierteManagement aller Kundenbeziehungen undZahlungsflüsse ist das Unternehmen in fünf Geschäftsbereichenaufgestellt: Risk Management, Billing & Payment,Finance & Accounting, Collection und Utilities.arvato infoscore bietet damit alle Dienstleistungen „rundum den Zahlungsfluss“ – von der Risikoprüfung, über dieEntstehung einer Forderung, die Rechnungsstellung und-abwicklung inklusive der Forderungsabsicherung undVorfinanzierung bis hin zur Buchung der Zahlung oderder weiteren Beitreibung der Forderung.AKG IMAGESANZEIGEVerantwortlich für den Inhalt: arvato infoscore

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!