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miliz - Österreichs Bundesheer

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MILIZinfo_2_2006:MILIZinfo-1/2004-Umbruch 12.09.2007 9:39 Uhr Seite 15informationPräventivmaßnahmenDie Vorsorgemaßnahmen für den Schutz der Heeresangehörigenim jeweiligen Befehlsbereich habensich nach den Vorgaben des StrahlenalarmplanesBMLV zu richten. Eine enge Zusammenarbeit mit derzuständigen Landesregierung ist zusätzlich erforderlich,wobei der Militärkommandant mit Priorität 1die Schutzmaßnahmen für alle Heeresangehörigenim Befehlsbereich sicherstellt und mit Priorität 2 dieUnterstützung der Zivilbehörde auf Anforderung imRahmen der Assistenzleistung gemäß § 2 Abs.1 lit.cgewährleistet.Für die Erstellung von Strahlenalarmplänen sind vorallem folgende Grundsätze maßgeblich:• Ein vollständiger Schutz gegen Kernstrahlung nachUnfällen mit radioaktivem Material für alle Betroffenenkann nicht sichergestellt werden. Es ist lediglichmöglich, die gesundheitlichen Risiken der betroffenenPersonen zu minimieren. Vergleichbar istdiese Aussage mit der Tatsache, dass eine gediegeneAusbildung die Überlebenswahrscheinlichkeit aufdem Gefechtsfeld erhöht, eine Verletzung oder derTod von Soldaten im Rahmen von Kampfhandlungenkann dennoch nicht ausgeschlossen werden.• Jede Form der Katastrophenprävention im zivilenund militärischen Bereich ist eine Kosten- und Nutzenrechung.Die Aufwendungen und das Risiko fürdie Einsatzkräfte müssen durch den zu erwartendenErfolg gerechtfertigt sein. Eine Überschreitungder festgelegten Grenzwerte für Einsatzkräfte fürdie Bergung von Sachgütern ist beispielsweise nichtgerechtfertigt.• Strahlenschutz in seiner Gesamtheit ist eine für dendamit nicht Befassten schwer begreifbare Materie.Je schwieriger sich ein Problem darstellt, umso einfachermuss die Umsetzung für den einzelnen Bedarfsträgergestaltet werden. Klare, einfache undeindeutige Anweisungen geben den einzelnen Heeresangehörigeneine gewisse Sicherheit im Handelnund entlasten die Führung im Anlassfall.Die Reaktionsmechanismen leiten sich von der Charakteristikdes möglichen Einsatzszenarios ab. DieFolgen der Freisetzung von radioaktiver Kontaminationaus einem KKW sind in drei Phasen zu gliedern.Phase 1Durchzug der radioaktiven Wolke und RN-Depositionin der Dauer von zwei bis fünf Tagen nach Beendigungdes Austritts von radioaktivem Materialaus dem KKW.• Die Hauptbelastung erfolgt durch externe γ-Strahlungaus der vorbeiziehenden Wolke. Mit Zunahmeder Deposition steigt die Gefahr der Inkorporationvon radioaktiven Substanzen.• Die Vorwarnzeit bei Unfällen in den nächstgelegenenKKW bis zum Eintreffen der radioaktiven Wolkeauf österreichischem Staatsgebiet ist sehr geringund beträgt wenige Stunden. Eine Reaktion hat dahergrundsätzlich durch ein vorgeplantes starresEinsatzkonzept und automatisiert ablaufendeSchutzmaßnahmen zu erfolgen.• Während des radioaktiven Niederschlages sindgroßräumige Spüreinsätze und Dekontaminationsmaßnahmenim freien Gelände nicht zielführend.Dadurch würde das Einsatzpersonal in dieser Phaseeiner unnötig hohen Belastung ausgesetzt undkönnte eventuell für spätere Hilfeleistungen nichtmehr eingesetzt werden.• Durch das stete Ansteigen der Bodenstrahlung istdie Feststellung eines exakten Verstrahlungsbildesnicht möglich.Phase 2Nach Ende des radioaktiven Niederschlages erfolgtdie Hauptbelastung durch β-Strahlung auf Grundmassiver Bodenstrahlung und Inkorporation von radioaktivenSubstanzen.• Die Phase zwei dauert vom Ende des radioaktivenNiederschlages gerechnet etwa zwei bis vier Wochen.• Nach Ende der Deponierung des radioaktivenNiederschlages kommt es für die Behörde daraufan, möglichst rasch ein exaktes Verstrahlungsbildzu erstellen. Dies ist die Voraussetzung zur Anpassungder Schutzmaßnahmen für die Bevölkerungan die tatsächliche Gefährdung und die Sicherstellungdes schwergewichtsmäßigen Einsatzes derverfügbaren Kräfte.Phase 3Eine weitgehende Normalisierung des öffentlichenLebens tritt nach etwa vier bis acht Wochen mit Ausnahmeeiniger hoch verstrahlter Gebiete ein. DieRückstandsstrahlung sinkt ab diesem Zeitpunkt nurmehr sehr langsam ab. Der Normalwert der natürlichenUmgebungsstrahlung wird erst nach Monatenbis Jahren erreicht.Es sind langfristige Maßnahmen zur Minimierung derDosisbelastung der Bevölkerung, die sich auf Monatebis Jahre erstrecken können, zu treffen.Fortsetzung Seite 16!MILIZ info 2/2006 15

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