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miliz - Österreichs Bundesheer

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MILIZinfo_2_2006:MILIZinfo-1/2004-Umbruch 12.09.2007 9:39 Uhr Seite 6informationFreiwillige MeldungEine freiwillige Meldung zu Milizübungen istunwiderruflich.Wehrpflichtige, die sich freiwillig zur Leistungvon Milizübungen gemeldet haben, sind vonder Absicht, sie zu Milizübungen heranzuziehen,vom Militärkommando• innerhalb eines Jahres nach ihrer Entlassungaus dem Grundwehrdienst oder• sofern die freiwillige Meldung erst nach derEntlassung aus dem Grundwehrdienst abgegebenwurde, innerhalb eines Jahres nachAbgabe der freiwilligen Meldungzu verständigen.Verpflichtung mitAuswahlbescheidWehrpflichtige, die sich nicht freiwillig zur Leistungvon Milizübungen gemeldet haben, jedocheine vorbereitende Milizausbildung währenddes Grundwehrdienstes erfolgreich absolvierthaben, dürfen zur Leistung von Milizübungenverpflichtet werden, sofern die notwendigenFunktionen nicht ausreichend mitsolchen Wehrpflichtigen besetzt werden können,die Milizübungen auf Grund freiwilligerMeldung zu leisten haben.Die Wehrpflichtigen sind hierbei binnen zweiJahren nach ihrer Entlassung aus demGrundwehrdienst mit Auswahlbescheid nachden jeweiligen militärischen Bedürfnissen undunter Bedachtnahme auf ihre persönlichenVerhältnisse auszuwählen. Zuständige Behördeist hierfür das Militärkommando.Im Falle einer Berufung gegen den Auswahlbescheidist vor einer abweisenden Entscheidungauf Verlangen des Wehrpflichtigen eineStellungnahme der <strong>Bundesheer</strong>-Beschwerdekommissioneinzuholen.Verpflichtung vonGesetzes wegenAuf jeden Fall sind zur Leistung von Milizübungenverpflichtet• Offiziere des Milizstandes und• sonstige Wehrpflichtige des Milizstandes, diea) dem <strong>Bundesheer</strong> auf Grund eines Dienstverhältnissesangehört haben oderb) einen Wehrdienst als Zeitsoldat geleistethaben.Bereits geleistete Kader- oder Truppen -übungs tagen vor Ausscheiden aus demDienstverhältnis oder dem Wehrdienst alsZeitsoldat werden auf die Dauer der gesamtenMilizübungspflicht angerechnet.Dauer derHeranziehbarkeitAuf Grund eines rechtskräftigen Auswahlbescheidesoder von Gesetzes wegen dürfen dieWehrpflichtigen zu Milizübungen bis zur Vollendungdes 50. Lebensjahres herangezogenwerden. Für die Heranziehung auf Grund freiwilligerMeldung besteht keine Begrenzungnach dem Lebensalter, das heißt sie ist biszum Ende der Wehrpflicht möglich. Diese endetfür Offiziere, Unteroffiziere und Spezialkräfteauf den Gebieten der Technik, des Sanitätswesens,des Seelsorgedienstes und derFremdsprachen mit Ablauf des Jahres, indem sie das 65. Lebensjahr vollenden, für alleübrigen Wehrpflichtigen mit Vollendung des50. Lebensjahres.VorbereitendeMilizausbildungWehrpflichtige, die auf Grund ihrer Eignungund des voraussichtlichen militärischen Bedarfesfür die Heranbildung zu einer Funktionin der Einsatzorganisation in Betracht kommen,sind vom Einheitskommandanten odervon dem diesem gleichgestellten Kommandantenwährend des Grundwehrdienstes zueiner vorbereitenden Milizausbildung einzuteilen.Wehrpflichtige, die sich freiwillig zurLeistung von Milizübungen gemeldet haben,sind dabei im Falle ihrer Eignung vorzugsweisezu berücksichtigen.Die vorbereitende Milizausbildung erstrecktsich ab 1. Jänner 2006 auf alle in Frage kommendenEinsatzfunktionen und weicht in dieserHinsicht von der bisher bestehenden vorbereitendenKaderausbildung ab, die nur aufKaderfunktionen in der Einsatzorganisationausgerichtet war.AbschließendeFeststellungGrundsätzlich ist festzustellen, dass in Österreichauch künftig an der allgemeinen Wehrpflichtfür Männer festgehalten wird und imFalle eines Einsatzes alle wehrpflichtigen Soldatenzwangsweise zur Wehrdienstleistungherangezogen werden können.Nur der Auslandseinsatz erfolgt auf Grund dergeltenden Rechtslage ausschließlich durch Soldaten,die sich dazu freiwillig gemeldet haben.Im Wesentlichen verfolgt die gegenwärtigeReform des <strong>Bundesheer</strong>es im Bereich derPersonalgewinnung die Verstärkung des Freiwilligenprinzipsund damit einhergehend einebessere Qualifizierung der Soldaten auf allenEbenen zur Bewältigung anspruchsvoller InundAuslandsaufgaben.Mag. Christoph Ulrich, ELegBerufsethischesFortbildungsseminar 2006„Heldentumgestern, heuteund morgen“Das Seminar befasst sich mit der Aufarbeitungdes Heldentums beginnend mitdem Alten Testament (David und Goliath)über die Antike (Ilias und Odyssee) unddas Mittelalter (Nibelungenlied) bis in dieheutige Zeit (Helden des 9/11).Nach dieser geschichtlichen Perspektivewerden „Bruchlinien“ als scheinbareWidersprüche wie „Held der Niederlage“oder „Held und Demokratie“ behandelt.Als Höhepunkt werden im Rahmen einerPodiumsdiskussion die Relevanz des Hel -denthemas für die Streitkräfte Europasvon heute und morgen aufgearbeitet.Kursschlüssel:UM2Seminardauer:Mo 23. bis Mi 25. Oktober 2006Vorgesehene Teilnehmer:Offiziere und Unteroffiziere desPräsenz- und Milizstandes.Kursführende Dienststelle:HeeresunteroffiziersakademieForstbergstraße 204470 EnnsSeminarleiter:MjrdhmfD Mag. Andreas KastbergerTelefon:07221/700 - 5311 oder 5312 DWAnmerkung:Die Kursanmeldung hat für Wehrpflichtigedes Milizstandes beim mobverantwortlichenKommando zu erfolgen.Die Redaktion6MILIZ info 2/2006

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