Umwelterklärung 2011 Werk Wolfsburg (1,8 MB) - Volkswagen AG
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Einhaltung von Vorschriften im Umweltrecht<br />
Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist für den<br />
<strong>Volkswagen</strong> Konzern und jeden seiner Mitarbeiter<br />
selbstverständlich.<br />
Allerdings ist die Menge an Rechtssetzungen gerade<br />
im Umweltschutz nur noch schwer überschaubar, zu<br />
beachten sind europaweite Regelungen, Vorschriften<br />
des Bundes und der einzelnen Länder sowie kommunale<br />
Sonderregelungen.<br />
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden,<br />
wurden im Umweltmanagement-System spezielle<br />
Strukturen geschaffen. In der zentralen Abteilung<br />
„Konzern Umwelt“ verfolgen Fachleute alle gesetzlichen<br />
Entwicklungen und werten diese aus. Falls<br />
notwendig, werden über die beteiligten Industrieverbände<br />
in Berlin bzw. in Brüssel Stellungnahmen<br />
abgegeben. Informationen werden allen Beteiligten<br />
im Unternehmen zur Verfügung gestellt.<br />
Die Umweltbeauftragten der einzelnen Standorte<br />
werden bei regelmäßigen Treffen über alle wichtigen<br />
neuen Regelungen informiert, sie diskutieren<br />
und beschließen die notwendigen einzuleitenden<br />
Maßnahmen.<br />
Eine kommerzielle Datenbank ist im unternehmenseigenen<br />
Intranet jedem mit Umweltschutz befassten<br />
Mitarbeiter zugänglich. Damit ist jederzeit der Zugriff<br />
auf das geltende Recht möglich.<br />
Standortübergreifender Teil 25<br />
Das Thema Legal Compliance (Einhaltung der<br />
Rechtsvorschriften) ist ein wichtiges und regelmäßiges<br />
Thema bei allen internen und externen<br />
Umweltaudits bei <strong>Volkswagen</strong>. In einem hierin integrierten<br />
Dokumentenaudit werden bspw. Genehmigungen<br />
gesichtet und die Einhaltung von Auflagen<br />
und Nebenbestimmungen vor Ort überprüft.<br />
Notfallvorsorge<br />
Um die durch möglichen Betriebsstörungen hervorgerufenen<br />
Umweltrisiken (Brandfall, Umgang mit<br />
chemischen Produkten und Fertigung) so gering wie<br />
möglich zu halten, wurden in den <strong>Werk</strong>en entsprechende<br />
technische und organisatorische Maßnahmen<br />
festgelegt. Die Notfallpläne werden laufend<br />
aktualisiert und zur Berücksichtigung werkübergreifender<br />
Auswirkungen auch mit den zuständigen lokalen<br />
Behörden abgestimmt; die Mitarbeiter werden<br />
in Unterweisungen geschult.<br />
An allen Standorten ist eine gut trainierte und mit<br />
entsprechenden Einsatzfahrzeugen gut ausgerüstete<br />
<strong>Werk</strong>feuerwehr in Bereitschaft, die in jedem Fall<br />
auch mit der örtlich zuständigen kommunalen<br />
Feuerwehr in Kontakt steht.<br />
Das Funktionieren der in den Alarm- und Gefahrenabwehrplänen<br />
beschriebenen Festlegungen und Abläufe<br />
wird regelmäßig – sowohl auf Stabs- als auch<br />
auf Arbeitsebene – geübt.