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November - (RFW) Steiermark

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Wirtschaftsprecher Themessl:Wertpapieraufsichtsgesetzvernichtet tausende ArbeitsplätzeDas Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetzund die diesbezüglicheGewerbeordnung geändertwerden, vernichtet tausende Arbeitsplätze.Durch die Trennung von Vermögensberaternund Wertpapiervermittlernvon Versicherungs-Agentenund –Maklern habe die Regierung eineQualitätsverbesserung erreichenwollen, was allerdings völlig nachhinten losgegangen sei, so die Kritikvon FP-Wirtschaftssprecher Themessl.Bereits in der Begutachtung habensich die Bankenlobbyisten gegen dieWirtschaftskammer durchgesetzt, derenVorschläge kaum berücksichtigtworden sind. Dadurch hätte die Banken-Lobbyerreicht, die unabhängigenselbständigen Wertpapiervermittlerauszuschalten und diesen Geschäftszweigvoll den Banken zuzuschlagen.So dürfen mit der Neufassung des Gesetzesunabhängige selbständigeWertpapiervermittler nur mehr fürdrei Wertpapierunternehmen tätigsein, jedoch nicht für Banken. Dieswerde dazu führen, dass der Großteilder bisher rund 6.000 bei der Wirtschaftskammerregistrierten Finanzdienstleistungsassistentengezwungensein werde, seine Tätigkeit zu beenden,womit tausende Arbeitsplätzevernichtet würden, fürchtet Themessl.Diese Bundesregierung hat vor dreiJahren die Kammern in den Verfassungsranggehoben, um die Wichtigkeitdieser Institutionen hervorzuheben.Es ist daher schon seltsam, dassman, trotz der Wichtigkeit der InstitutionWirtschaftskammer, die Vorschlägeder Interessensvertretungennicht oder nur geringfügig berück–sichtigt!Kommentar WKÖ Vizepräsident Komm.Rat Fritz AmannSteuerprogression an die Teuerungsrateanpassen und die Lohnnebenkosten senken!Angesichts der konjunkturellen Gewitterwolken, diesich 2012 über Österreich zusammenziehen, braucht esklare steuerliche Entlastungsschritte für Wirtschaft undArbeitnehmer. Nur so kann auch der Binnenkonsum angekurbeltwerden - und nicht durch Lohnabschlüsse,deren Ergebnisse die Finanzministerin ohnehin dann"wegbesteuert“. Die Anpassung der Steuerprogressionan die Teuerungsrate erhöht die Kaufkraft. Die Senkungder Lohnnebenkosten stärkt die Wettbewerbsfähigkeitder Betriebe und damit den Arbeitsmarkt in Österreich.Verschiedene Studien zeigen ohnehin in regelmäßigenAbständen die Misere auf, unter der die heimischen Betriebeleiden, nämlich hohe Gesamtsteuerrate und hoherAdministrations-Aufwand. Im Geschäftsklima-Rankingder Weltbank ist Österreich vor kurzem von Platz28 auf 32 abgesackt - innerhalb der EU schnitten nur Italienund Spanien schlechter ab. Bisher besteht die Arbeitvon „Besteuerungs-Ministerin“ Fekter und der Regierungaber lediglich darin, die durch die Wirtschaftsleistungnoch sprudelnden Steuereinnahmen durch Abgabenerhöhungenund Leistungskürzungen "aufzufetten"und ins "schwarze Loch" Budget zu versenken.Würde die Regierung endlich ihren Beitrag zur Sanierungdes Staatshaushaltes - Stichwort Struktur- und Verwaltungsreform- leisten, wären Entlastungen für dieSteuerzahler absolut möglich. Das hieße allerdings,dass die Koalition beginnen müsste, wirklich zu arbeiten.10BetrugsbekämpfungDurch das Betrugsbekämpfungsgesetz2010 wurden auch neue Regelungenzur Bekämpfung der Schwarzarbeitbeschlossen. Wenn ein Arbeitgeberseine Anmeldeverpflichtungennicht ordnungsgemäß erfüllt und dieLohnsteuer nicht vorschriftsmäßig andas Finanzamt abführt, gilt bei derSchwarzarbeit ein Nettolohn als vereinbart.Das bedeutet, dass für denZeitraum eines illegalen Beschäftigungsverhältnissesdas ausbezahlteArbeitsentgelt auf einen Bruttolohnhochgerechnet wird. Für den Fall,dass die Abgaben beim Dienstgebernicht mehr eingehoben werden können,können die Abgaben auch beimDienstnehmer eingefordert werden,wenn dieser vorsätzlich mit dem Arbeitgeberzusammengewirkt und beider Verkürzung der Lohnsteuer mitgewirkthat. Diese Inanspruchnahmedes Dienstnehmers darf allerdings nursubsidiär erfolgen. Für den Fall, dassder Steuerpflichtige im Rahmen einesWerkvertrages tätig wird und demAuftraggeber seine Meldeverpflichtungennachweist (Bestätigung), wirdnicht von einem Nettolohn ausgegangen.(Quelle VN)Wirtschaft Aktiv Nov. / 2011

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