13.07.2015 Aufrufe

November - (RFW) Steiermark

November - (RFW) Steiermark

November - (RFW) Steiermark

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

BehördeFinanzpolizei verschärftFirmenkontrollenGrößere Aufregung herrscht seit einigenWochen im oberösterreichisch-bayerischen Grenzraum.Allzu oft haben nämlich Österreicher– dem Vernehmen nach auchviele Unternehmer – ihren PKW inDeutschland angemeldet, um Steuernzu sparen.Und genau das wurde nun in einer„Aktion scharf“ durch die Finanzpolizeigeprüft. Steuersünder müssenmit bis zu 10.000 Euro Bußgeldrechnen. Man spricht von mehrerenhundert Fällen.Weitere Einsatzbereiche der beimFinanzministerium angesiedeltenSondertruppe: Illegale Automaten,Schwarzarbeit, Ausländerbeschäftigung,Hinterziehung von Sozialabgabenusw. usw.Zimperlich gehen die Beamten dabeinicht vor. Da wird schon einmal mittenim Sommer die Ringstraße inWien abgesperrt, auf eine Spur verengtund jedes Taxi herausgesondertund kontrolliert.Auch die Gastronomie ist im Visierdes 2011 neu eingerichteten Finanzpolizeiteams.Aufgaben der FinanzpolizeiIn jedem Finanzamt leitet ein Koordinatorein sogenanntes „Kernteam“,das rund um die bisherigeKIAB (Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung)eingerichtet ist.Zusätzlich kann auf einen Pool weitererMitarbeiter zugegriffen werden,der zum Teil aus früheren Bedienstetenvon Post, Telekom undHeer besteht, aber z. B. auch Betriebsprüferumfaßt. Ziel ist ein Personalstandvon rund 600 Finanzpolizisten.Für die bundesweite Steuerungist eine Stabsstelle im Finanzministeriumzuständig.Foto: www.bmf.gv.at- Steuerbereich:Aufdeckung nicht erklärter Umsätze und nicht gemeldeterLohnabgaben (Losungsermittlung, Kontrollen vorOrt, Arbeitsaufzeichnungskontrollen...)Sicherung von Abgabenansprüchen inkl. Sofortmaßnahmen- AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz)Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping (zu geringeLöhne etc.) – auch in auswärtigen Arbeitsstellen- Ausländerbeschäftigung -Aufdeckung illegaler Beschäftigung- Gewerberechtliche Bestimmungen – Aufdeckungillegaler Gewerbeausübung- Bekämpfung von Sozialbetrug nach demStrafrecht –z. B. organisierte Schwarzarbeit- Glücksspielbereich – Kontrollen, BeschlagnahmenWas darf die Finanzpolizei ?BetriebskontrolleBetriebsstätten (im weitesten Sinn, also z. B. auchBaustellen) betreten und Kontrollen vornehmen, wobeider Arbeitgeber verpflichtet ist, auch verschlosseneRäumlichkeiten zu öffnen, sofern sich darin Arbeitnehmeraufhalten könnten.Bei Abwesenheit des Arbeitgebers muß eine im Betriebanwesende Person die notwendigen Anordnungen treffenund Auskünfte sowie Einsicht in die erforderlichenUnterlagen gewähren können.Die Finanzpolizei hat sich auf Verlangen durch Dienst–ausweise auszuweisen.Der Beginn der Kontrolle darf nicht unnötig verzögertwerden.Auskunfts- und EinsichtsrechtDas Auskunfts- und Einsichtsrecht umfaßt sämtlichefür die Feststellung des Sachverhalts erforderlichenWirtschaft Aktiv Nov. / 2011Informationen und Unterlagen.Die Finanzpolizei kann die Identität feststellen, Fahrzeugeanhalten und überprüfen, wenn Grund zur Annahmebesteht, daß es sich um ausländische Arbeitskräftehandelt. Bei Gefahr im Verzug können Ausländerauch (für die Fremdenpolizei) festgenommen werden.Festnahme / BeschlagnahmeAllgemeine (also nicht fremdenpolizeiliche) Festnahmensind ausschließlich der Polizei bzw. den Organender Finanzstrafbehörde vorbehalten.Die Finanzpolizei kann allgemeine Festnahmen nurauf entsprechende Anordnung des Vorsitzenden desSpruchsenats tätigen.Beschlagnahmen und Haus- bzw. Personendurchsuchungsteht ihr jedoch bei Gefahr im Verzug jedenfallszu.Wirtschaft Aktiv Nov. / 2011 11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!