Wirtschaftsprecher Themessl:Wertpapieraufsichtsgesetzvernichtet tausende ArbeitsplätzeDas Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetzund die diesbezüglicheGewerbeordnung geändertwerden, vernichtet tausende Arbeitsplätze.Durch die Trennung von Vermögensberaternund Wertpapiervermittlernvon Versicherungs-Agentenund –Maklern habe die Regierung eineQualitätsverbesserung erreichenwollen, was allerdings völlig nachhinten losgegangen sei, so die Kritikvon FP-Wirtschaftssprecher Themessl.Bereits in der Begutachtung habensich die Bankenlobbyisten gegen dieWirtschaftskammer durchgesetzt, derenVorschläge kaum berücksichtigtworden sind. Dadurch hätte die Banken-Lobbyerreicht, die unabhängigenselbständigen Wertpapiervermittlerauszuschalten und diesen Geschäftszweigvoll den Banken zuzuschlagen.So dürfen mit der Neufassung des Gesetzesunabhängige selbständigeWertpapiervermittler nur mehr fürdrei Wertpapierunternehmen tätigsein, jedoch nicht für Banken. Dieswerde dazu führen, dass der Großteilder bisher rund 6.000 bei der Wirtschaftskammerregistrierten Finanzdienstleistungsassistentengezwungensein werde, seine Tätigkeit zu beenden,womit tausende Arbeitsplätzevernichtet würden, fürchtet Themessl.Diese Bundesregierung hat vor dreiJahren die Kammern in den Verfassungsranggehoben, um die Wichtigkeitdieser Institutionen hervorzuheben.Es ist daher schon seltsam, dassman, trotz der Wichtigkeit der InstitutionWirtschaftskammer, die Vorschlägeder Interessensvertretungennicht oder nur geringfügig berück–sichtigt!Kommentar WKÖ Vizepräsident Komm.Rat Fritz AmannSteuerprogression an die Teuerungsrateanpassen und die Lohnnebenkosten senken!Angesichts der konjunkturellen Gewitterwolken, diesich 2012 über Österreich zusammenziehen, braucht esklare steuerliche Entlastungsschritte für Wirtschaft undArbeitnehmer. Nur so kann auch der Binnenkonsum angekurbeltwerden - und nicht durch Lohnabschlüsse,deren Ergebnisse die Finanzministerin ohnehin dann"wegbesteuert“. Die Anpassung der Steuerprogressionan die Teuerungsrate erhöht die Kaufkraft. Die Senkungder Lohnnebenkosten stärkt die Wettbewerbsfähigkeitder Betriebe und damit den Arbeitsmarkt in Österreich.Verschiedene Studien zeigen ohnehin in regelmäßigenAbständen die Misere auf, unter der die heimischen Betriebeleiden, nämlich hohe Gesamtsteuerrate und hoherAdministrations-Aufwand. Im Geschäftsklima-Rankingder Weltbank ist Österreich vor kurzem von Platz28 auf 32 abgesackt - innerhalb der EU schnitten nur Italienund Spanien schlechter ab. Bisher besteht die Arbeitvon „Besteuerungs-Ministerin“ Fekter und der Regierungaber lediglich darin, die durch die Wirtschaftsleistungnoch sprudelnden Steuereinnahmen durch Abgabenerhöhungenund Leistungskürzungen "aufzufetten"und ins "schwarze Loch" Budget zu versenken.Würde die Regierung endlich ihren Beitrag zur Sanierungdes Staatshaushaltes - Stichwort Struktur- und Verwaltungsreform- leisten, wären Entlastungen für dieSteuerzahler absolut möglich. Das hieße allerdings,dass die Koalition beginnen müsste, wirklich zu arbeiten.10BetrugsbekämpfungDurch das Betrugsbekämpfungsgesetz2010 wurden auch neue Regelungenzur Bekämpfung der Schwarzarbeitbeschlossen. Wenn ein Arbeitgeberseine Anmeldeverpflichtungennicht ordnungsgemäß erfüllt und dieLohnsteuer nicht vorschriftsmäßig andas Finanzamt abführt, gilt bei derSchwarzarbeit ein Nettolohn als vereinbart.Das bedeutet, dass für denZeitraum eines illegalen Beschäftigungsverhältnissesdas ausbezahlteArbeitsentgelt auf einen Bruttolohnhochgerechnet wird. Für den Fall,dass die Abgaben beim Dienstgebernicht mehr eingehoben werden können,können die Abgaben auch beimDienstnehmer eingefordert werden,wenn dieser vorsätzlich mit dem Arbeitgeberzusammengewirkt und beider Verkürzung der Lohnsteuer mitgewirkthat. Diese Inanspruchnahmedes Dienstnehmers darf allerdings nursubsidiär erfolgen. Für den Fall, dassder Steuerpflichtige im Rahmen einesWerkvertrages tätig wird und demAuftraggeber seine Meldeverpflichtungennachweist (Bestätigung), wirdnicht von einem Nettolohn ausgegangen.(Quelle VN)Wirtschaft Aktiv Nov. / 2011
BehördeFinanzpolizei verschärftFirmenkontrollenGrößere Aufregung herrscht seit einigenWochen im oberösterreichisch-bayerischen Grenzraum.Allzu oft haben nämlich Österreicher– dem Vernehmen nach auchviele Unternehmer – ihren PKW inDeutschland angemeldet, um Steuernzu sparen.Und genau das wurde nun in einer„Aktion scharf“ durch die Finanzpolizeigeprüft. Steuersünder müssenmit bis zu 10.000 Euro Bußgeldrechnen. Man spricht von mehrerenhundert Fällen.Weitere Einsatzbereiche der beimFinanzministerium angesiedeltenSondertruppe: Illegale Automaten,Schwarzarbeit, Ausländerbeschäftigung,Hinterziehung von Sozialabgabenusw. usw.Zimperlich gehen die Beamten dabeinicht vor. Da wird schon einmal mittenim Sommer die Ringstraße inWien abgesperrt, auf eine Spur verengtund jedes Taxi herausgesondertund kontrolliert.Auch die Gastronomie ist im Visierdes 2011 neu eingerichteten Finanzpolizeiteams.Aufgaben der FinanzpolizeiIn jedem Finanzamt leitet ein Koordinatorein sogenanntes „Kernteam“,das rund um die bisherigeKIAB (Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung)eingerichtet ist.Zusätzlich kann auf einen Pool weitererMitarbeiter zugegriffen werden,der zum Teil aus früheren Bedienstetenvon Post, Telekom undHeer besteht, aber z. B. auch Betriebsprüferumfaßt. Ziel ist ein Personalstandvon rund 600 Finanzpolizisten.Für die bundesweite Steuerungist eine Stabsstelle im Finanzministeriumzuständig.Foto: www.bmf.gv.at- Steuerbereich:Aufdeckung nicht erklärter Umsätze und nicht gemeldeterLohnabgaben (Losungsermittlung, Kontrollen vorOrt, Arbeitsaufzeichnungskontrollen...)Sicherung von Abgabenansprüchen inkl. Sofortmaßnahmen- AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz)Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping (zu geringeLöhne etc.) – auch in auswärtigen Arbeitsstellen- Ausländerbeschäftigung -Aufdeckung illegaler Beschäftigung- Gewerberechtliche Bestimmungen – Aufdeckungillegaler Gewerbeausübung- Bekämpfung von Sozialbetrug nach demStrafrecht –z. B. organisierte Schwarzarbeit- Glücksspielbereich – Kontrollen, BeschlagnahmenWas darf die Finanzpolizei ?BetriebskontrolleBetriebsstätten (im weitesten Sinn, also z. B. auchBaustellen) betreten und Kontrollen vornehmen, wobeider Arbeitgeber verpflichtet ist, auch verschlosseneRäumlichkeiten zu öffnen, sofern sich darin Arbeitnehmeraufhalten könnten.Bei Abwesenheit des Arbeitgebers muß eine im Betriebanwesende Person die notwendigen Anordnungen treffenund Auskünfte sowie Einsicht in die erforderlichenUnterlagen gewähren können.Die Finanzpolizei hat sich auf Verlangen durch Dienst–ausweise auszuweisen.Der Beginn der Kontrolle darf nicht unnötig verzögertwerden.Auskunfts- und EinsichtsrechtDas Auskunfts- und Einsichtsrecht umfaßt sämtlichefür die Feststellung des Sachverhalts erforderlichenWirtschaft Aktiv Nov. / 2011Informationen und Unterlagen.Die Finanzpolizei kann die Identität feststellen, Fahrzeugeanhalten und überprüfen, wenn Grund zur Annahmebesteht, daß es sich um ausländische Arbeitskräftehandelt. Bei Gefahr im Verzug können Ausländerauch (für die Fremdenpolizei) festgenommen werden.Festnahme / BeschlagnahmeAllgemeine (also nicht fremdenpolizeiliche) Festnahmensind ausschließlich der Polizei bzw. den Organender Finanzstrafbehörde vorbehalten.Die Finanzpolizei kann allgemeine Festnahmen nurauf entsprechende Anordnung des Vorsitzenden desSpruchsenats tätigen.Beschlagnahmen und Haus- bzw. Personendurchsuchungsteht ihr jedoch bei Gefahr im Verzug jedenfallszu.Wirtschaft Aktiv Nov. / 2011 11