13.07.2015 Aufrufe

November - (RFW) Steiermark

November - (RFW) Steiermark

November - (RFW) Steiermark

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

SteuerlichesAlfred Fenzl: Steuerliche Verbesserungen für Einnahmen-Ausgaben-RechnerSchaffung einer freiwilligen Vorauszahlungs–möglichkeit bei der SVAWährend bilanzierende UnternehmerNachzahlungen bei der SVArückstellen können, gibt es für Einnahmen-Ausgaben-Rechnerderzeitkeine Möglichkeit, zu erwartendeNachzahlungen zu einem besserverlaufenden Kalenderjahr steuerlichwirksam noch in diesem leistenzu dürfen. Einerseits, weil die SVAnur Anträge auf Herabsetzung akzeptiertund keine solchen auf dieFestsetzung einer höheren Beitragsbemessungsgrundlage,andererseits,weil das Finanzamt freiwilligeZahlungen nicht als Betriebsausgabeakzeptiert, weil dieSVA auf der Quartalsabrechnungfür das 1. Vierteljahr des Folgejahresausdrücklich darauf hinweist,dass der Beitragspflichtige sich dasauf Saldo verbuchte Guthabenrückzahlen lassen könne, es sichalso um ein frei verfügbares Guthabengleich einem Bankguthabenhandelt.Die Lösung könnte eine Vorgangsweisesein, wie diese auch der Fis–kus für Steuernachzahlungen anwendet,die zur Vermeidung vonAnspruchszinsen von Unternehmernmeist Ende September, AnfangOktober geleistet werden dürfen.Der Steuerpflichtige bringtdabei freiwillig einen Betrag mitder Widmung Einkommens- oderKörperschaftssteuer (z.B. 2010) zurÜberweisung, das Finanzamt verbuchtdiese Zahlung nicht auf Saldo,sondern widmet den Betrag derAbgabenart und verrechnet diesennach dem Ergehen des Steuerbescheidesmit der Nachzahlung fürdieses Jahr.Eine andere Möglichkeit wäre dieHinaufsetzung der Bemessungsgrundlageauf Antrag und in derFolge die Vorschreibung und Zahlungsmöglichkeitnoch im laufendenJahr.Beide Varianten sollen dazu dienen,auf freiwilliger Basis zusätzlicheZahlungen steuerwirksam vornehmenzu können, die SVA profitiertvon Zinsen und in ihrer Liquidität,der Beitragspflichtige nimmtdie Zinsen und die Liquiditätsbelastungim guten Jahr gerne in Kauf,natürlich nur dann, wenn er Anträgestellt und Zahlungen leistet, alsodies auch will. Dafür hat er aberdie Sicherheit, dass er steuerwirksamdie Zahlung noch im gutenJahr unterbringt, während nichtgewährleistet ist, dass er eine Steuerreduktionin einem der Folgejahre,wenn dann die SVA die Nachforderungvorschreibt und abrechnet,überhaupt noch bei der Gewinnermittlungzur Steueroptimierungbrauchen kann.Was der Finanzverwaltung einleichtes war, sollte auch der SVAmöglich sein, zumal diese nebenden genannten Vorteilen damitauch eine Verringerung des Ausfallrisikoshaben wird.Liebhaberei bei ImmobilienWenn Eigentumswohnungen oderEigenheime angeschafft werden, umdiese zu vermieten, ist anhand vonPrognoserechnungen zu dokumentieren,ob innerhalb eines Zeitraumesvon 20 Jahren ein Gesamtüberschusserzielt werden kann. Ansonstendroht die Einstufung als ertragsteuerlicheLiebhaberei.Mögliche Verluste aus der Vermietungsind dann nicht mit anderenEinkunftsquellen ausgleichsfähig.Bei der Prognose müssen den Mieteinnahmendie Abschreibungengegenüber gestellt werden. Je nachKreditaufnahme für die Investitionfallen auch Zinsen an. Die Höhe desZinssatzes ist zu schätzen. Sondertilgungensind nur in den erstenzehn Jahren der Vermietung zu berücksichtigen.Daneben müssen Prozentsätzefür Mietausfall- undLeerstehrisiko enthalten sein.Wird ein Mietobjekt vorzeitig, d.h.vor Erreichen eines Gesamtüberschussesverkauft, kann das zurEinstufung als Liebhaberei führen.Die Umsatzsteuer knüpft an dieseertragsteuerliche Beurteilung an.Wenn beim Kauf oder bei InstandhaltungenVorsteuerbeträge geltendgemacht wurden, können diesevom Finanzamt rückwirkendwieder aberkannt werden.Zinsen bei Berufung gegen SteuerbescheideAb 1. 1. 2012 ist die Ungleichbehandlungbei den sogenannten „Berufungszinsen“vorbei.Bisher wurde nämlich dann, wennder strittige Steuerbetrag schon bezahltwurde und man die Berufungdagegen gewonnen hatte, nur derBetrag selbst ohne Zinsen zurückgezahlt.Nunmehr muß in diesen Fällen auchdas Finanzamt Zinsen zahlen undzwar in gleicher Höhe, wie diese demSteuerpflichtigen auf der anderenSeite vorgeschrieben würden, wenner zu spät zahlt.Zinsbeträge bis zu 50 Euro werden jedochbeidseitig nicht festgesetzt.8Wirtschaft Aktiv Nov. / 2011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!