SteuerlichesAlfred Fenzl: Steuerliche Verbesserungen für Einnahmen-Ausgaben-RechnerSchaffung einer freiwilligen Vorauszahlungs–möglichkeit bei der SVAWährend bilanzierende UnternehmerNachzahlungen bei der SVArückstellen können, gibt es für Einnahmen-Ausgaben-Rechnerderzeitkeine Möglichkeit, zu erwartendeNachzahlungen zu einem besserverlaufenden Kalenderjahr steuerlichwirksam noch in diesem leistenzu dürfen. Einerseits, weil die SVAnur Anträge auf Herabsetzung akzeptiertund keine solchen auf dieFestsetzung einer höheren Beitragsbemessungsgrundlage,andererseits,weil das Finanzamt freiwilligeZahlungen nicht als Betriebsausgabeakzeptiert, weil dieSVA auf der Quartalsabrechnungfür das 1. Vierteljahr des Folgejahresausdrücklich darauf hinweist,dass der Beitragspflichtige sich dasauf Saldo verbuchte Guthabenrückzahlen lassen könne, es sichalso um ein frei verfügbares Guthabengleich einem Bankguthabenhandelt.Die Lösung könnte eine Vorgangsweisesein, wie diese auch der Fis–kus für Steuernachzahlungen anwendet,die zur Vermeidung vonAnspruchszinsen von Unternehmernmeist Ende September, AnfangOktober geleistet werden dürfen.Der Steuerpflichtige bringtdabei freiwillig einen Betrag mitder Widmung Einkommens- oderKörperschaftssteuer (z.B. 2010) zurÜberweisung, das Finanzamt verbuchtdiese Zahlung nicht auf Saldo,sondern widmet den Betrag derAbgabenart und verrechnet diesennach dem Ergehen des Steuerbescheidesmit der Nachzahlung fürdieses Jahr.Eine andere Möglichkeit wäre dieHinaufsetzung der Bemessungsgrundlageauf Antrag und in derFolge die Vorschreibung und Zahlungsmöglichkeitnoch im laufendenJahr.Beide Varianten sollen dazu dienen,auf freiwilliger Basis zusätzlicheZahlungen steuerwirksam vornehmenzu können, die SVA profitiertvon Zinsen und in ihrer Liquidität,der Beitragspflichtige nimmtdie Zinsen und die Liquiditätsbelastungim guten Jahr gerne in Kauf,natürlich nur dann, wenn er Anträgestellt und Zahlungen leistet, alsodies auch will. Dafür hat er aberdie Sicherheit, dass er steuerwirksamdie Zahlung noch im gutenJahr unterbringt, während nichtgewährleistet ist, dass er eine Steuerreduktionin einem der Folgejahre,wenn dann die SVA die Nachforderungvorschreibt und abrechnet,überhaupt noch bei der Gewinnermittlungzur Steueroptimierungbrauchen kann.Was der Finanzverwaltung einleichtes war, sollte auch der SVAmöglich sein, zumal diese nebenden genannten Vorteilen damitauch eine Verringerung des Ausfallrisikoshaben wird.Liebhaberei bei ImmobilienWenn Eigentumswohnungen oderEigenheime angeschafft werden, umdiese zu vermieten, ist anhand vonPrognoserechnungen zu dokumentieren,ob innerhalb eines Zeitraumesvon 20 Jahren ein Gesamtüberschusserzielt werden kann. Ansonstendroht die Einstufung als ertragsteuerlicheLiebhaberei.Mögliche Verluste aus der Vermietungsind dann nicht mit anderenEinkunftsquellen ausgleichsfähig.Bei der Prognose müssen den Mieteinnahmendie Abschreibungengegenüber gestellt werden. Je nachKreditaufnahme für die Investitionfallen auch Zinsen an. Die Höhe desZinssatzes ist zu schätzen. Sondertilgungensind nur in den erstenzehn Jahren der Vermietung zu berücksichtigen.Daneben müssen Prozentsätzefür Mietausfall- undLeerstehrisiko enthalten sein.Wird ein Mietobjekt vorzeitig, d.h.vor Erreichen eines Gesamtüberschussesverkauft, kann das zurEinstufung als Liebhaberei führen.Die Umsatzsteuer knüpft an dieseertragsteuerliche Beurteilung an.Wenn beim Kauf oder bei InstandhaltungenVorsteuerbeträge geltendgemacht wurden, können diesevom Finanzamt rückwirkendwieder aberkannt werden.Zinsen bei Berufung gegen SteuerbescheideAb 1. 1. 2012 ist die Ungleichbehandlungbei den sogenannten „Berufungszinsen“vorbei.Bisher wurde nämlich dann, wennder strittige Steuerbetrag schon bezahltwurde und man die Berufungdagegen gewonnen hatte, nur derBetrag selbst ohne Zinsen zurückgezahlt.Nunmehr muß in diesen Fällen auchdas Finanzamt Zinsen zahlen undzwar in gleicher Höhe, wie diese demSteuerpflichtigen auf der anderenSeite vorgeschrieben würden, wenner zu spät zahlt.Zinsbeträge bis zu 50 Euro werden jedochbeidseitig nicht festgesetzt.8Wirtschaft Aktiv Nov. / 2011
Fritz AmannDie Transportwirtschaft kann die saftigeErhöhung beim Spritpreis nicht"schlucken", sondern muss sieweitergeben. Damit werden Konsumgüterfür alle teurer.Bundesobmann Fritz AmannRfW gegen Erhöhung der Steuerauf MineralölprodukteEine nochmalige Erhöhung derSteuer auf Mineralölprodukte ist indiskutabel.Unter dem Deckmantelder Ökologisierung diese Massensteuernochmals in die Höhe zuschrauben, hätte zudem fatale Folgenfür die Kaufkraft im Land undwürde die Inflation weiter anheizenund nur dem Stopfen von Budgetlöcherndienen. Im Gegenteil, Geradebeim Spritpreis braucht es im Sinneder Wirtschaft, aber auch der Konsumenteneine "Steuer-Bremse" -wie etwa eine Flexi-Klausel. WKÖ-Vizepräsident RfW-BundesobmannKomm Rat Fritz Amann lehnt daherdie Besteuerungsideen von WIFO-Chef Karl Aiginger entschieden ab.Wegen der saftigen Steuererhöhungenzählen die Spritpreise bereitsjetzt schon zu den größten Inflationstreibern."Kriegsgewinnlerin"an den Zapfsäulen ist die Finanzministerin.Denn die Nettopreise aufTreibstoffe gehören zwar in Österreichzu den niedrigsten in Europa,inklusive aller Steuern zeigt sichaber ein anderes Bild. So beträgt etwader Dieselpreis in Österreich ohneSteuern 67,8 Cent pro Liter(Stand 10.10.2011). In Luxemburgbeispielsweise liege man mit 70,2Cent klar darüber. Inklusive Steuernkostet der Liter in Österreich 133,8Cent, in Luxemburg hingegen deutlichweniger, nämlich 117,6 Cent(Stand 10.10.2011). Durch eine weitereErhöhung der Mineralölsteuerwird auf jeden Fall der Preis vonKonsumgütern über kurz oder langanziehen müssen, speziell die Transportwirtschaftkann die zusätzlichenKosten nicht auf Dauer"schlucken".Die Entlastung von Arbeitseinkommenals "Kernstück" zu bezeichnen,gleichzeitig der Erhöhung von Massensteuernwie der MöSt das Wortzu reden, bedeutet das Pferd vonhinten aufzuzäumen. Dass sowohlUnternehmer als auch Arbeitnehmereine Entlastung des Faktors Arbeitbrauchen, ist unbestritten. Diesemuss aber durch die ohnehinüberfälligen Strukturreformen finanziertwerden. Und nicht dadurch,dass man mit der rechtenHand etwas gibt, was die linke sofortwieder einkassiert.Kammerpräsident Christoph Leitl istPräsident des Vorstandes dieses Vereins,der dem Vernehmen nach auchzum Teil von der Wirtschaftskammerunterstützt wird.Die Rede ist vom Wirtschaftsforschungsinstitut(WIFO), dessen Leiter,Karl Aiginger in der Pressestunde desORF unverfroren eine jährliche automatischeSteuererhöhung bei Benzinund Diesel um mindestens 6 % bzw.das Doppelte oder Dreifache der Inflationsrateforderte. Daneben verlangtedieser famose Wirtschaftsforscherauch gleich höhere Steuern aufGrund und Boden bzw. insgesamt aufVermögen.Nun könnte man zur Tagesordnungübergehen, weil die Wichtigkeit desHerrn Aiginger ja auch nur eine begrenzteist. So einfach ist es abernicht. Seit Jahren bewegt sich dasWIFO immer mehr in eine linksideologischeRichtung, nur mehr zaghaftverbrämt durch einen „wissenschaftlichenAnspruch“.Und da gilt es, entschieden dagegenaufzutreten. Wir vom RfW werdendies jedenfalls tun und verlangendies auch von der Kammer.Ihr Wolfgang KlingerPräsidiumsmitglied der SparteTransport u. Verkehr WKOOEWirtschaft Aktiv Nov. / 2011 9