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November - (RFW) Steiermark

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ServiceERP-Programm für Kleinbetriebe bis zu Euro 100.000,-Auf Initiative des Rings freiheitlicherWirtschaftstreibender wurdedas ERP-Programm für Kleinkredite(seit Jahresanfang 2010) von 30.000,-auf 100.000,- Euro angehoben. Betriebsmittelsind bis zu 30.000,- Euroförderbar.Bei Kreditbeträgen über 30.000,-Euro sind ausschließlich Investitionenförderbar, die in der Bilanz aktiviertwerden.Bis zu einem Kreditbetrag von30.000,- Euro kann der ERP-Kleinkreditmit einer Mikrokredithaftung,darüber hinaus mit einer AWS-KMU-Haftung kombiniert werden.Die Laufzeit des Kredites beträgt 6Jahre, wovon 1 Jahr tilgungsfrei ist.In der tilgungsfreien Zeit kommt einZinssatz von 0,5 Prozent zur Anwendungund während der restlichenLaufzeit 1,5 Prozent. Einmalig sind0,9 Prozent des Kreditbetrages zuentrichten.Adressaten für diese ERP-Förderungensind wirtschaftlich selbstständige,gewerbliche, kleine Unternehmenaller Branchen, die ihren Betrieberweitern oder modernisieren,ein neues Geschäftsfeld aufbauenoder neue Produkte, Verfahren oderDienstleistungen entwickeln undeinführen.Nähere Auskünfte über das WO &WIE erhalten Sie beim RfW - KMU-Fachreferent Volker Knestel telefonischunter 01/4082520-13 oder perMail unter knestel(at)rfw.at.AuslandsmontageAb. 1. 1. 2012 gilt eine Neuregelungfür Auslandsmontage bzw. für dassogenannte Montageprivileg für Arbeitnehmer:60 % der laufenden monatlichenBezüge von vorübergehendins Ausland entsendeten Mitarbeitern(limitiert mit der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage) sindsteuerfrei.Dies gilt aber nur unter den folgendenBedingungen:- Einsatzort muß 400 km Luftlinievon Österreich entfernt sein- Einsatzort darf nicht Betriebsstättedes Entsenders sein- Arbeit muß zwar für mindestenseinen Monat erfolgen, darf abernicht auf Dauer angelegt sein- Arbeit muß entweder selbst untererschwerten Bedingungen (z. B.Schmutz, Gefährlichkeit etc.)oder in einem Land erfolgen, indem erschwerte Bedingungenherrschen (Klima, Terrorgefahretc. – EU- bzw. EWR-Länder sinddabei von vornherein ausgeschlossen)Bitte beachten Sie, daß noch weiterezusätzliche Bedingungen bestehen.Wir empfehlen daher, jedenfalls Kontaktmit dem Steuerberater aufzunehmen.Neues für Gründer - 3 Jahre Befreiung von Lohnnebenkosten§Zur finanziellen Unterstützungvon Jungunternehmernwurde das „Neugründungs-Förderungsgesetz“geschaffen. Gefördert werdenBetriebsneugründungen,die eine bisher nichtvorhandene betrieblicheStruktur schaffen.Durch das Abgabenänderungsgesetz 2011 wird die Förderungab dem Jahr 2012 verbessert. Bei Vorliegen derVoraussetzungen entfallen verschiedene Kosten, die beider Gründung eines Unternehmens entstehen. Dies betrifftz. B. Stempelgebühren, Verwaltungsabgaben,Grunderwerbsteuer, Gerichtsgebühren oder die Gesellschaftsteuer.Weiters entfällt bei den Lohnnebenkostender Dienstgeberbeitrag, die Kommunalsteuer, Wohnbauförderungsbeiträge,Unfallversicherungsbeiträge sowiedie Kammerumlage (gesamt etwa 6,8 Prozent).Bisher konnte die Befreiung der Lohnnebenkosten nurim Gründungsjahr in Anspruch genommen werden.Da im ersten Jahr aber häufig keine Dienstnehmer beschäftigtwurden, ging die Förderung ins Leere. Deshalbwurde nun der Zeitraum für die Befreiung der Lohnnebenkostenauf drei Jahre verlängert. (Quelle VN)6Wirtschaft Aktiv Nov. / 2011

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