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Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk

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BTR Anforderungen <strong>an</strong> die Risikosteuerungs- und –controllingprozesse1 Dieses Modul enthält unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen besondereAnforderungen <strong>an</strong> die Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse(AT 4.3.2) füra) Adressenausfallrisiken (BTR 1),b) Marktpreisrisiken (BTR 2),c) Liquiditätsrisiken (BTR 3) undd) operationelle Risiken (BTR 4).2 Die zur Risikomessung eingesetzten Methoden und Verfahren sind regelmäßig auf ihreAngemessenheit, die mit ihnen ermittelten Risikowerte regelmäßig auf ihre Plausibilitätzu überprüfen.BTR 1 Adressenausfallrisiken1 Das Institut hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, <strong>das</strong>sAdressenausfallrisiken und damit verbundene Risikokonzentrationen unterBerücksichtigung der Risikotragfähigkeit begrenzt werden können.2 Ohne kreditnehmerbezogenes Limit (Kreditnehmerlimit, Kreditnehmereinheitenlimit),also einen Kreditbeschluss, darf kein Kreditgeschäft abgeschlossen werden.3 H<strong>an</strong>delsgeschäfte dürfen grundsätzlich nur mit Vertragspartnern getätigt werden, fürdie Kontrahentenlimite eingeräumt wurden. Auf <strong>das</strong> einzelne Limit sind alleH<strong>an</strong>delsgeschäfte mit einer bestimmten Gegenpartei <strong>an</strong>zurechnen. Bei der Ermittlungder Auslastung der Kontrahentenlimite sind Wiedereindeckungsrisiken undErfüllungsrisiken zu berücksichtigen. Die Positionsver<strong>an</strong>twortlichen sind über die für sierelev<strong>an</strong>ten Limite und ihre aktuelle Ausnutzung zeitnah zu informieren.4 Darüber hinaus sind bei H<strong>an</strong>delsgeschäften grundsätzlich auch Emittentenlimiteeinzurichten. Soweit im Bereich H<strong>an</strong>del für Emittenten noch keine Limitierungenvorliegen, können auf der Grundlage klarer Vorgaben Emittentenlimite kurzfristig zuZwecken des H<strong>an</strong>dels eingeräumt werden, ohne <strong>das</strong>s vorab der jeweils unterRisikogesichtspunkten festgelegte Bearbeitungsprozess vollständig durchlaufen werdenmuss. Der jeweils festgelegte Bearbeitungsprozess ist spätestens nach drei Monatendurchzuführen. Die maßgeblichen Vorgaben müssen Risikogesichtspunkten Rechnungtragen. Sie müssen mit den in den Strategien niedergelegten Zielen im Einkl<strong>an</strong>gstehen.5 Die Geschäfte sind unverzüglich auf die kreditnehmerbezogenen Limite <strong>an</strong>zurechnen.Die Einhaltung der Limite ist zu überwachen. Limitüberschreitungen und die deswegengegebenenfalls getroffenen Maßnahmen sind festzuhalten. Ab einer unterRisikogesichtspunkten festgelegten Höhe sind Überschreitungen von KontrahentenundEmittentenlimiten den zuständigen Geschäftsleitern täglich <strong>an</strong>zuzeigen.Rundschreiben 11/2010 (BA) vom 15.12.2010 - Seite 27 von 35

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