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Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk

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4 Die im Rechnungswesen und Risikocontrolling ermittelten Ergebnisse sind regelmäßigzu plausibilisieren.5 In regelmäßigen Abständen, mindestens aber vierteljährlich, ist ein Risikobericht überdie vom Institut eingeg<strong>an</strong>genen Marktpreisrisiken zu erstellen und derGeschäftsleitung zur Verfügung zu stellen. Der Bericht hat unter Einbeziehung derinternen H<strong>an</strong>delsgeschäfte folgende Informationen zu umfassen:a) einen Überblick über die Risiko- und Ergebnisentwicklung der mit Marktpreisrisikenbehafteten Positionen,b) bedeutende Limitüberschreitungen,c) Änderungen der wesentlichen Annahmen oder Parameter, die den Verfahren zurBeurteilung der Marktpreisrisiken zu Grunde liegen,d) Auffälligkeiten bei der Abstimmung der H<strong>an</strong>delspositionen (z. B. hinsichtlich derH<strong>an</strong>delsvolumina, GuV-Auswirkungen, Stornoquoten).BTR 2.2 Marktpreisrisiken des H<strong>an</strong>delsbuches1 Es ist sicherzustellen, <strong>das</strong>s die mit Marktpreisrisiken behafteten Geschäfte desH<strong>an</strong>delsbuches unverzüglich auf die einschlägigen Limite <strong>an</strong>gerechnet werden und derPositionsver<strong>an</strong>twortliche über die für ihn relev<strong>an</strong>ten Limite und ihre aktuelleAusnutzung zeitnah informiert ist. Bei Limitüberschreitungen sind geeigneteMaßnahmen zu treffen. Gegebenenfalls ist ein Eskalationsverfahren einzuleiten.2 Die mit Marktpreisrisiken behafteten Positionen des H<strong>an</strong>delsbuches sind täglich zubewerten.3 Es ist täglich ein Ergebnis für <strong>das</strong> H<strong>an</strong>delsbuch zu ermitteln. Die bestehendenRisikopositionen sind mindestens einmal täglich zum Geschäftsschluss zuGesamtrisikopositionen zusammenzufassen. Die Gesamtrisikopositionen, Ergebnisseund Limitauslastungen sind grundsätzlich zeitnah am nächsten Geschäftstag dem für<strong>das</strong> Risikocontrolling zuständigen Geschäftsleiter zu berichten. Die Meldung ist mit denH<strong>an</strong>delsbereichen abzustimmen.4 Die modellmäßig ermittelten Risikowerte sind fortlaufend mit der tatsächlichenEntwicklung zu vergleichen.BTR 2.3 Marktpreisrisiken des Anlagebuches (einschließlich Zinsänderungsrisiken)1 Die mit Marktpreisrisiken behafteten Positionen des Anlagebuches sind mindestensvierteljährlich zu bewerten.2 Ebenfalls mindestens vierteljährlich ist ein Ergebnis für <strong>das</strong> Anlagebuch zu ermitteln.3 Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, <strong>das</strong>s Limitüberschreitungen aufgrundzwischenzeitlicher Veränderungen der Risikopositionen vermieden werden können.Rundschreiben 11/2010 (BA) vom 15.12.2010 - Seite 29 von 35

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