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Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk

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3 H<strong>an</strong>delsgeschäfte sind grundsätzlich alle Abschlüsse, die eina) Geldmarktgeschäft,b) Wertpapiergeschäft,c) Devisengeschäft,d) Geschäft in h<strong>an</strong>delbaren Forderungen (z. B. H<strong>an</strong>del in Schuldscheinen),e) Geschäft in Waren oderf) Geschäft in Derivatenzur Grundlage haben und die im eigenen Namen und für eigene Rechnungabgeschlossen werden. Als Wertpapiergeschäfte gelten auch Geschäfte mitNamensschuldverschreibungen sowie die Wertpapierleihe, nicht aber die Erstausgabevon Wertpapieren. H<strong>an</strong>delsgeschäfte sind auch, ungeachtet desGeschäftsgegenst<strong>an</strong>des, Vereinbarungen von Rückgabe- oderRücknahmeverpflichtungen sowie Pensionsgeschäfte.4 Zu den Geschäften in Derivaten gehören Termingeschäfte, deren Preis sich von einemzugrunde liegenden Aktivum, von einem Referenzpreis, Referenzzins, Referenzindexoder einem im Voraus definierten Ereignis ableitet.AT 3 Gesamtver<strong>an</strong>twortung der Geschäftsleitung1 Alle Geschäftsleiter (§ 1 Abs. 2 KWG) sind, unabhängig von der internenZuständigkeitsregelung, für die ordnungsgemäße Geschäftsorg<strong>an</strong>isation und derenWeiterentwicklung ver<strong>an</strong>twortlich. Diese Ver<strong>an</strong>twortung bezieht sich unterBerücksichtigung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse auf alle wesentlichenElemente des Risikom<strong>an</strong>agements. Die Geschäftsleiter werden dieser Ver<strong>an</strong>twortungnur gerecht, wenn sie die Risiken beurteilen können und die erforderlichenMaßnahmen zu ihrer Begrenzung treffen. Die Geschäftsleiter eines übergeordnetenUnternehmens einer Institutsgruppe oder Fin<strong>an</strong>zholding-Gruppe beziehungsweiseeines übergeordneten Fin<strong>an</strong>zkonglomeratsunternehmens sind zudem für dieordnungsgemäße Geschäftsorg<strong>an</strong>isation in der Gruppe und somit auch für ein<strong>an</strong>gemessenes und wirksames Risikom<strong>an</strong>agement auf Gruppenebene ver<strong>an</strong>twortlich (§25a Abs. 1a KWG).AT 4 Allgemeine Anforderungen <strong>an</strong> <strong>das</strong> Risikom<strong>an</strong>agementAT 4.1 Risikotragfähigkeit1 Auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils ist sicherzustellen, <strong>das</strong>s die wesentlichenRisiken des Instituts durch <strong>das</strong> Risikodeckungspotenzial, unter Berücksichtigung vonRisikokonzentrationen, laufend abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeitgegeben ist.2 Das Institut hat einen internen Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeiteinzurichten. Die Risikotragfähigkeit ist bei der Festlegung der Strategien (AT 4.2)sowie bei deren Anpassung zu berücksichtigen. Zur Umsetzung der Strategienbeziehungsweise zur Gewährleistung der Risikotragfähigkeit sind ferner geeigneteRisikosteuerungs- und -controllingprozesse (AT 4.3.2) einzurichten.Rundschreiben 11/2010 (BA) vom 15.12.2010 - Seite 6 von 35

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