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Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk

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5 In Abhängigkeit von Art, Umf<strong>an</strong>g, Komplexität und Risikogehalt derGeschäftsaktivitäten sind die jeweiligen Liquiditätskosten und –risiken sowiegegebenenfalls Beiträge zur Refin<strong>an</strong>zierung einzelner Geschäftsaktivitäten zuidentifizieren und bei der Steuerung der Geschäftsaktivitäten zu berücksichtigen.6 Für Liquiditätsrisiken sind regelmäßig <strong>an</strong>gemessene Stresstests durchzuführen. Dabeisind sowohl institutseigene als auch marktweite Ursachen für Liquiditätsrisiken in dieBetrachtung einzubeziehen. Das Institut hat die Stresstests individuell zu definieren.Dabei sind den Stresstests unterschiedlich l<strong>an</strong>ge Zeithorizonte zugrunde zu legen.7 Das Institut hat festzulegen, welche Maßnahmen im Fall eines Liquiditätsengpassesergriffen werden sollen (Notfallpl<strong>an</strong> für Liquiditätsengpässe). Dazu gehört auch dieDarstellung der in diesen Fällen zur Verfügung stehenden Liquiditätsquellen unterBerücksichtigung etwaiger Mindererlöse. Die im Fall eines Liquiditätsengpasses zuverwendenden Kommunikationswege sind festzulegen. Die gepl<strong>an</strong>ten Maßnahmen sindregelmäßig auf ihre Durchführbarkeit zu überprüfen und gegebenenfalls <strong>an</strong>zupassen.Die Ergebnisse der Stresstests sind dabei zu berücksichtigen.8 Es ist zu überprüfen, inwieweit der Übertragung liquider Mittel und unbelasteterVermögensgegenstände innerhalb der Gruppe gesellschaftsrechtliche, regulatorischeund operationelle Restriktionen entgegenstehen.9 Der Geschäftsleitung ist regelmäßig über die Liquiditätssituation, über die Ergebnisseder Stresstests sowie über wesentliche Änderungen des Notfallpl<strong>an</strong>s fürLiquiditätsengpässe Bericht zu erstatten. Auf besondere Liquiditätsrisiken ausaußerbil<strong>an</strong>ziellen Gesellschaftskonstruktionen ist gesondert einzugehen.BTR 3.2 Zusätzliche Anforderungen <strong>an</strong> kapitalmarktorientierte Institute1 Das Institut muss in der Lage sein, den zusätzlich erforderlichenRefin<strong>an</strong>zierungsbedarf, der sich aus den institutsindividuellen Stressszenarien über denZeithorizont von mindestens einem Monat ergibt, mit den nach BTR 3.1 Tz. 4vorzuhaltenden Liquiditätsreserven zu überbrücken.2 Zur Überbrückung des kurzfristigen Refin<strong>an</strong>zierungsbedarfs von mindestens einerWoche hat <strong>das</strong> Institut neben Geldmitteln hochliquide Vermögensgegenständevorzuhalten, die jederzeit ohne signifik<strong>an</strong>te Wertverluste in privaten Märkten liquidiertwerden können und zentralb<strong>an</strong>kfähig sind. Für den weiteren Refin<strong>an</strong>zierungsbedarf biszum Ende des Zeithorizonts von mindestens einem Monat können <strong>an</strong>dereVermögensgegenstände als weitere Best<strong>an</strong>dteile der Liquiditätsreserven her<strong>an</strong>gezogenwerden, wenn diese ohne signifik<strong>an</strong>te Wertverluste innerhalb des Zeithorizontsliquidiert werden können.Rundschreiben 11/2010 (BA) vom 15.12.2010 - Seite 31 von 35

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