Handelsregister - IHK Lüneburg-Wolfsburg
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Aus der Arbeit der <strong>IHK</strong><br />
Ausbilden – Zukunft sichern!<br />
Mehr Ausbildung durch bessere Rahmenbedingungen<br />
Resolution der Vollversammlung der <strong>IHK</strong> <strong>Lüneburg</strong>-<strong>Wolfsburg</strong><br />
vom 15. Mai 2003 in Celle<br />
Ausbildung ist eine gesellschaftspolitische<br />
Aufgabe ersten Ranges, für die die<br />
Wirtschaft eine besondere Verantwortung<br />
hat. Die Vollversammlung der <strong>IHK</strong><br />
<strong>Lüneburg</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> appelliert daher an<br />
alle <strong>IHK</strong>-Mitgliedsunternehmen im Jahre<br />
2003 mehr auszubilden. Zwischen 1995<br />
und 2002 haben die <strong>IHK</strong>-Mitgliedsunternehmen<br />
ihr Ausbildungsangebot kontinuierlich<br />
erweitert. Wurden 1995 noch<br />
knapp 8000 Ausbildungsplätze angeboten,<br />
waren es Ende letzten Jahres fast<br />
10500. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl<br />
der aktiv ausbildenden Betriebe von 1850<br />
auf rund 2300 gestiegen. Gemessen an<br />
der Zahl der Betriebe, die ausbilden können,<br />
beträgt damit die Quote heute 55<br />
Prozent. 1995 lag der Vergleichswert bei<br />
45 Prozent. Die Wirtschaft im <strong>IHK</strong>-Bezirk<br />
steht unverändert zur gesellschaftspolitischen<br />
Verantwortung, mehr auszubilden.<br />
Sie unterstützt und begrüßt deshalb<br />
die von der <strong>IHK</strong> eingeleiteten Sonderaktionen<br />
zur Schaffung von zusätzlichen<br />
Ausbildungsplätzen. Gleichzeitig weist<br />
die Vollversammlung aber darauf hin,<br />
dass nicht nur Wirtschaft und <strong>IHK</strong> Verantwortung<br />
tragen. Auch die Rahmenbedingungen<br />
müssen stimmen, damit mehr<br />
Ausbildungsplätze geschaffen werden<br />
können:<br />
• Die Ausbildungsvergütungen sind, gemessen<br />
an dem Nutzen eines Ausbildungsverhältnisses,<br />
oft zu hoch. Das<br />
Kosten-/Nutzenverhältnis muss verbessert<br />
werden, wenn das Lehrstellenangebot<br />
steigen soll. Dabei gehört<br />
auch der Angemessenheitsbegriff des<br />
Berufsbildungsgesetzes für Ausbildungsvergütungen<br />
bei nicht tarifgebundenen<br />
Ausbildungsunternehmen<br />
auf den Prüfstand, weil er Betriebe<br />
zwingt, mindestens 80 Prozent des Referenztarifes<br />
an Vergütung zu zahlen.<br />
• Ausbildung geht vor Übernahme. Auch<br />
tariflich geregelte Übernahmeverpflichtungen<br />
verteuern die Ausbildung<br />
und erschweren eine Ausbildung über<br />
Bedarf. Die Sozialpartner werden deshalb<br />
aufgefordert, die Tarifverträge<br />
entsprechend zu ändern.<br />
• Weniger Berufsschule. Die Einführung<br />
des zweiten Berufsschultages ist zu<br />
Lasten der Ausbildungszeit der Wirtschaft<br />
gegangen. Dadurch hat sich die<br />
Kosten/Nutzen-Relation verschlechtert.<br />
Diese Fehlentwicklung muss korrigiert<br />
werden, ohne dass die Ausbildungsdauer<br />
verlängert wird.<br />
• Die Ausbildungsreife der Schulabgänger<br />
hat nachgelassen. Nach einer Umfrage<br />
der <strong>IHK</strong>s müssen über 60 Prozent<br />
der Unternehmen kostenintensiv im<br />
Unternehmen nachschulen, damit das<br />
Ausbildungsziel erreicht wird. Maßnahmen<br />
zur Verbesserung der Qualität<br />
der Schulabgänger dulden deshalb<br />
keinen weiteren Aufschub.<br />
• Die Probezeit ist mit ein bis drei Monaten<br />
zu kurz. Sie muss ein halbes<br />
Jahr betragen, wie bei Beschäftigungsverhältnissen<br />
üblich.<br />
• Die Anforderungen der Ausbildungsberufe<br />
sind insbesondere für kleine<br />
und mittlere Unternehmen und viele<br />
Schulabgänger oft zu hoch. Ausbildungsordnungen<br />
müssen deshalb inhaltlich<br />
entschlackt werden. Dadurch<br />
könnten zusätzliche Ausbildungsplätze<br />
geschaffen werden und würden<br />
auch schwächere Schulabgänger eine<br />
Chance erhalten.<br />
• Eine Ausbildungsabgabe darf nicht<br />
eingeführt werden. Sie verteuert die<br />
Ausbildung und entkoppelt den Ausbildungs-<br />
vom Arbeitsmarkt. Sie ist<br />
auch kein Instrument zur Sicherung<br />
eines ausreichenden von der Konjunktur<br />
unabhängigen Ausbildungsangebotes.<br />
Das Beispiel der Baubranche<br />
belegt das. Dort sind im übrigen<br />
die Ausbildungsvergütungen überdurchschnittlich<br />
hoch.<br />
• Eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes<br />
ist nicht notwendig. Die damit<br />
verfolgten Ziele der Bundesregierung<br />
(Stärkung der dualen Ausbildung,<br />
mehr Durchlässigkeit zwischen den<br />
Bildungswegen, Internationalisierung<br />
der beruflichen Bildung, Modernisierung<br />
des Prüfungswesens, Schaffung<br />
neuer Berufe, flexibel gestaltete Ausbildungsordnungen)<br />
sind auch ohne<br />
Gesetzesänderungen zu erreichen.<br />
Die Vollversammlung verlangt im Fall<br />
einer Novellierung eine Stärkung der<br />
Wirtschaft, die Absicherung der<br />
Kopplung des Ausbildungsmarktes an<br />
den Arbeitsmarkt, den Fortbestand<br />
der Qualitätssicherung als Selbstverwaltungsaufgabe<br />
der Wirtschaft und<br />
eine Reduzierung der Regelungsdichte<br />
und Gremienvielfalt. Mehr staatlicher<br />
oder gewerkschaftlicher Einfluss<br />
auf die Ausbildung werden abgelehnt.<br />
Mehr Ausbildung hängt schließlich insbesondere<br />
von der Verbesserung der allgemeinen<br />
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
ab. Die Vollversammlung fordert<br />
die Bundesregierung deshalb auf,<br />
die dazu notwendigen Reformen endlich<br />
durchzuführen und durchzusetzen.<br />
22 UNSERE WIRTSCHAFT • Industrie- und Handelskammer <strong>Lüneburg</strong>-<strong>Wolfsburg</strong> 6/2003