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Gemeinderat 161209 - Puchenau

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Sitzungsprotokoll für die Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es am 16.12.2009 19§ 5 AufsichtDen Anordnungen der behördlich bestellten Organe zur Einhaltung der Vorschriften desjeweils geltenden Fischereigesetzes des Landes OÖ. ist Folge zu leisten.§ 6Der Pächter ist verpflichtet, die Vorschriften des jeweils geltenden Fischereigesetzes desLandes OÖ. in Ausübung der Fischerei einzuhalten.§ 7Der Pächter ist verpflichtet, den Verpächter über Besatzaktionen auf dem Laufenden zuhalten.§ 8Beide Vertragsteile verzichten auf das Recht, den Vertrag wegen Verletzung über die Hälftedes wahren Wertes im Sinne der Bestimmungen des ABGB anzufechten.§ 9Die mit diesem Pachtvertrag erwachsenen Kosten und Gebühren sowie Steuern – soweitsolche anfallen – mit Ausnahme der Reviertaxen sowie die Kosten der Vertragsausfertigung– übernimmt der Pächter.§ 10Dieser Vertrag wurde in zwei Ausfertigungen errichtet, wovon je eine Ausfertigung derVerpächter und eine Ausfertigung der Pächter erhält.b ) mit Herrn Maximilian PeinbauerPACHTVERTRAGDie Gemeinde <strong>Puchenau</strong>, vertreten durch Bürgermeister Wolfgang Haderer als Verpächterund Herr Maximilian Peinbauer, <strong>Puchenau</strong>, Schießstattstraße 20, als Pächter, schließen imWege des freien Übereinkommens auf Grund des <strong>Gemeinderat</strong>sbeschlusses vom16.12.2009, TO-Punkt folgenden Pachtvertrag:§ 1 PachtgegenstandDie Gemeinde <strong>Puchenau</strong> (im Folgenden Verpächter genannt) verpachtet an HerrnMaximilian Peinbauer (im Folgenden Pächter genannt) und dieser pachtet die Nutzung desder Gemeinde <strong>Puchenau</strong> mit rechtskräftigem Bescheid des Amtes der OÖ. Landesregierungvom 17.12.1963, Zl. Agrar-400.003-83 zugesprochenen Fischereirechtes im Hammer- undHammerschmiedbachl vom Ursprung bis zur Mündung in die Donau, mit demForstner(Fortner)bach und das Gerl- oder Hacklbachl der Katastralgemeinde <strong>Puchenau</strong>.

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