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Gemeinderat 161209 - Puchenau

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Sitzungsprotokoll für die Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es am 16.12.2009 39GR Mag. Gaisbauer weist auf die negative Stellungnahme der Abteilung Raumordnung hin.Er vertritt die Meinung, dass zukünftig nur im zentralen Bereich Flächenwidmungen erfolgensollten, wo auch das Zentrum fußläufig erreicht werden kann. Bei der jetzt beantragtenÄnderung des FLWP gibt GR Gaisbauer zu bedenken, dass für die Gemeinde zusätzlicheKosten entstehen (Kanal, Wasser, Straße, Gehsteig,….) und aufgrund der Abgelegenheiteventuell von den Bewohnern ein Ortsteilbus verlangt werden könnte.Zu den Bedenken von GR Gaisbauer erklärt Bgm. Haderer, dass keine neuen Siedlungenentstehen sollen, jedoch in diesem Fall eine Änderung des FLWP vertretbar ist.Nachdem keine weiteren wesentlichen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende überden Antrag offen durch Handerheben abstimmen.Beschluss: 28 Ja-Stimmen (ÖVP, SPÖ, FPÖ, GRÜNE ohne GR Tischler Renate, GR DILindl, GR Mag. Gaisbauer)2 Gegenstimmen (GR DI Lindl, GR Mag. Gaisbauer (GRÜNE))1 Enthaltung (GR Tischler Renate (GRÜNE))18. Aufhebung Bebauungsplan Nr. 22 "Windflachweg" und Neuerlassunginklusive Parzelle 1452/20 (Windflachweg 31), Beratung undBeschlussfassungVorsitzender: 1: Vzbgm. AchleitnerBerichterstatter und Antragsteller: Bgm. HadererDas Grundstück 1452/20, Windflachweg 31, soll mit einem Einfamilienhaus bebaut werden.Die Aufschließung erfolgt über die bestehende öffentliche Straße, die vor derGrundstückszufahrt ein Gefälle von rd. 25% aufweist. Die Bauwerber haben sich bereiterklärt, im Einvernehmen mit der Gemeinde die öffentliche Straße ab Höhe des bestehendenRigols anzuheben und auf ihre Kosten entsprechende Stützmauern zu denNachbarliegenschaften zu errichten.Weiters sieht die Planung auch 3 Stellplätze für das Einfamilienhaus vor, wobei 2 in einerGarage mit einem Garagenlift und 1 Stellplatz vor der Garageneinfahrt vorgesehen ist.Gemäß § 6 Oö. Bautechnikgesetz ist für Garagen an der Grundgrenze eine Traufenhöhe von3 m über der Abstellfläche festgelegt. Die geplante Garage verfügt aufgrund desStapelparksystems über 2 Abstellflächen und erfordert eine Höhe von 4,5 m. Aus Sicht derBaurechtsabteilung des Landes Oö. ist bei einer Garage mit mehreren Abstellflächen dieTraufenhöhenbeschränkung auf jede dieser Abstellflächen zu beziehen, wodurch dievorliegende Planung nicht genehmigungsfähig ist. Angemerkt wir dazu, dass die Nachbarnmit der Höhe der Garage einverstanden sind und ihren Einwendungsverzicht auf demBauplan unterschrieben haben.In der Sitzung des Ausschusses für örtliche Raumplanung und Bauwesen, haben dieAusschussmitglieder aufgrund der schwierigen Geländeverhältnisse die vorliegende Planungund vor allem auch die Garagenlösung sehr positiv bewertet. Es wurde vorgeschlagen denbestehenden Bebauungsplan Nr. 22 „Windflachweg“ aufzuheben und in einer Neuerlassungdas Planungsgebiet um das Grundstück 1452/20 zu vergrößern. Da in diesem Bereich dieSchaffung einer über das gesetzliche Erfordernis hinausgehenden Anzahl von Stellplätzenim öffentlichen Interesse ist, soll dies bei der Neuerlassung des Bebauungsplanesberücksichtigt werden.Eine Überarbeitung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 22 ist ohnehin auch aufgrundder zwischenzeitig geänderten Grundgrenzen zweckmäßig; die Grundstücke 1452/33,1452/34 und 1452/35 wurden mit den Grundstücken 1452/26 und 1452/17 vereinigt, sowie .„Gemäß § 43 OÖ. GemO 1990 i.V.m. §§ 33 und 36 ROG 1994 idgF. stelle ich denAntrag, der <strong>Gemeinderat</strong> wolle die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung desBebauungsplanes Nr. 22 „Windflachweg“ beschließen und gleichzeitig ein Verfahren

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