13.07.2015 Aufrufe

Gemeinderat 161209 - Puchenau

Gemeinderat 161209 - Puchenau

Gemeinderat 161209 - Puchenau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sitzungsprotokoll für die Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es am 16.12.2009 31 die Abtretung der eingeräumten Rechte oder Pflichten an Dritte(Vertragsübergabe)Die Verletzung einer der vorangeführten Bestimmungen berechtigt denGrundeigentümer und seine Vertreter zur sofortigen Auflösung des Vertrages.9. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat die Gemeinde unverzüglich,längstens jedoch binnen 6 Wochen, eigene Einbauten und Anlagen, insbesondereMarkierungen und Hinweistafeln, auf eigene Kosten und Gefahr zu entfernen, denfrüheren Zustand ordnungsgemäß wiederherzustellen und die Grundflächenzurückzustellen. Die Wanderwege sind sodann so rasch wie möglich von derGemeinde aus einem allfälligen Wanderwegeverzeichnis oder dergleichen zustreichen. Der Gemeinde steht in diesem Fall kein Ersatzanspruch bzw. Zahlungeiner Ablöse für Aufwendungen gegenüber dem Grundeigentümer bzw. seinenVertretern zu.§ 6 bauliche Vertragsbestimmungen1. Das Anbringen von Markierungen und Aufstellen von Hinweistafeln hat durch dieGemeinde auf eigene Kosten im Einvernehmen mit dem via donau - Standort WESTzu erfolgen. Das Errichten von Zäunen ist lediglich dem Grundeigentümer bzw. mitdessen Zustimmung gestattet! Alle notwendigen Arbeiten sowie Maßnahmen,welche im Zusammenhang mit gegenständlichem Vertrag getroffen werden, sindim Einvernehmen mit dem Grundeigentümer und seinen Vertretern festzulegenund durchzuführen. Spätestens eine Woche vor Beginn der Durchführung ist dervia donau – Standort WEST über Arbeitsbeginn und Umfang der vorzunehmendenMaßnahmen in Kenntnis zu setzen. Die Gemeinde hat dafür Sorge zu tragen, dassArbeiten nur von Fachkräften vorgenommen werden.2. Organe des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sowieMitarbeiter von Vertretern des Grundeigentümers sind berechtigt, alle imZusammenhang mit diesem Vertrag getroffenen Maßnahmen bzw. Arbeiten zuüberwachen und diesbezüglich Anordnungen zu treffen, welchen durch dieGemeinde entsprochen werden muss.3. Die Anlagen bzw. Einrichtungen müssen auf Verlangen des Grundeigentümers undseiner Vertreter sowie von Organen des Bundesministeriums für Verkehr,Innovation und Technologie bei Durchführung wasserbaulicher Maßnahmen bzw.Arbeiten im Bereich von Schifffahrtsanlagen sowie bei Gefahr in Verzug,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!