Sitzungsprotokoll für die Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es am 16.12.2009 8Der Voranschlag für das Finanzjahr 2010 wurde vom Bürgermeister gemäß denBestimmungender OÖ. GemO 1990 sowie der Haushaltskassen- und Rechnungsordnungerstellt und ist in der Zeit vom 01.12.2009 bis 15.12.2009 zur öffentlichen Einsichtnahmeaufgelegen. Einwendungen bzw. Erinnerungen liegen nicht vor. Alles Nähere kann demVoranschlag samt Bericht entnommen werden.Festsetzung der Hebesätze bei den Gemeindesteuern:Bemerkt wird, dass die Abwassergebühren ab dem Jahr 2010 laut Voranschlagserlasswiederum erhöht werden müssen, um den Mindestgebühren lt. Vorgabe des Landes OÖ. zuentsprechen.„Ich stelle den Antrag, der <strong>Gemeinderat</strong> wolle die Hebesätze der Gemeindesteuern fürdas Finanzjahr 2010 wie folgt festsetzen:der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlicheBetriebe (A) mitder Grundsteuer für Grundstücke (B) mitLustbarkeitsabgabe für dieKartenabgabe mitfür die Vorführung von Bildstreifen mitder Hundeabgabe mit500 v. H. des Steuermessbetrages500 v. H. des Steuermessbetrages15 v. H. des Preises oder Entgeltes0 v. H. des Preises oder Entgeltes40,-- € .für den 1.Hund40,-- € für jeden weiteren Hund20,-- € für Wachhundeder Kanalbenützungsgebühr mitbzw. der Kanalbenützungsgebühr mitder Kanalgrundgebühr jährlich pro Wohnung mitpro Betriebsstätte bis 100 m³ Jahresverbrauchpro Betriebsstätte bis 500 m³ Jahresverbrauchpro Betriebsstätte über 500 m³ Jahresverbrauchder Bereitstellungsgebühren für das Kanalnetz(je m² für das unbebaute Baugrundstück)der Kanalanschlussgebühr je m² der Bemessungsgrundlagemindestens aber pro Anschluss3,60 € pro m² verbaute Flächezzgl. UST lt. VO.1,40 € pro m³ Wasserverbrauchzzgl. UST lt. VO182,-- € zzgl. UST lt. VO182,-- € zzgl. UST lt. VO364,-- € zzgl. UST lt. VO546,-- € zzgl. UST lt. VO0,137 € pro m² zzgl. UST lt. VO19,04 € zzgl. UST lt. VO2.856,-- € zzgl. UST lt. VOder Wasserbezugsgebühr mitder Wassergrundgebühr jährlichpro Wohnung mitpro Betriebsstätte bis 100 m³ Jahresverbrauchpro Betriebsstätte bis 500 m³ Jahresverbrauchpro Betriebsstätte über 500 m³ Jahresverbrauchder Bereitstellungsgebühr für das Wasserleitungsnetz(je m² für das unbebaute Baugrundstück)der Wasseranschlussgebühr je m² der Bemessungsgrundlagemindestens aber pro Anschluss1,34 € pro m³ zzgl. UST lt. VO44,-- € zzgl. UST lt. VO44,-- € zzgl. UST lt. VO88,-- € zzgl. UST lt. VO132,-- € zzgl. UST lt. VO0,064 € pro m² zzgl. UST lt. VO13,68 € zzgl. UST lt. VO2.052,-- € zzgl. UST lt. VOder Abfallgebührpro Tonne mit 90, 110 od. 120 Liter Inhaltpro Tonne mit 240 Liter Inhaltpro Container mit 770 Liter Inhaltpro Container mit 1100 Liter Inhaltpro gekennzeichnetem Müllsack mit 60 Liter Inhalt3,70 € je Abfuhrtag zzgl. UST lt. VO7,20 € je Abfuhrtag zzgl. UST lt. VO23,30 € je Abfuhrtag zzgl. UST lt. VO32,90 € je Abfuhrtag zzgl. UST lt. VO3,70 € je Abfuhrtag zzgl. UST lt. VO
Sitzungsprotokoll für die Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es am 16.12.2009 9Entsorgung biogener Abfälle (Biotonne)a) in geschlossenen verbauten Gebietenpro Biotonne mit 240 Liter Inhaltpro Biotonne mit 120 Liter Inhaltb) für das übrige Gemeindegebietpro Biotonne mit 120 Liter Inhalt16,00 € je Abfuhrtag zzgl. UST lt. VO7,95 € je Abfuhrtag zzgl. UST lt. VO1,85 € je Abfuhrtag zzgl. UST lt. VOder Abfallgrundgebühr jährlichpro Haushaltpro landwirtschaftlichem Betriebpro Betriebsstätte bis 15 Mitarbeiterpro Betriebsstätte bis 30 Mitarbeiterpro Betriebsstätte bis 50 Mitarbeiterpro Betriebsstätte über 50 Mitarbeiterpro Verein, die über eigene Gebäude verfügen71,-- € zzgl. UST lt. VO60,80 € zzgl. UST lt. VO50,50 € zzgl. UST lt. VO60,80 € zzgl. UST lt. VO71,-- € zzgl. UST lt. VO90,65 € zzgl. UST lt. VO50,50 € zzgl. UST lt. VONachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag offen durchHanderheben abstimmen.Beschluss: einstimmig angenommenHöchstbeitrag des Kassenkredites:Der Rahmen für den Höchstbeitrag des Kassenkredites ist laut Gesetz mit einem Sechstelder Einnahmen des ordentlichen Haushaltes geregelt. Die Gemeinde wird jedoch diesenRahmen nur in unumgänglichen Fällen auch tatsächlich in Anspruch nehmen.„Ich stelle den Antrag, der <strong>Gemeinderat</strong> wolle den Höchstbetrag des Kassenkredites,welcher im Finanzjahr 2010 zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit derGemeinde in Anspruch genommen werden darf, mit € 1,100.000,-- festsetzen.Hingewiesen wird darauf, dass die öffentlichen Mittel immer später einlangen, sodassunter Umständen mit Liquiditätsschwierigkeiten gerechnet werden muss.“Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag offen durchHanderheben abstimmen.Beschluss: einstimmig angenommenFestsetzung des Dienstpostenplanes:„Ich stelle den Antrag, der <strong>Gemeinderat</strong> wolle den Dienstpostenplan, wie derzeit vomLand OÖ. genehmigt, wie folgt festsetzen:Dienstpostenplan (GR-Beschluss vom 13.12.2006, rk.