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Bestattungen Rothermel - Gemeinde Lauben

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Künftig schneller zum Personalausweis / Pass<br />

Wer ab sofort einen Personalausweis oder Reisepass bei der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lauben</strong> beantragt, kann sein Dokument spätestens<br />

in ca. zwei Wochen abholen. Möglich macht dies ein neues<br />

Programm, mit dem die Mitarbeiterinnen im Einwohnermeldeamt<br />

seit 2. April 2003 arbeiten. Das Programm heißt DIGANT<br />

und stammt aus dem Hause der Bundesdruckerei in Berlin, wo<br />

die Dokumente wie Pässe und Führerscheine hergestellt werden.<br />

DIGANT digitalisiert das Antragsverfahren und kann damit<br />

beschleunigt abgewickelt werden.<br />

Der Antrag wird im PC mit allen Daten des Bürgers erfasst und<br />

ausgedruckt. Dieser Vordruck wird unterschrieben und das<br />

Passbild (kann bei Abholung des Ausweises bzw. Passes wieder<br />

mitgenommen werden) aufgeklebt. Anschließend werden Bild<br />

und Unterschrift gescannt und mit den notwendigen Personendaten<br />

im Pass- bzw. Personalausweisregister gespeichert. Per<br />

Mausklick wird dann der komplette Antrag verschlüsselt und<br />

signiert zur Bundesdruckerei weitergeleitet. Mit DIGANT versprechen<br />

wir uns einen geringeren Verwaltungsaufwand, was<br />

den Bürgern zu Gute kommt. Denn durch die schnelle und<br />

einfache Bearbeitung hat sich wieder etwas getan im Hinblick<br />

auf Service und Bürgerfreundlichkeit.<br />

Durch die Versendung der Anträge über eine Datenleitung ist der<br />

vorher praktizierte und oft langwierige Postversand überflüssig.<br />

Zudem spart sich die Verwaltung die Kosten für die speziellen<br />

Antragsformulare. Weiter profitieren die Bürger von dieser neuen<br />

Art der Antragstellung: es gibt keine langen Wartezeiten mehr;<br />

bisher mussten die Antragsteller vom Ausfüllen des Antrages bis<br />

zum Erhalt des Passes und Ausweises bis zu fünf Wochen<br />

warten. Aufgrund der erheblich kürzeren Rücklaufzeiten von der<br />

Bundesdruckerei ist auch die Zahl von vorläufig ausgestellten<br />

Pässen und Ausweisen bei kurzfristigen Anträgen rückläufig.<br />

Womit sich der Bürger wiederum die zusätzlichen Kosten für den<br />

Extra-Service durch die Verwaltung spart.<br />

Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002<br />

EDV-Programm »Elster«<br />

Mit dem Programm »ElsterFormular« bietet die Finanzverwaltung<br />

für die Einkommensteuererklärung 2002 wieder eine<br />

kostenlose Software zur Erstellung der Steuererklärung am<br />

PC und zur anschließenden elektronischen Datenübermittlung<br />

via Internet an. CDs mit der Software sind in begrenzter Stückzahl<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Lauben</strong> erhältlich.<br />

Öffnungszeiten der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Lauben</strong><br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung ist jeweils von Montag bis Freitag von<br />

8.00–12.00 Uhr, am Donnerstag zusätzlich von 14.00–18.00 Uhr<br />

für den öffentlichen Verkehr geöffnet. Sie erreichen uns auch<br />

telefonisch unter 0 83 74 / 58 22-0 oder per Fax 0 83 74/6488.<br />

Gemeindliches Hallenbad. Das Hallenbad der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Lauben</strong> ist ab sofort bis ca. Anfang Oktober geschlossen.<br />

Nachlese<br />

Die Kulturlaube mit »Babel and the Goodmen«<br />

rief und alle kamen ins »Birkenmoos«. Vor rund<br />

300 Besuchern fetzten the Goodmen und eine<br />

»very good women« (Sybille Baldauf) Swing<br />

und Jazz von der Bühne, was das Zeug hielt.<br />

Schade, dass der kurzweilige Abend so schnell<br />

vorbei war, jetzt freut man sich in <strong>Lauben</strong> auf<br />

die kleine Besetzung von »Babel« zum<br />

Jazz-Frühschoppen auf dem Dorfplatz.<br />

Termine<br />

� Gründonnerstag, 17. April, 18.30 Uhr, Ostereier-Schießen der<br />

Schützengesellschaft <strong>Lauben</strong>-Heising im »Birkenmoos«<br />

� Samstag, 26. April, 20.00 Uhr, Konzert der Musikkapelle<br />

<strong>Lauben</strong>-Heising im »Birkenmoos«<br />

� Start in die Radsaison 2003. Ab Mittwoch, 30. April, bis zum<br />

24. September 2003, finden wöchentliche Radtouren (Bike und<br />

Rennrad) für Jedermann, für Jung und Alt statt. Treffpunkt wie<br />

immer jeweils Mittwoch, um 18.00 Uhr, am Sportbetriebsgebäude<br />

in <strong>Lauben</strong> (nur bei trockenem Wetter). Info bei F. Bäumler,<br />

Telefon 0 83 74 /16 61.<br />

Info<br />

Informationen der AOK Kempten - Oberallgäu<br />

Reform der Mini-Jobs: Was ist zu beachten? Zum 1. April<br />

2003 traten Neuregelungen für die so genannten Mini-Jobs in<br />

Kraft. Hier die wichtigsten Fragen:<br />

Was sind Mini-Jobs? Mini-Jobs sind geringfügig entlohnte<br />

Beschäftigungen, die für den Arbeitnehmer abgabenfrei sind.<br />

Bisher war dies der Fall, wenn weniger als 15 Stunden pro Woche<br />

gearbeitet wurde und der Arbeitsverdienst bis zu 325,– Euro<br />

betrug. Ab 1. April kann ein Mini-Job ohne Begrenzung der<br />

wöchentlichen Arbeitszeit ausgeübt werden. Das Arbeitsentgelt<br />

darf dann bis zu 400,– Euro monatlich betragen, ohne dass<br />

Sozialversicherungspflicht eintritt.<br />

Brutto gleich Netto? Für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer<br />

bleibt auch nach dem 1. April Brutto gleich Netto. Der<br />

Arbeitgeber zahlt eine pauschale Abgabe an die neu geschaffene<br />

bundesweite zentrale Einzugsstelle, an die Bundesknappschaft.<br />

Die Höhe der Pauschale beträgt bei einer Beschäftigung<br />

25 Prozent des Bruttoverdienstes, davon 11 Prozent<br />

Kranken- und 12 Prozent Rentenversicherung sowie 2 Prozent<br />

pauschale Lohnsteuer. Bei einer Anstellung im privaten Haushalt<br />

ist die pauschale Abgabe auf 12 Prozent festgesetzt, jeweils 5<br />

Prozent zur Kranken- und Rentenversicherung plus 2 Prozent<br />

Pauschalsteuer.<br />

Mini-Job neben Hauptbeschäftigung? Ein einzelner Mini-Job<br />

bis 400,– Euro neben einer Hauptbeschäftigung bleibt versicherungsfrei.<br />

Bei mehreren Mini-Jobs neben einer Hauptbeschäftigung<br />

bleibt der zeitlich zuerst aufgenommene Mini-Job<br />

versicherungsfrei. Werden ohne Hauptbeschäftigung mehrere<br />

Mini-Jobs ausgeübt, sind diese für die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht<br />

zusammen zu rechnen. Wird dabei die<br />

Entgeltgrenze von 400,– Euro überschritten, tritt in der Kranken-,<br />

Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Versicherungspflicht<br />

ein.

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