10 Heinrich Chantrainegewiß keine kleine Summe, doch eine Einbuße, die in einigen Jahren wiederausgeglichen werden konnte. Da bedeuten die angeblich 4000 attischen Klerucheneinen wichtigeren Faktor. Wir wissen aber aus Herodot 6, 100, daß sieim Jahre 490, beim persischen Angriff auf Eretria, das Land verließen. Vonihrer Rückkehr wird nirgends berichtet und sie ist auch unwahrscheinlich.Athener und Chalkider kämpften gemeinsam gegen die Perser, die Athenerliehen den Chalkidern 20 Trieren, mit denen sie an den Schlachten von Artemisionund Salamis teilnahmen19. Der Freiheitskampf hatte zur Voraussetzung,daß die Teilnehmer auch frei waren. Weiterhin ist der Abfall Euboeas im Jahre446 nicht verständlich, wenn dort einige Tausend Kleruchen gesessen hätten,die zudem noch kurz vorher Verstärkung erhalten hatten. Sie müßten zumindestin Aktion getreten sein und somit auch in unseren Quellen erwähnt werden".Schließlich scheint nicht unwichtig, daß Plutarch (Perikles 23, 4) neben derVertreibung der Histiaeer nur die Verbannung der chalkidischen Hippobotenerwähnt. Daraus ist zu folgern, daß diese restituiert waren und nun nachden Histiaeern am meisten von der Niederlage betroffen wurden". Demnachkonnte die Stadt, seit 490 etwa wieder im Besitze ihres alten Territoriums,die Folgen der Niederlage von 506 in nicht allzu langer Zeit überwinden. DiePerserkriege, besonders die Zerstörung im Jahre 480, bedeuteten allerdings'9 Bei Tarn, JHS 28, 1908, 219 Anm. 64 und 220 Anm. 66; 3. A. R. Munro, Cambr. Anc, Hist. 4, 237;284; ATL 3, 99 Anm. 21 finden wir die mehr oder weniger sicher vorgetragene Behauptung,Herodot habe bei den 20 Schiffen, die den Chalkidern geliehen wurden (8, 1, 2; 46, 2), an die4000 attischen Kleruchen im Territorium von Chalkis gedacht; denn Herodot rechne pro Schiff( = Triere) 200 Mann (s. etwa 7, 185, 1). Die Rechnung stimmt, aber die darauf fußende Ansichtist nicht zu halten. Die Kleruchen blieben attische Bürger und können nie Chalkider genanntwerden - Herodot bezeichnet sie 6, 100, 1 auch zutreffend als die „4000, die das Land der chalkidischenHippoboten in Form von Losen in Besitz haben (ItAmoovxgov-zac)" - und ihnen könnenauch keine Schiffe „geliehen" werden, oder man wolle diesen Ausdruck auch für die Zuweisungan die in Attika ansässigen Bürger verwenden. So heißt es auch richtig ATL 3, 294, allerdingsbei anderer Gelegenheit: „Those Lesbian and Eubolan klerouchs, however, are not named, norindead, Alice they were Athenians, is there any special reason, why they shouM have been."S. dazu H. Swoboda, Zur Geschichte der attischen Kleruchien, Serta Harteliana, Wien 1896, 28 ff.;Busolt, Gr. Gesch. 3, 1, 1897, 431; Oberhummer, RE 3, 2, 2082, 43 II; Ed. Meyer, Gesch. d. Altert.3, 1901, 475 f. = 4, 14, 447 I., vgl. 668 = 4,, 1901, 16; Geyer, RE Suppl. 4, 436, 11 f1. s. v. Eubolzt.Abzug der Kleruchen scheinen auch Glotz, Hist. Grecque 2, 376, und Gomme zu Thuk 1, 114, 1anzunehmen; vgl. auch Anm. 24. Wenn Thuk. 1, 113, 2 zum Jahre 446 euboeische Verbannte inBoeotien nennt, so sind das natürlich keine Vertriebenen vom Jahre 506, sondern sie haben anscheinendbei kürzlichen Unruhen und der Gründung einer tausend Mann starken Kleruchie durchTolmides (um 450) Ihre Heimat verlassen müssen. Zur Kleruchie des Tolmides (Diod. 11, 88, 3;Paus. 1, 27, 5; vgl. Andok. 3, 9) s. Busolt 3, 1, 415 f.; Ed. Meyer 4, 11, 585; 672; Glotz 2, 202;H. Nesselhauf, Untersuchungen zur Gesch. der del.-att. Symmachie, Klio, Beiheft 30, 1933, 128Anm. 2; ATL 3, 294, vgl. 299; Gomme zu Thuk. 1, 114, 1." Thuk. 1, 114, 3; Diod. 12, 7; 22, 2; Schol. zu Aristoph. Wolken 213 (teilweise aus Philochoros= FgrHist Nr. 328 frg. 118), Aristodemos 15, 2 (FgrIlist. Nr. 104). - Hatte Chalkis seit 490 seinursprüngliches Territorium wieder - denn daß die zurückgegebenen Ländereien mit Eretria geteiltworden wären, ist nicht anzunehmen, allenfalls daran zu denken, daß Athen irgendwie entschädigtwurde - und ist es 446 einer der Hauptleidtragenden des gescheiterten Aufstandes, mußes eine erheblichere Gebietseinbuße erlitten haben, als sich in einer Senkung des Tributs von 5auf 3 Talente ausdrückt. Vergleichsweise wurde die Beitragsleistung Eretrias von 6 Talente auf3 ermäßigt. Es ist daher zu folgern, daß die Lesung rn in Liste 7 col. IV Z. 23 nicht richtigsein kann. Die Herausgeber der ATL halten sie zwar auch nicht für gesichert (vgl. 1, 36, 70;3, 31 Anm. 7; 294 L mit Anm. 96; Tod 38) aber für wahrscheinlicher als Koehlers Lesung X =-10 Talente. Obige Darlegungen befürworten die Richtigkeit dieser Entzifferung. S. U. Koehler,Urkunden u. Unters. zur Gesch. d. del.-att. Bundes, Abh. Berlin 1869, 19 f.; IG 1', 231 coL V Z. 23.Auszuscheiden hat II = 1 Talent, was IG 1', 196 col. V Z. 23 bieten; falsch daher Glotz 2, 203.
Zur Münzprägung von Chalkis Im 6./5. Jahrhundert 11eine Unterbrechung und einen Rückschlag. Wie schnell aber solche Verlustewettgemacht werden konnten, ist, um nicht Athen als Beispiel anzuführen, anEretria zu sehen, das, obwohl 490 gänzlich zerstört und eines erheblichen Teilesseiner Bürgerschaft beraubt, im Jahre 480 bereits wieder 7 Trieren zu stellenvermochte und zusammen mit den Styrern 600 Mann zur Schlacht von Plataeaeentsandte.Man könnte nun einwenden, der Niedergang von Chalkis werde dadurchoffenbar, daß es im Jahre 480 über keine eigenen Schiffe verfügte. Der Einwandhat seine Berechtigung, aber nur insofern, als er zeigt, daß die Stadt,sei es infolge der Niederlage von 506 oder des schon länger in Rückgangbefindlichen Handels, keine Seemacht mehr war. Ihr großes Territoriumgestattete ihr aber zweifellos vorwiegend von der Landwirtschaft zu leben 22.Eretria, das ein erheblich kleineres Landgebiet besaß, war weit mehr auf denHandel und damit eine Flotte angewiesen.Im Jahre 478/77 trat Chalkis dem delisch-attischen Seebund bei. Mehr oderweniger ausgesprochen behaupten nun Babelon und Head, daß unter der Hege-,monie Athens die Städte Euboeas keine Münzen oder allenfalls nur Lokalkurrantgeprägt hätten. Staatsrechtlich ist diese Annahme nicht zu begründen,da Athen ja erst etwa 420 dazu schritt, die Prägung seiner Bündner generell zuverbieten 23. Abhängigkeit ist nicht ohne weiteres mit Einstellung eigenerMünzprägung gleichzusetzen: Es gibt viele Formen politischer Unselbständigkeit,ihr Grad ist sorgsam zu bestimmen, auf ihre Wandlungen zu achten, ehe manauf Grund solcher staatsrechtlicher Uberlegungen Prägeperioden abgrenzt 24.S. etwa Thuk. 7, 28, 1; 8, 96, 1 1. und Arist., Ath. Polit. 33, 1 für die Bedeutung der euboeischenLandwirtschaft zur Zeit des dekeleischen Krieges. Vgl. Anm. 24.O Zur Datierung des att. Münzdekrets s. zuletzt Tod, JHS 69, 1949, 105, und E. Cavaignac, Led6cret dit de Klearchos, RevNum 1953, 1-7, gegen ATL 2, 61-68, wo die frühere Literatur zufinden ist." Chalkis im del.-att. Seebund: ATL 3, 194-199. Ob es anfangs Schiffe stellte, wie ATL 3, 197 If;267 angenommen wird, oder Tribut zahlte, wie z. B. Ed. Meyer 3, 490 = 4, 14, 461 vermutet,ist nicht sicher auszumachen, letztlich aber irrelevant, da die Belastung etwa gleich groß war. -Beispiele für solche unzureichend begründete Datierungen der Numismatiker bietet die Einleitungzum Literaturüberblick Euboea u. S. 24 ff., s. auch u. S. 15 mit Anm. 39. Leider sagt z. B. Headoft nicht, ob eine Datierung auf stilistischen oder historisch-staatsrechtlichen Erwägungen beruht,so daß ein wenig kritischer Benutzer, ohne es zu merken, einen Zirkelschluß zieht; s.etwa Oberhummer, RE 3, 2, 2083, 13 ff.: „Diesem neuen staatsrechtlichen Verhältnis (sc. nach445) entspricht es, daß die Münzprägung von Chalkis jetzt aufhört, Head 304" (1. Aufl. von HN).Andere Beispiele bietet L. Robert, £tudes de numismatique grecque, Paris 1951, 185 L. Anm. 3,s. auch 187 Anm. 8. Auch Babelons Gründe für eine angenommene Datierung sind nicht immerfestzustellen. Allerdings ist er Tralte 2, 1, 692 wünschenswert deutlich: „ apres la defaltedes Perses, en 479, sous Phegemonie athenienne, Eretrie se releva de ses ruines; ... elle neput Trapper monnaie tant qu' elle demeura dans la dependance d' Athenes". Die Einleitungzu Trane 2, 3, 3 if., vgl. RevNum 1913, 457-485, die weitgehend auf den Arbeiten Cavaignacs(bes. seiner Histoire de 1' AntiquitS Bd. 2) und Gardners Aufsatz im JHS 1913, 147-185, fußt,enthält neben manchen Einseitigkeiten viel Zutreffendes. So sagt er 5 f., vgl. 13, daß Eintritt in dieLiga nicht Aufgabe des Münzrechts bedeutet habe und zeichnet die historisch-ökonomische EntwicklungIm Ganzen richtig, behauptet aber S. 18 f., daß fast alle Mitgliedstaaten „cessent debattre monnaie k partir du moment oü elles entrent, de plein gr6 ou de Force, dans la Ligue".Für Eretria wird 5.19 eine Wiederaufnahme der Prägung geleugnet. Chalkis behandelt er S.183, vgl. o. Anm. 8. Seine Konzeption ist unverändert. Wir erfahren, daß 479 „les anciennesfamilles des hippobotes de Chalets obtinrent le droit de rentrer dans leur demeures et dereprendre une Partie de leurs biens. Mals Chalets ne cessa point pour cela d' etre dans la dependancedirecte d' Athbnes et elle dut payer le tribut ä la ligue attico-d6iienne". Dae ist eineKonstruktion ad hoc und ebensowenig quellenmäßig belegt wie etwa die Behauptung, daß Athen
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