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Anwaltsblatt 2011/01 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

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Chronik" Haftentschädigungen auf völlig unsignifikante Beträgereduziert werden und damit eine verfassungsrechtlicheSchieflage erzeugt wird;" durch Veränderungen bei der Strafbarkeit der leichtenfahrlässigen Körperverletzung dem Bürger zivilesProzessrisiko und Prozesskosten aufgebürdet werden,die jedenfalls höher sein werden, als die Einsparungenim Strafverfahren;" die Erhöhung der Gerichtsgebühren, die ausschließlichden Gerichten zustehen sollten, dazu führt, dassdie Justiz in den allgemeinen Budgettopf einzahltund wir die einzige Justiz Europas haben, mit derenGebührenaufkommen das Budget mit 110% gedecktist;" die Qualität von Übersetzungsleistungen reduziertwird, obwohl die EU-Richtlinie über das Recht aufDolmetschleistungen und Übersetzungen im Strafverfahrengenau das Gegenteil, nämlich einen Ausbaudes Rechts auf Übersetzung vorsieht;" die Wirtschaft durch die steuerlichen Änderungenbei der formwechselnden Umwandlung in ihrer Bewegungsfreiheiteingeschränkt wird. Die Steigerungder Steuereinnahmen, die damit verbunden seinwird, wird bei weitem nicht so groß sein, wie derNachteil der Wirtschaft, die durch diese Maßnahmenin ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränktwird. Die Berechenbarkeit und Kalkulierbarkeit gehtverloren;" die Kürzung des Justizbudgets um 1,4% erhöht denBeitrag der Justiz in das Budget noch, obwohl gleichzeitigder Personalbedarf der Justiz nicht gedecktwerden kann, Verfahren wie etwa Hypo Alpe Adriaund Amis und die Vielzahl von Anlegerverfahren diesaber erforderten.All dies sind Maßnahmen, die die RechtsstaatlichkeitÖsterreichs nicht beseitigen, aber spürbar berühren.Für schlechte Gesetze bekommt letztlich der Staatsbürgerdie Rechnung, weil die Beseitigung der nachteiligenFolgen teurer wird als der vordergründig kurzfristig erzielteVorteil.Wenn sich der Bürger demnächst überlegt, ob er eineForderung überhaupt noch gerichtlich geltend machensoll, weil damit zu hohe Kosten verbunden sind, trittzwar eine Entlastung der Gerichte ein, aber die Rechtsstaatlichkeitist mehr betroffen.Wenn der Staat die Freiheit einer Person zu Unrechtentzogen hat und keinen adäquaten Ausgleich dafür zulässt,betrifft dies die Rechtsstaatlichkeit ebenfalls.Und ebenso geht es dem Staatsbürger, der in seinenwirtschaftlichen Entscheidungsmöglichkeiten durchsteuerliche Maßnahmen beschränkt wird.Es gilt: Wehret den Anfängen, denn auch der Rechtsstaatbraucht Hygiene, geht sie verloren, beginnt er zukränkeln. Es ist Gefahr in Verzug.“Foto: ÖRAKVlnr: Weixelbaum, Prunbauer-Glaser, Benn-Ibler, WolffDer Wahrnehmungsbericht 2009/10 der österreichischenRechtsanwälte ist unter www.rechtsanwaelte.at (Menüpunkt Stellungnahmen/Wahrnehmungsbericht)zum Download abrufbar.Bernhard Hruschka Bakk.ÖRAK ÖffentlichkeitsarbeitVollversammlung 2<strong>01</strong>0 der Salzburger RechtsanwaltskammerErstmals haben aufgrund des Berufsrechtsänderungsgesetzesan der Vollversammlung auch die Rechtsanwaltsanwärter/innenteilgenommen. Anwesend waren170 (davon 125 RAe und 45 RAAe) von 516 Mitgliedernder Salzburger Rechtsanwaltskammer. NachBegrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit berichteteder Präsident über die Arbeit des Ausschussesund dankte allen ehrenamtlichen Funktionären, insbesonderedem Präsidenten des Disziplinarrates, HerrnRA Dr. Thomas Feichtinger, der sich für eine Wiederwahlnicht mehr zur Verfügung stellte.Der Präsident kritisierte insbesondere einzelne Maßnahmendes Budgetbegleitgesetzes (Gebührenerhöhungen,Abschaffung der Gerichtsferien, Abschaffungder bedingten Geldstrafe etc) und das strafrechtlicheKompetenzpaket, das die Erweiterung der Korruptionsstaatsanwaltschaftund damit eine absolute Zentralisierungin einer einzigen Staatsanwaltschaft zur Verfolgungvon Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen miteinem Schaden über 5 Mio Euro in Wien vorsieht. DieSalzburger Rechtsanwaltschaft tritt diesem „strafrechtlichenKompetenzpakt“ entschieden entgegen. Nach26Österreichisches <strong>Anwaltsblatt</strong> <strong>2<strong>01</strong>1</strong>/<strong>01</strong>

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