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Anwaltsblatt 2011/01 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

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ChronikAuffassung der Rechtsanwaltschaft handelt es sich hiebeium pure Anlassgesetzgebung, die einen inakzeptablenEingriff in die gegebene und bewährte Gerichtsorganisationdarstellt; diese Konzentration bringt keineswegseine Erhöhung der Kompetenz. Besser als dieKonzentration in Wien wäre es, die notwendigen AusundFortbildungen auf breiter Basis auch in den Bundesländernzu forcieren.Anschließend erstattete der Präsident des Disziplinarrates,Dr. Thomas Feichtinger, den Bericht über dieTätigkeit des Disziplinarrates.Die Satzungsänderungen Teil A wurden mit einerGegenstimme (RAA) und 2 Stimmenthaltungen (1RA und 1 RAA) genehmigt. Die SatzungsänderungenTeil B wurden ohne Gegenstimme mit 3 Stimmenthaltungenangenommen.Die Geschäftsordnung der Salzburger Rechtsanwaltskammerwurde ohne Gegenstimme mit 1 Stimmenthaltunggenehmigt.Die Geschäftsordnung des Disziplinarrates der SalzburgerRechtsanwaltskammer wurde mit einer Gegenstimmegenehmigt.Das Treuhandstatut der Salzburger Rechtsanwaltskammerwurde einstimmig genehmigt.Es wurden sodann die wesentlichen Ziffern des Jahresabschlusses2009 vorgetragen. Der RechnungsprüferDr. Peter Rothart teilte mit, dass der Abschluss 2009 vonden Rechnungsprüfern geprüft wurde, und beantragte,dem Kammerausschuss die Entlastung zu erteilen. DieEntlastung für den Jahresabschluss 2009 wurde mit16 Stimmenthaltungen erteilt. Der Jahresabschlusswurde einstimmig genehmigt.Der Voranschlag für die Kammergebarung <strong>2<strong>01</strong>1</strong>wurde mit 2 Gegenstimmen (1 RA und 1 RAA) sowie10 Stimmenthaltungen (2 RAe und 8 RAAe) beschlossen.Der Kammerbeitrag samt Zuschlägen (= Kammerbeitrag)beträgt für <strong>2<strong>01</strong>1</strong> (gleich bleibend wie 2<strong>01</strong>0)wie folgt:" Grundbeitrag € 900,–" Zusatzbeitrag für den 1. RAA € 900,–" Zusatzbeitrag für den 2. RAA € 1.800,–" Zusatzbeitrag für den 3. RAA € 2.700,–" Zusatzbeitrag für den 4. RAA € 3.600,–" für eine(n) Angestellte(n) mit Beglaubigungsurkunde€ 130,–" Zuschlag für lokale Kammerwerbungentfällt für <strong>2<strong>01</strong>1</strong>" Zuschlag für die Prämie der Zweitrisikoversicherungbei einer Versicherungssummevon € 363.364,17 € 1.089,–bei einer Versicherungssummevon € 581.382,67 € 1.210,–" für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte€ 250,–" für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsgesellschaften€ 250,–" Zuschlag für den Notfallfonds € 0,–Der Vorschlag des Ausschusses der SalzburgerRechtsanwaltskammer, den Kammerbeitragfür Rechtsanwaltsanwärter/innenfür <strong>2<strong>01</strong>1</strong> in Höhe von € 40,–festzusetzen, wurde mit 12 Gegenstimmen (5 RAe und7 RAAe) sowie 27 Stimmenthaltungen (5 RAe und22 RAAe) genehmigt.Die Umlagenordnung <strong>2<strong>01</strong>1</strong> wurde mit 11 Gegenstimmen(7 RAe und 4 RAAe) sowie 36 Stimmenthaltungen(15 RAe und 21 RAAe) wie folgt beschlossen:" für Rechtsanwälte/innen unter 65 Jahre € 4.352,–" für Rechtsanwälte/innen, die am 1. Jännerdes Beitragsjahres das 65. Lebensjahr vollendethaben und deren Wartezeit gem§ 50 Abs 1 lit a und b RAO zu diesem Zeitpunktvollendet war € 2.176,–" für Rechtsanwälte/innen, die am 1. Jännerdes Beitragsjahres das 75. Lebensjahrvollendet haben und deren Wartezeit gem§ 50 Abs 1 lit a und b RAO zu diesem Zeitpunktvollendet war € 0,–" Zuschlag für niedergelassene europäischeRAe auf Versorgungseinrichtungsbeitrag 100%" für Rechtsanwaltsanwärter/innen € 2.176,–" für den Nachkauf von Versicherungszeitenpro Monat im Jahr <strong>2<strong>01</strong>1</strong> € 959,45" Sterbegeld fällig binnen 14 Tagenab Datum der Vorschreibung € 15.000,–Aufteilung erfolgt nach Anzahl der am Sterbetag eingetragenenRAeDer Antrag des Ausschusses der Salzburger Rechtsanwaltskammerauf Erhöhung des Beitrages der „Zusatzpension– neu“ für <strong>2<strong>01</strong>1</strong> mit € 4.576,– festzusetzen,wurde mit 10 Gegenstimmen und 15 Stimmenthaltungenangenommen.Die Leistungsordnung <strong>2<strong>01</strong>1</strong> wurde mit 4 Gegenstimmen(RAe) und 14 Stimmenthaltungen (10 RAeund 4 RAAe) wie folgt beschlossen:" Festsetzung der Basisaltersrente aufmonatlich brutto € 2.005,–(bei Zusammentreffen mehrerer Ansprüche erfolgteine anteilige Kürzung, sodass der Gesamtauszahlungsbetragnie mehr als brutto € 2.005,– beträgt,sämtliche Zahlungen erfolgen 14 x jährlich)Die Weitergewährung der Unterstützung für HannahPichlmüller mit monatlich € 350,– für das Jahr <strong>2<strong>01</strong>1</strong>wurde einstimmig genehmigt.Österreichisches <strong>Anwaltsblatt</strong> <strong>2<strong>01</strong>1</strong>/<strong>01</strong>27

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