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"Die Kirche und das liebe Geld" (Stand. Dezember 2013)

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Der Begriff Steuer ist missverständlich. <strong>Die</strong> <strong>Kirche</strong>nsteuer ist nichtsanderes als der Mitgliedsbeitrag. Und <strong>das</strong> sollte doch eigentlich klar sein:Wer Mitglied in einem Verein ist, beteiligt sich an der Finanzierung derAufgaben dieses Vereins durch einen Beitrag. <strong>Die</strong>ser Beitrag für <strong>Kirche</strong>nmitgliederist keine feste Größe, sondern richtet sich durch die Kopplungan die Lohn- <strong>und</strong> Einkommensteuer nach der persönlichen Leistungsfähigkeitjedes einzelnen. In NRW beträgt die <strong>Kirche</strong>nsteuer neun Prozentder Lohn- <strong>und</strong> Einkommensteuer. Sie kann selbst wieder bei der Steuererklärungentlastend geltend gemacht werden.Dass der Staat <strong>Kirche</strong>nsteuer einzieht, ist eine reine <strong>Die</strong>nstleistung, dieer sich gut bezahlen lässt, mit drei bis vier Prozent der Einnahmen durch die<strong>Kirche</strong>nsteuer. Würden die <strong>Kirche</strong>n den Einzug selbst organisieren, wäre esteurer. Das sollte wissen, wer die Praxis der <strong>Kirche</strong>nsteuer infrage stellt.Übrigens: R<strong>und</strong> zwei Drittel der <strong>Kirche</strong>nmitglieder zahlen gar keine <strong>Kirche</strong>nsteuer,weil sie kein steuerpflichtiges Einkommen erzielen. Durch diedemographische Entwicklung geht der Anteil der zahlenden Mitgliederstetig zurück. Dennoch bleibt die <strong>Kirche</strong>nsteuer – als Gabe der Gemeindemitglieder– die wichtigste planbare <strong>und</strong> verlässliche Finanzierungssäuleder <strong>Kirche</strong>. Sie ist damit eine Voraussetzung dafür, <strong>das</strong>s die <strong>Kirche</strong>n miteigenen Mitteln so viele soziale Aufgaben in unserer Gesellschaft übernehmenkönnen. Hinzu kommen weitere Einnahmen wie Spenden <strong>und</strong>Vermächtnisse, ohne die viele Projekte nicht verwirklicht werden könnten.In Einzelfällen wird statt der <strong>Kirche</strong>nsteuer <strong>das</strong> so genannte »besondereKirchgeld« bezahlt. Es beträgt etwa ein Drittel der <strong>Kirche</strong>nsteuer <strong>und</strong> betrifftEhepaare, von denen nur ein Partner <strong>Kirche</strong>nmitglied ist, <strong>und</strong> zwar der, derweniger oder gar kein Einkommen hat – immer vorausgesetzt, <strong>das</strong>s dieEhepartner von einer gemeinsamen Steuerveranlagung profitieren. Das besondereKirchgeld ist also keine Steuer für Ausgetretene, sondern ein Beitragzur Steuergerechtigkeit, denn die <strong>Kirche</strong> ist eine Solidargemeinschaft.21

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