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"Die Kirche und das liebe Geld" (Stand. Dezember 2013)

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5WIE BEZAHLTDIE KIRCHEIHRE MIT-ARBEITENDEN?GIBT ESOUTSOURCING,ZEIT- ODERLEIHARBEIT?Outsourcing <strong>und</strong> Zeitarbeit sind keine guten Lösungen, um Kosten zusenken, weil sie den Tarif unterlaufen. <strong>Die</strong> Diakonischen Werke in Bonn<strong>und</strong> der Region halten sich an den Tarif <strong>und</strong> beschäftigen Zeitarbeiter nurin Engpass-Situationen. Bei knapp 500 Mitarbeitenden haben sie zeitweiligein bis fünf Zeitarbeiterinnen beschäftigt, derzeit keine.Allerdings gibt es manchmal sachliche Gründe, <strong>Die</strong>nstleistungen vonDritten zu beziehen. Ein Beispiel: Als Träger von offenen Ganztagsschulenkocht die Bonner Diakonie <strong>das</strong> Mittagessen dort nicht selbst, sondernbezieht es von Firmen, die <strong>das</strong> können. Würde der Verband selber kochen,wäre es teurer. Bezahlt wird <strong>das</strong> Essen von den Eltern. <strong>Die</strong> wählen diejeweiligen Caterer selbst aus, so <strong>das</strong>s unterschiedliche Anbieter für denTräger tätig sind.<strong>Die</strong> Diakonie achtet bei der Wahl darauf, <strong>das</strong>s externe <strong>Die</strong>nstleister zumZuge kommen, die tarifgemäß bezahlen. Das gilt auch für den Reinigungsbereich.Hier beauftragen <strong>Kirche</strong>nkreise <strong>und</strong> Diakonie in Bonn <strong>und</strong> demRhein-Sieg-Kreis nur Firmen, die sich an den Tarif dieser Branche halten.Sollte ein <strong>Die</strong>nstleister auf ein anderes Geschäftsgebaren umstellen,würde sich der jeweilige Auftraggeber von ihm trennen.In der Regel sind Mitarbeitende der Diakonischen Werke in Bonn <strong>und</strong>der Region voll- oder teilzeitangestellt (darin eingeschlossen auch geringfügigBeschäftigte). Darüber hinaus gibt es bestimmte Angebote imBereich der individuellen Betreuung von Menschen mit Behinderung <strong>und</strong>von Menschen im Alter oder in der Kinder- <strong>und</strong> Jugendarbeit, die nurrealisiert werden können, weil Schüler oder Studierende sich st<strong>und</strong>enweiseeinbringen. Deren Aufwand wird im Rahmen des Übungsleiterfreibetragsgemäß EStG §3 / 26 entschädigt. <strong>Die</strong> öffentliche Hand hat diese Möglichkeitder Aufwandsentschädigung geschaffen, um soziales Engagement zustärken.24

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