Kirchentag 1. - 5. Juni - Amt am Stettiner Haff
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Nr. 11/02 - 11 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lübs für das Haushaltsjahr 2010<br />
Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 1<strong>5.</strong>1<strong>1.</strong>2010 und<br />
mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />
§ 1 Ergebnis-und Finanzhaushalt<br />
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird<br />
gegenüber erhöht vermindert nunmehr<br />
bisher um um auf<br />
EUR EUR EUR EUR<br />
<strong>1.</strong> im Ergebnishaushalt<br />
a) der Ges<strong>am</strong>tbetrag der ordentlichen Erträge auf 316.000 7.500 320.300<br />
der Ges<strong>am</strong>tbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 387.100 3.700 390.800<br />
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -7<strong>1.</strong>100 600 -70.500<br />
b) der Ges<strong>am</strong>tbetrag der außerordentlichen Erträge auf<br />
der Ges<strong>am</strong>tbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf<br />
der Saldo der außerordentlichen Erträge und<br />
Aufwendungen auf<br />
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf<br />
die Einstellung in Rücklagen auf<br />
die Entnahmen aus Rücklagen auf<br />
-7<strong>1.</strong>100 600 -70.500<br />
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -7<strong>1.</strong>100 600 -70.500<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 302.100 4.300 306.400<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 346.200 3.700 349.900<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -44.100 600 -43.500<br />
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf<br />
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 48.300 12<strong>5.</strong>600 173.900<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />
182.500 12<strong>5.</strong>800 308.300<br />
Investitionstätigkeit auf -134.200 200 -134.400<br />
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -36<strong>1.</strong>600 128.300 -489.900<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />
-343.600 128.700 -472.300<br />
Finanzierungstätigkeit auf<br />
festgesetzt.<br />
-18.000 400 -17.600<br />
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
Kredite ur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt von bisher 100.000 EUR auf 100.000 EUR<br />
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
§ 5 Hebesätze<br />
<strong>1.</strong> Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) von bisher 250 v. H. auf 250 v. H.<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) von bisher 350 v. H. auf 350 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer von bisher 300 v. H. auf 300 v. H.<br />
§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan<br />
Die Ges<strong>am</strong>tzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 0,50 Vollzeitäquivalente (VzA) und nunmehr 0,50 Vollzeitäquivalente<br />
(VzA).<br />
§ 8 Eigenkapital<br />
Der Stand des Eigenkapitales zum 3<strong>1.</strong>12. des Haushaltsvorvorjahres betrug<br />
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 3<strong>1.</strong>12. des Haushaltsvorjahres<br />
beträgt<br />
und zum 3<strong>1.</strong>12. des Haushaltsjahres<br />
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde <strong>am</strong> 08.12.2010 erteilt.<br />
<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />
Lübs, den 1<strong>5.</strong>12.2010 Wanke<br />
Bürgermeister<br />
bisher nunmehr<br />
EUR EUR<br />
Hinweis:<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan einschließlich aller Anlagen liegt in der Zeit vom Zeitpunkt<br />
der Bekanntmachung für einen Monat in der Stadt Eggesin, als geschäftsführende Gemeinde des <strong>Amt</strong>es „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“, <strong>Stettiner</strong> Straße 1, Zimmer 118 in 17367 Eggesin aus.