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Kirchentag 1. - 5. Juni - Amt am Stettiner Haff

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Nr. 11/02 - 11 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lübs für das Haushaltsjahr 2010<br />

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 1<strong>5.</strong>1<strong>1.</strong>2010 und<br />

mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1 Ergebnis-und Finanzhaushalt<br />

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird<br />

gegenüber erhöht vermindert nunmehr<br />

bisher um um auf<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

<strong>1.</strong> im Ergebnishaushalt<br />

a) der Ges<strong>am</strong>tbetrag der ordentlichen Erträge auf 316.000 7.500 320.300<br />

der Ges<strong>am</strong>tbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 387.100 3.700 390.800<br />

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -7<strong>1.</strong>100 600 -70.500<br />

b) der Ges<strong>am</strong>tbetrag der außerordentlichen Erträge auf<br />

der Ges<strong>am</strong>tbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf<br />

der Saldo der außerordentlichen Erträge und<br />

Aufwendungen auf<br />

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf<br />

die Einstellung in Rücklagen auf<br />

die Entnahmen aus Rücklagen auf<br />

-7<strong>1.</strong>100 600 -70.500<br />

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -7<strong>1.</strong>100 600 -70.500<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

a) die ordentlichen Einzahlungen auf 302.100 4.300 306.400<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 346.200 3.700 349.900<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -44.100 600 -43.500<br />

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf<br />

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 48.300 12<strong>5.</strong>600 173.900<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />

182.500 12<strong>5.</strong>800 308.300<br />

Investitionstätigkeit auf -134.200 200 -134.400<br />

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -36<strong>1.</strong>600 128.300 -489.900<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />

-343.600 128.700 -472.300<br />

Finanzierungstätigkeit auf<br />

festgesetzt.<br />

-18.000 400 -17.600<br />

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

Kredite ur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt von bisher 100.000 EUR auf 100.000 EUR<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

§ 5 Hebesätze<br />

<strong>1.</strong> Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) von bisher 250 v. H. auf 250 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) von bisher 350 v. H. auf 350 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer von bisher 300 v. H. auf 300 v. H.<br />

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan<br />

Die Ges<strong>am</strong>tzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 0,50 Vollzeitäquivalente (VzA) und nunmehr 0,50 Vollzeitäquivalente<br />

(VzA).<br />

§ 8 Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitales zum 3<strong>1.</strong>12. des Haushaltsvorvorjahres betrug<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 3<strong>1.</strong>12. des Haushaltsvorjahres<br />

beträgt<br />

und zum 3<strong>1.</strong>12. des Haushaltsjahres<br />

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde <strong>am</strong> 08.12.2010 erteilt.<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

Lübs, den 1<strong>5.</strong>12.2010 Wanke<br />

Bürgermeister<br />

bisher nunmehr<br />

EUR EUR<br />

Hinweis:<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan einschließlich aller Anlagen liegt in der Zeit vom Zeitpunkt<br />

der Bekanntmachung für einen Monat in der Stadt Eggesin, als geschäftsführende Gemeinde des <strong>Amt</strong>es „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“, <strong>Stettiner</strong> Straße 1, Zimmer 118 in 17367 Eggesin aus.

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