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DE-MINIMIS-BEIHILFE fördert<br />

auch Partikelfilternachrüstung<br />

UNTERSTÜTZUNG<br />

Die FÖRDERUNG ruft!<br />

Unternehmen des Güterkraftverkehrs erhalten für<br />

die Nachrüstung ihrer schweren Nutzfahrzeuge im<br />

Rahmen der De-minimis-Beihilfen einen Zuschuss von<br />

bis zu 2000 Euro pro Fahrzeug. Die entsprechenden<br />

Anträge müssen für eine Förderung noch für 2009<br />

bis spätestens zum 15. Mai gestellt werden.<br />

14 NFM Baukasten 2009<br />

Grundsätzlich müssen Beihilfen oder Subventionen<br />

eines EU-Mitgliedsstaates an ein Unternehmen von<br />

der Europäischen Kommission genehmigt werden,<br />

wenn sich diese wettbewerbsverzerrend auswirken könnten.<br />

Ausnahme sind so genannte De-minimis-Beihilfen.<br />

Diese „Kleinbeihilfen“ müssen wegen ihres geringen Volumens<br />

nicht von der EU genehmigt werden. Erst seit 2007<br />

kommen auch Unternehmen des Straßentransportsektors

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