14.07.2015 Aufrufe

Auf dem Weg zu einer Kartographie der Literaturübersetzung ... - Petra

Auf dem Weg zu einer Kartographie der Literaturübersetzung ... - Petra

Auf dem Weg zu einer Kartographie der Literaturübersetzung ... - Petra

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

10PETRA _ <strong>Auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Weg</strong> <strong>zu</strong> <strong>einer</strong> <strong>Kartographie</strong> <strong>der</strong> Literaturüberset<strong>zu</strong>ng in EuropaCopyright und e-Rechteam Beispiel<strong>der</strong> Literaturüberset<strong>zu</strong>ngZiel: Bewusstsein schaffen, Regeln än<strong>der</strong>nund Umset<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten findenDie Situation: drei bedeutende internationale und überset<strong>zu</strong>ngsnahe Institutionen, FIT, PEN undCEATL, erkennen die Urheberschaft von Übersetzern und ihr damit verbundenes Urheberrecht an.FIT:14. Eine Überset<strong>zu</strong>ng stellt geistiges Eigentum dar und muss daher gesetzlich entsprechendgeschützt werden.15. Der Übersetzer/die Übersetzerin hat daher das Urheberrecht an s<strong>einer</strong>/ihrer Überset<strong>zu</strong>ngund damit dieselben Rechte wie <strong>der</strong> Autor/die Autorin des Originalwerks.(Translator’s Charter, Abschnitt II, Rechte des Übersetzers)PEN:Artikel 3. Der Übersetzer muss wie ein Autor behandelt werden und als Autor muss er entsprechendeVertragsrechte erhalten, einschließlich Urheberrecht. (Declaration of the Rights andResponsibilities of Translators)CEATL:Das Urheberrecht basiert auf <strong>dem</strong> Gedanken <strong>der</strong> Originalität: jede neue Formulierung, die sichvon bestehenden Formulierungen unterscheidet, wird als das unveräußerliche geistige Eigentumihres Autors betrachtet und ist als solches automatisch geschützt. (…) Darum genießt <strong>der</strong>Übersetzer genau dieselben Rechte wie <strong>der</strong> Autor. Dies bedeutet auch, dass eine literarischeÜberset<strong>zu</strong>ng nicht einfach eine Dienstleistung ist: wenn ein Verlag einen Vertrag mit einem Übersetzerabschließt, gibt er ein Originalwerk in <strong>Auf</strong>trag, das den Stempel seines Urhebers trägt.(www.ceatl.eu/translators-rights/legal-status)Obwohl FIT für alle Übersetzer spricht (nicht nur für Literaturübersetzer), PEN eher die Autorenals die Übersetzer vertritt und CEATL im Unterschied <strong>zu</strong> den an<strong>der</strong>en keine weltweite, son<strong>der</strong>neine europäische Organisation ist, gibt es in <strong>der</strong> Formulierung <strong>der</strong> Dokumente keine grundlegendenUnterschiede. Aber wie kann bei so viel Übereinstimmung so viel schief gehen?Zunächst schweben alle diese Definitionen und Erklärungen (einschließlich <strong>der</strong> BernerKonvention und <strong>der</strong> Nairobi Recommendation von 1976) wie eine Wolke über den nationalenGesetzgebungen. Nicht viele dieser Definitionen haben es bis in die nationale Gesetzgebunggeschafft (nicht einmal in Län<strong>der</strong>n, die diese Dokumente unterzeichnet haben). Und wennsie aufgenommen wurden, dann nur in sehr ungenauen Formulierungen. Das bedeutet, dasseine Klage <strong>zu</strong> einem langen, komplizierten und dadurch teuren Verfahren führt, in <strong>dem</strong> dieKosten über <strong>dem</strong> Nutzen stehen. Staaten verfolgen Urheberrechtsverlet<strong>zu</strong>ngen sehr ungern,insbeson<strong>der</strong>e, wenn es sich um Überset<strong>zu</strong>ngsfälle handelt. Die Klägerin wird <strong>zu</strong>meist ans

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!