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Auf dem Weg zu einer Kartographie der Literaturübersetzung ... - Petra

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12PETRA _ <strong>Auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Weg</strong> <strong>zu</strong> <strong>einer</strong> <strong>Kartographie</strong> <strong>der</strong> Literaturüberset<strong>zu</strong>ng in EuropaSmartphones, Downloads für Audiobooks und Print-on-Demand. Außer bei den Mobiltelefonen,bei denen die Downloadquote unter 50 % lag, wurden alle an<strong>der</strong>en Arten des Downloads <strong>zu</strong> 70 %in den einzelnen Län<strong>der</strong>n genutzt..Es ist denkbar, dass in naher Zukunft diese Unterteilung eine an<strong>der</strong>e Form annehmen o<strong>der</strong>ganz verschwinden wird. Beispielsweise, wenn sich Faltbildschirme o<strong>der</strong> erweiterbare Bildschirmedurchsetzen, könnte die Unterscheidung zwischen PCs, Tablets und Smartphones definitivabgeschafft werden. Darum sollten die For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Übersetzer bezüglich <strong>der</strong> Rechtsprechungnicht <strong>zu</strong> technisch sein. Denn vielleicht ist ein Wort wie bald überholt.Noch vor <strong>dem</strong> PETRA-Kongress wird die CEATL-Umfrage mit <strong>zu</strong>sätzlichen Fragen wie<strong>der</strong>holt.Es ist <strong>zu</strong> erwarten, dass <strong>der</strong> Prozentsatz <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, in denen es solche Downloads gibt, ansteigenwird. (Und wir müssen uns in Erinnerung rufen, dass solche Downloads nicht länger nationalbeschränkt sind. Stattdessen finden sie immer mehr auf Servern statt, die sich an Orten auf <strong>der</strong>Welt befinden, wo die Gesetzgebung weniger wichtig ist als die dort erhobenen Gebühren für dasWebhosting.) Es wird interessant sein <strong>zu</strong> sehen, ob <strong>der</strong> erwartete Anstieg <strong>der</strong> Verfügbarkeit sichin Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Verträge nie<strong>der</strong>schlägt. In 70 % <strong>der</strong> befragten Län<strong>der</strong> ist die Abtretung <strong>der</strong>digitalen Rechte üblich. In den meisten Län<strong>der</strong>n (74 %) gab es keine Unterscheidung zwischen denverschiedenen Formen digitaler Veröffentlichung. Das entspricht <strong>der</strong> obigen Feststellung, dasstechnische Spezifizierungen nicht in die Gesetzgebung aufgenommen werden sollten, da sie sonstgegebenenfalls ständig geän<strong>der</strong>t werden müssten. Jedoch könnte in manchen aktuell erhältlichenMedien ein allgem<strong>einer</strong> Ansatz entwe<strong>der</strong> den Übersetzer o<strong>der</strong> den Verlag benachteiligen. Es istmöglich, dass die Frage, ob e-Rechte <strong>zu</strong>r Kategorie primärer o<strong>der</strong> sekundärer Rechte gehören,von manchen Vereinigungen/Einzelnen nicht richtig verstanden wurde. Die neue Umfrage enthältdaher eine kurze Erläuterung dieser Begriffe. Dies wird die Ergebnisse vermutlich beeinflussen.Lizenzgebühren und Beteiligungen sind die Kategorien, in denen die wichtigsten <strong>zu</strong>künftigenÄn<strong>der</strong>ungen heute verortet werden. Die Erfahrung zeigt, dass selbst innerhalb eines einzigen Landes<strong>der</strong> Preis, <strong>der</strong> von den verschiedenen Verlagen für gedrucktes Material gezahlt wird von einemNullbetrag bis <strong>zu</strong>m vollen empfohlenen Betrag reicht. Interessant ist, dass in manchen Län<strong>der</strong>n dieVerlage die Standardsätze bestimmen, während sich in an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n Verlage und Übersetzerauf gemeinsame Regeln und Tarife geeinigt haben.In fast <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> befragten Län<strong>der</strong> werden die Vergütungen für e-Rechte in Form vonGewinnbeteiligungen gezahlt. Das ist interessant, denn in den LWUL-Län<strong>der</strong>n (Län<strong>der</strong>, <strong>der</strong>enSprache als „less widely used“ bezeichnet wird) gibt es eine Tendenz <strong>zu</strong>r pauschalen Vergütungvon Überset<strong>zu</strong>ngen da man davon ausgeht, dass aus den Verkäufen nur sehr wenig Einkommenerzielt wird. Zukünftige Entwicklungen im Bereich <strong>der</strong> e-Rechte können aber nicht vorhergesehenwerden (und <strong>zu</strong>m Zeitpunkt <strong>der</strong> Umfrage war sogar noch weniger bekannt). Es zeigt sich,dass Übersetzer, die in <strong>der</strong> Vergangenheit pauschal vergütet wurden, keine Möglichkeit für eineweitere Vergütung <strong>der</strong> elektronischen Nut<strong>zu</strong>ng ihrer Werke erhielten. Bezüglich dieser zweitenMöglichkeit waren und sind sie für neue Vereinbarungen offen. Die Verlage sind sich jedoch überdie weitere Entwicklung des digitalen Buchmarkts unsicher und neigen eher <strong>zu</strong> <strong>einer</strong> pauschalenVergütung, als sich auf neue Modelle ein<strong>zu</strong>lassen. In Län<strong>der</strong>n, <strong>der</strong>en Sprache breiter verstandenwird, geht die Tendenz deutlich dahin, die Verkaufseinnahmen <strong>zu</strong> teilen, wenn hohe Verkaufszahlen<strong>zu</strong> erwarten sind, selbst wenn <strong>der</strong> Übersetzer dafür ein niedrigeres Grundhonorar bekommt.In diesen Län<strong>der</strong>n geht man also weiter von <strong>einer</strong> Umsatzbeteiligung aus. Die neue Umfragekönnte zeigen, dass diese Zahl geringer wird, da Übersetzer in den LWUL-Län<strong>der</strong>n feststellen,dass eine pauschale Vergütung günstiger ist, wie sie es im Fall <strong>der</strong> Erstvergütung getan haben.Gleichzeitig könnten die Verlage dies unter <strong>der</strong> Vorausset<strong>zu</strong>ng akzeptieren, dass die Zahlungweit niedriger ausfällt als die Erstvergütung.Die neue <strong>zu</strong>sätzliche Sichtbarkeitsstudie des CEATL enthält auch eine Frage mit hoher Relevanzfür das Thema Urheberrecht und e-Rechte: sind die Rechte <strong>der</strong> Übersetzer explizit in denUrhebergesetzen <strong>der</strong> einzelnen Staaten aufgeführt? Wenn ja, kann man davon ausgehen, dass esUnterschiede zwischen den Län<strong>der</strong>n gibt. Die Ergebnisse werden auf <strong>der</strong> Konferenz vorgestellt.

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