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Editorial - Psychotherapeutenkammer NRW

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BundespsychotherapeutenkammerMitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammerdiese Weise – so Strauß – könnten künftigPsychotherapeuten mit „Schwerpunkt Erwachsene“oder „Schwerpunkt Kinder undJugendliche“ gleichberechtigt ausgebildetwerden bzw. eine Doppelapprobation erwerben.KompetenzenDie Gutachtergruppe empfiehlt als Ergebnisintensiver Diskussionen eine begrenzteErweiterung des Kompetenzprofils.Eine entsprechende Qualifizierungvorausgesetzt, sollten Psychotherapeutenin Zukunft die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen,psychotherapierelevante Heil- undHilfsmittel verschreiben und Patienten zu(Fach-)ärzten überweisen sowie zur stationärenHeilbehandlung (in psychiatrischenund psychosomatischen Kliniken) einweisenkönnen. Allerdings sollen sie auch zukünftignicht berechtigt sein, Psychopharmakazu verordnen bzw. abzusetzen oderZwangseinweisungen zu veranlassen.Verleihung des Diotima-EhrenpreisesZum ersten Mal hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) am 8. Mai 2009 inBerlin den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft verliehen. Mitder Diotima möchte die BPtK auch in Zukunft jährlich Personen ehren, die sich besondersum die Versorgung psychisch kranker Menschen verdient gemacht haben oder sichdurch ein besonderes berufspolitisches oder wissenschaftliches Engagement auszeichnen.Dieses Jahr ging der Preis an Detlev Kommer † , Annelies Arp-Trojan, Hans-JoachimSchwarz und Prof. Dr. Hans-Volker Werthmann. Die Preisverleihung fand im festlichenRahmen mit musikalischer Begleitung durch das Adumá-Saxophonquartett statt.Die Begrüßungsrede und die Laudatio hielt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. DieBerliner Gesundheitssenatorin, Frau Katrin Lompscher, richtete ein Grußwort an dieTeilnehmer. Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheitstellte fest, mit den neuen akademischen Heilberufen habe man Neulandbetreten. Die beiden Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten seien in der vertragsärztlichen Versorgungverankert und ein Rechtsanspruch auf Versorgung mit deren Leistungen geschaffenworden. Dies habe sich bewährt (ausführlich: www.bptk.de).Verkürzung der AusbildungDas Gutachten – so Strauß – empfehle eineVerkürzung der Ausbildung von 4.200auf 3.400 Stunden. Dies könne durch Kürzungder praktischen Tätigkeit auf insgesamt1.200 Stunden sowie eine deutlicheReduzierung der „Freien Spitze“ erreichtwerden. Parallel sollten – entsprechendder Voten der Ausbildungsteilnehmer – dieAnteile der Einzelsupervision, der Selbsterfahrungund der praktischen Ausbildungetwas erhöht werden.Positionierung der ProfessionBPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter hobeingangs der Debatte hervor, dass mitdem Gutachten nunmehr eine empirischeGrundlage für Änderungen des Psychotherapeutengesetzesvorliege. Es sei nun Aufgabeder Profession, den Änderungsbedarfzu bewerten und politische Schlussfolgerungendaraus zu ziehen.Richter stellte noch einmal heraus, dasssich die psychotherapeutische Versorgungslandschaftangesichts einer gravierendenUnterversorgung, einer sich änderndenAufgabenverteilung zwischen denGesundheitsberufen und einem stärkerenFokus auf leitlinienbasierte, multiprofessionelleKooperationen in neuen Organisati‐Detlev Annelies Hans-Joachim Prof. Hans-VolkerKommer † Arp-Trojan Schwarz Werthmannonsstrukturen verändern werde. Die dafürnotwendigen Kompetenzprofile müsstenin der Ausbildung zumindest teilweise erworbenwerden.BPtK-Vorstandsmitglied Andrea Mrazekforderte, immer im Blick zu haben, umwessen Qualifikation und Qualifizierung esgehe. In Abhängigkeit davon, ob man vonAusbildungsteilnehmern, frisch approbiertenoder lange etablierten Psychotherapeutenspreche, werde man die Konsequenzenvon Weiterentwicklungen der Versorgungfür die Kompetenzen von Psychotherapeutensehr unterschiedlich beurteilen. Mrazekappellierte daher an den 14. DPT, in der Debatteum die Zukunft der Ausbildung auchtatsächlich die jungen Kollegen im Auge zuhaben. Flexibilisieren der Versorgung, könnedem Nachwuchs durchaus Chancen eröffnenund sollte unter diesem Gesichtspunktweiter diskutiert werden.Delegierte verwiesen darauf, dass dieAusbildungs- und Prüfungsverordnungenbereits heute Spielräume in diesem Sinneließen und einige Ausbildungsinstitute dieseMöglichkeiten auch nutzten. Allerdingskomme dies in der Praxis viel zu seltenvor und werde noch keinesfalls regelhaftgenutzt. Lösungen sahen Delegierte insbesonderedarin, Inhalte und Dauer derpraktischen Tätigkeit zu überdenken unddurch angemessene Vorgaben die psychotherapeutischeVersorgung in diesem Ausbildungsabschnittbesser abzubilden.BPtK-Vizepräsidentin Monika Konitzer undBPtK-Vorstandsmitglied Peter Lehndorferskizzierten gemeinsam die Diskussion umein oder zwei Heilberufe und leiteten darausein Zukunftsmodell ab. Übereinstimmendstellten sie fest, dass PP und KJPmit unterschiedlicher SchwerpunktsetzungKinder, Jugendliche und Erwachsene versorgenund dafür spezifische Kompetenzenbräuchten. Sie schlugen daher vor,in Zukunft, ausgehend von einer breitengemeinsamen Wissensbasis, die jeweilsspezifischen Kompetenzen zu vermitteln.166 Psychotherapeutenjournal 2/2009

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