Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause. Allgemeine ... - Lbs
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Konditionenübersicht<br />
Classic Classic·Top Finanz Classic·Mini<br />
Sparphase (JC*/KC) (JV*/KV) (JF*/KF) (JM*/KM)<br />
Bausparsumme<br />
mindestens<br />
10.000 E<br />
mindestens<br />
50.000 E<br />
mindestens<br />
10.000 E<br />
Regelsparbeitrag<br />
(mtl. pro 1.000 E Bausparsumme)<br />
4 E 4 E 4 E<br />
Guthabenzins p. a. 0,50 % 0,50 % 0,50 %<br />
Bonus – 0,50 %<br />
bei <strong>ein</strong>er Vertragslaufzeit<br />
> 10 Jahre,<br />
– –<br />
Mindestguthaben (in % der Bausparsumme)<br />
Zuteilung und Darlehensverzicht<br />
40 % 40 % 40 %<br />
Mindestsparzeit 18 Monate 18 Monate 18 Monate<br />
Zinsfaktor zur Berechnung der BWZ (Bewertungszahl) 71 115 115 71<br />
Mindest-BWZ 170 170 170<br />
Abschlussgebühr (in % der Bausparsumme)<br />
Darlehensphase<br />
1,00 % 1,00 % 1,00 %<br />
Sollzins p. a. 3,25 % 2,90 % 1,75 %<br />
Effektiver Jahreszins nach Preisangabenverordnung 3,44 % 3,52 % 3,16 % 2,08 %<br />
Zins- und Tilgungsbeitrag<br />
(mtl. pro 1.000 E Bausparsumme)<br />
4 E 6 E 6 E 8 E<br />
*technisches Vertragskürzel bei Wahl des Servicepaketes zusammengefasster Dienstleistungen gem. § 16 Abs. 2<br />
Entgelte werden gemäß § 6 Abs. 2 und § 16 nach Maßgabe erhoben.<br />
Hinweis: Alle Umsätze im Leistungsverhältnis LBS zum Kunden aus dem Einlagen- und Darlehensgeschäft sind umsatzsteuerfreie Bankumsätze.<br />
§ 1 Bausparsumme, Vertragsabschluss, Abschlussgebühr, Wahl der Tarifvariante, Wechsel der Tarifvariante<br />
(1) Der Bausparvertrag lautet über <strong>ein</strong>e Bausparsumme, die <strong>ein</strong> Vielfaches<br />
von 1.000 EUR beträgt und dabei 10.000 EUR, in der Tarifvariante<br />
Classic·Top Finanz 50.000 EUR, nicht unterschreitet.<br />
(2) Der Bausparvertrag kommt mit dem Tage zustande, an dem der<br />
Antrag auf Abschluss bei der Bausparkasse <strong>ein</strong>geht, wenn sie nicht<br />
innerhalb von 2 Monaten widerspricht. Die Bausparkasse bestätigt<br />
dem Bausparer unverzüglich den Abschluss des Bausparvertrages.<br />
(3) Mit Abschluss des Bausparvertrages wird <strong>ein</strong>e Abschlussgebühr<br />
von 1 v. H. der Bausparsumme fällig. Bei Bausparverträgen ab <strong>ein</strong>er<br />
Bausparsumme von 1 Mio. EUR wird die Abschlussgebühr abweichend<br />
von Satz 1 auf 0,5 v. H. der Bausparsumme reduziert.<br />
Das Gleiche gilt bei Bausparverträgen ab <strong>ein</strong>er Bausparsumme<br />
von 250.000 EUR mit inländischen Körperschaften und Anstalten<br />
des öffentlichen Rechts sowie mit juristischen Personen des Privatrechts,<br />
an denen <strong>ein</strong>e inländische Körperschaft oder Anstalt des<br />
öffentlichen Rechts beteiligt ist. Eingehende Zahlungen werden<br />
zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet.<br />
Die Abschlussgebühr wird nicht – auch nicht anteilig – zurückgezahlt<br />
oder herabgesetzt. Dies gilt auch, wenn der Bausparvertrag<br />
gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder nicht voll in Anspruch<br />
genommen wird.<br />
(4) Der Bausparer entscheidet bei Vertragsabschluss zwischen drei Tarifvarianten.<br />
Die Tarifvarianten unterscheiden sich in der Höhe des<br />
Zins- und Tilgungsbeitrages sowie der Darlehensverzinsung (§ 10<br />
Abs. 1 und 2) und im Zinsfaktor für die Berechnung der Bewertungszahl<br />
(§ 4 Abs.5).<br />
(5) Der Bausparer kann in der Tarifvariante Classic durch schriftliche<br />
Mitteilung an die Bausparkasse zwischen <strong>ein</strong>em Zins- und Til-<br />
§ 2 Sparzahlungen<br />
(1) Der monatliche Bausparbeitrag bis zur ersten Auszahlung aus<br />
der zugeteilten Bausparsumme beträgt 4 v. T. der Bausparsumme<br />
(Regelsparbeitrag).<br />
(2) Die Annahme von Sonderzahlungen über den Regelsparbeitrag<br />
hinaus ist von der Zustimmung der Bausparkasse abhängig. Die<br />
Bausparkasse wird die Zustimmung nur aus bauspartechnischen<br />
Gründen verweigern.<br />
(3) Hat der Bausparer 12 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von<br />
Sonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen Auf-<br />
§ 3 Verzinsung des Sparguthabens<br />
(1) Das Bausparguthaben wird mit 0,5 v. H. jährlich bei taggenauer<br />
Berücksichtigung aller Zahlungs<strong>ein</strong>gänge verzinst; dies gilt auch<br />
nach der Zuteilung. Die Verzinsung beginnt mit dem Tag der auf<br />
den Zahlungs<strong>ein</strong>gang folgt und endet mit Ablauf des Tages des<br />
Zahlungsausgangs bei der Bausparkasse.<br />
Wenn die Tarifvariante Classic bei Vertragsabschluss ver<strong>ein</strong>bart<br />
und das Tilgungswahlrecht gemäß § 1 Abs. 5 noch nicht ausgeübt<br />
gungsbeitrag von 6 ‰ oder 4 ‰ der Bausparsumme wählen (Tilgungswahlrecht).<br />
Hat er s<strong>ein</strong> Wahlrecht ausgeübt, bleibt er an<br />
s<strong>ein</strong>e <strong>ein</strong>mal getroffene Entscheidung gebunden. Bis zur Ausübung<br />
des Wahlrechts wird der Vertrag für die Berechnung der Bewertungszahl<br />
in der Tarifvariante Classic mit <strong>ein</strong>em Zins- und Tilgungsbeitrag<br />
von 6 ‰ der Bausparsumme geführt.<br />
(6) Hat der Bausparer die Tarifvariante Classic·Top Finanz oder die Tarifvariante<br />
Classic· Mini gewählt, so ist <strong>ein</strong>malig durch schriftliche<br />
Mitteilung an die Bausparkasse <strong>ein</strong> Wechsel in die Tarifvariante<br />
Classic möglich. Andere Variantenwechsel sind ausgeschlossen.<br />
(7) Nach Kündigung des Bausparvertrages oder nach Zuteilung der<br />
Bausparsumme ist <strong>ein</strong>e Ausübung des Tilgungswahlrechts in der<br />
Tarifvariante Classic oder <strong>ein</strong> Variantenwechsel nicht mehr möglich.<br />
(8) Besteht der Bausparvertrag 15 Jahre seit dem 1. des Monats, in<br />
dem der Bausparvertrag abgeschlossen wurde und ist dieser Tarif<br />
nicht mehr im Angebot, kann die Bausparkasse den Vertrag in <strong>ein</strong>e<br />
andere dann angebotene Tarifvariante umstellen, die den Zielsetzungen,<br />
von denen sich der Bausparer bei der Tarifwahl erkennbar<br />
hat leiten lassen, am ehesten entspricht, wenn der Bausparvertrag<br />
nicht zugeteilt (§ 4) oder nicht gekündigt (§ 14 Abs.1) wurde oder<br />
der Darlehensanspruch (§ 6 Abs. 3) nicht mehr besteht. Macht die<br />
Bausparkasse von ihrem Recht Gebrauch, steht dem Bausparer <strong>ein</strong><br />
Sonderkündigungsrecht zu und er kann abweichend von § 14 Abs.1<br />
die sofortige Rückzahlung s<strong>ein</strong>es Bausparguthabens verlangen.<br />
Das Kündigungsrecht kann längstens sechs Wochen nach Zugang<br />
der Mitteilung der Bausparkasse von der Umstellung des Tarifs<br />
ausgeübt werden.<br />
forderung der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als 3 Monate<br />
nicht nachgekommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag<br />
kündigen.<br />
(4) Der Bausparvertrag endet, wenn das Bausparguthaben die Bausparsumme<br />
erreicht. Die Bausparkasse wird den Bausparer hierüber<br />
benachrichtigen. Das Bausparguthaben und ggf. das auf dem<br />
Sonderkonto angesammelte Bonusguthaben werden nicht verzinst,<br />
sobald sich der Bausparer in Annahmeverzug befindet.<br />
wurde, wird auf das Bausparguthaben bei taggenauer Berücksichtigung<br />
aller Zahlungs<strong>ein</strong>gänge <strong>ein</strong> Bonus von 0,5 v. H. jährlich gewährt.<br />
(2) Die Zinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am Ende des<br />
Kalenderjahres gutgeschrieben, bei Auszahlung des gesamten<br />
Bausparguthabens zu diesem Zeitpunkt. Sie werden nicht ge-sondert<br />
ausgezahlt.