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Jugendhilfereport 3/2011 - Landschaftsverband Rheinland

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HANDLUNGSSICHERHEIT<br />

Die oben genannten Haltungen können nur in einem Gesamtkonzept,<br />

das Handlungssicherheit gibt, umgesetzt werden.<br />

Leitfäden und Checklisten, die während der Qualitätsentwicklung<br />

mit den Mitarbeitenden erarbeitet, regelmäßig reflektiert<br />

und weiterentwickelt werden, legen Abläufe und Verantwortlichkeiten<br />

fest. Sie beschreiben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

den Rahmen, in dem sie Entscheidungen treffen können<br />

und geben vor, wie in Krisen agiert wird. Durch die vorbereitende<br />

Beschäftigung mit dem Ernstfall werden Eskalationen<br />

in der Krise verhindert und eine schnelle , sichere Klärung der<br />

Situation zum Schutz weiterer Betroffener ermöglicht.<br />

Fortbildungen sowohl zu spezifischen Themen des Kinderschutzes<br />

und zum Schutz vor Missbrauch als auch zu allgemeinen<br />

Fragen der pädagogischen Behandlung von Traumafolgen,<br />

Bindungsstörungen und psychischen Verhaltensauffälligkeiten<br />

bieten den Pädagoginnen und Pädagogen ein sicheres Fundament<br />

für ihr Handeln.<br />

Bild: Sir.Name/photocase<br />

HELFER<br />

Kooperationen mit externen Helfern sind aus drei Gründen notwendig: Zum ersten ist eine<br />

Aufklärung und Abschätzung von externen Gefährdungen etwa im Herkunftsumfeld oft nur<br />

durch das Zusammenführen von Informationen verschiedener Helfersysteme möglich. Zum<br />

zweiten kann eine Einrichtung nicht alle therapeutischen Hilfen für potentiell gefährdende<br />

Kinder oder Jugendliche vorhalten. Manchmal ist auch eine Trennung zwischen Therapie<br />

und Pädagogik angezeigt. Und zum dritten ist der Blick von außen durch Supervision,<br />

Beratung oder Fortbildung hilfreich, um eigene blinde Flecken der Institution zu erkennen,<br />

die gefährdenden Verhaltensweisen Vorschub leisten können.<br />

Zum umfassenden Kinderschutzkonzept einer Jugendhilfeeinrichtung gehört auf jeden Fall<br />

eine unabhängige Möglichkeit zur Beschwerde für die betreuten Kinder und Jugendlichen.<br />

Neben internen Ansprechpersonen im Sinne von Vertrauenspädagoginnen und -pädagogen<br />

und einem funktionierenden Beschwerdemanagement sollte der Zugang zu externen<br />

Ombudspersonen für die Betreuten gewährleistet sein. In letzter Zeit sind hierzu verschiedene<br />

Modelle entwickelt worden.<br />

Mit der Einführung des § 8a SGB VIII ist für die Einrichtungen der Erziehungshilfe keine<br />

grundsätzlich neue Situation geschaffen worden, wohl aber das Bewusstsein für Fragen des<br />

Kinderschutzes geschärft worden. Reflektion des eigenen Handelns im Team, interdisziplinär<br />

abgestimmte Erziehungsplanung und Fachkompetenz zur Abschätzung von Gefährdungssituationen<br />

sind in vielen Einrichtungen der Erziehungshilfe lange tradiert. Durch den<br />

Abschluss entsprechender Vereinbarungen mit den belegenden Jugendämtern werden diese<br />

Standards gesichert.<br />

<strong>Jugendhilfereport</strong> 2/<strong>2011</strong> | schwerpunkt<br />

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