Jugendhilfereport 3/2011 - Landschaftsverband Rheinland
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HANDLUNGSSICHERHEIT<br />
Die oben genannten Haltungen können nur in einem Gesamtkonzept,<br />
das Handlungssicherheit gibt, umgesetzt werden.<br />
Leitfäden und Checklisten, die während der Qualitätsentwicklung<br />
mit den Mitarbeitenden erarbeitet, regelmäßig reflektiert<br />
und weiterentwickelt werden, legen Abläufe und Verantwortlichkeiten<br />
fest. Sie beschreiben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
den Rahmen, in dem sie Entscheidungen treffen können<br />
und geben vor, wie in Krisen agiert wird. Durch die vorbereitende<br />
Beschäftigung mit dem Ernstfall werden Eskalationen<br />
in der Krise verhindert und eine schnelle , sichere Klärung der<br />
Situation zum Schutz weiterer Betroffener ermöglicht.<br />
Fortbildungen sowohl zu spezifischen Themen des Kinderschutzes<br />
und zum Schutz vor Missbrauch als auch zu allgemeinen<br />
Fragen der pädagogischen Behandlung von Traumafolgen,<br />
Bindungsstörungen und psychischen Verhaltensauffälligkeiten<br />
bieten den Pädagoginnen und Pädagogen ein sicheres Fundament<br />
für ihr Handeln.<br />
Bild: Sir.Name/photocase<br />
HELFER<br />
Kooperationen mit externen Helfern sind aus drei Gründen notwendig: Zum ersten ist eine<br />
Aufklärung und Abschätzung von externen Gefährdungen etwa im Herkunftsumfeld oft nur<br />
durch das Zusammenführen von Informationen verschiedener Helfersysteme möglich. Zum<br />
zweiten kann eine Einrichtung nicht alle therapeutischen Hilfen für potentiell gefährdende<br />
Kinder oder Jugendliche vorhalten. Manchmal ist auch eine Trennung zwischen Therapie<br />
und Pädagogik angezeigt. Und zum dritten ist der Blick von außen durch Supervision,<br />
Beratung oder Fortbildung hilfreich, um eigene blinde Flecken der Institution zu erkennen,<br />
die gefährdenden Verhaltensweisen Vorschub leisten können.<br />
Zum umfassenden Kinderschutzkonzept einer Jugendhilfeeinrichtung gehört auf jeden Fall<br />
eine unabhängige Möglichkeit zur Beschwerde für die betreuten Kinder und Jugendlichen.<br />
Neben internen Ansprechpersonen im Sinne von Vertrauenspädagoginnen und -pädagogen<br />
und einem funktionierenden Beschwerdemanagement sollte der Zugang zu externen<br />
Ombudspersonen für die Betreuten gewährleistet sein. In letzter Zeit sind hierzu verschiedene<br />
Modelle entwickelt worden.<br />
Mit der Einführung des § 8a SGB VIII ist für die Einrichtungen der Erziehungshilfe keine<br />
grundsätzlich neue Situation geschaffen worden, wohl aber das Bewusstsein für Fragen des<br />
Kinderschutzes geschärft worden. Reflektion des eigenen Handelns im Team, interdisziplinär<br />
abgestimmte Erziehungsplanung und Fachkompetenz zur Abschätzung von Gefährdungssituationen<br />
sind in vielen Einrichtungen der Erziehungshilfe lange tradiert. Durch den<br />
Abschluss entsprechender Vereinbarungen mit den belegenden Jugendämtern werden diese<br />
Standards gesichert.<br />
<strong>Jugendhilfereport</strong> 2/<strong>2011</strong> | schwerpunkt<br />
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