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A. Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung

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25. Bei der Berichterstattung im Anhang wurde von der Schutzklausel des § 286 HGB Gebrauch<br />

gemacht <strong>und</strong> Angaben zur Höhe der Bezüge unterlassen, weil die Bezüge der Betriebsleitung<br />

nur eine Person betreffen. Die Inanspruchnahme der Schutzklausel ist nach dem Ergebnis unserer<br />

Prüfung nicht zu beanstanden.<br />

3. Lagebericht<br />

26. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften (§ 289 HGB) <strong>und</strong> den ergänzenden<br />

Bestimmungen des EigBGes Hess (§ 26). Er steht mit dem Jahresabschluss <strong>und</strong> den bei unserer<br />

Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt eine<br />

zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes. Nach unserer Auffassung sind im Lagebericht<br />

die wesentlichen Chancen <strong>und</strong> Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt.<br />

II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses<br />

27. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften <strong>und</strong> vermittelt insgesamt unter<br />

Beachtung der Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage des Betriebes.<br />

28. Die Bilanz <strong>und</strong> die Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung<br />

<strong>und</strong> den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-,<br />

Ausweis- <strong>und</strong> Bewertungsvorschriften eingehalten. Der Gr<strong>und</strong>satz der Bewertungsstetigkeit<br />

(§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) wurde beachtet. Die im Anhang gemachten Angaben entsprechen<br />

den gesetzlichen Vorschriften.<br />

0.0584833.001

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