A. Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung
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Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009<br />
Main-Kinzig-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Hanau<br />
A. Darstellung des Geschäftsverlaufs <strong>und</strong> des Geschäftsergebnisses<br />
I. Geschäftsgr<strong>und</strong>lage<br />
0.0584833.001<br />
Anlage I<br />
Mit Beschluss des Kreistages vom 24.05.91 wurde die Abfallwirtschaft zum 01.07.91 in einen<br />
Eigenbetrieb überführt. Gr<strong>und</strong>lage für die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist die Abfall- <strong>und</strong> Gebührensatzung<br />
vom 26.11.01 - in Kraft getreten am 01.01.02 - in der jeweils gültigen Fassung<br />
sowie das Eigenbetriebsgesetz Hessen (EigBGes Hess).<br />
Die Aufgaben des Eigenbetriebes bestehen in der Abfallvermeidung, in der Verwertung nicht<br />
vermeidbarer Abfälle <strong>und</strong> in der Entsorgung von nicht vermeid- <strong>und</strong> verwertbarem Restmüll<br />
aus dem Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Maintal. Außerdem unterliegt ihm auch die<br />
Überwachung <strong>und</strong> Sanierung von Altablagerungen sowie die Fortentwicklung der Abfallwirtschaftskonzeption.<br />
In diesem Zusammenhang werden folgende Anlagen betrieben:<br />
• Restmülldeponie Hohenzell (ab Januar 1999 für die Ablagerung von Restmüll geschlossen)<br />
• Restmülldeponie Hailer (seit Juni 2005 ist eine Ablagerung von Restmüll gemäß gesetzlichen<br />
Vorgaben nicht mehr gestattet; für die Ablagerung von inerten Abfällen<br />
noch in Betrieb)<br />
• Kleinmengenannahme an den Deponien Hohenzell <strong>und</strong> Hailer<br />
• Sperrmüllsortieranlage in Gelnhausen-Hailer (Inbetriebnahme April 2001)<br />
• Umschlagstation auf der Deponie Hailer (ab dem Jahr 2005)<br />
• Verwertung von Abfällen über die Energieversorgung Offenbach AG<br />
• Wertstoffsammelzentrum in Gelnhausen-Hailer (Inbetriebnahme Januar 2002)<br />
• Bauschutt- <strong>und</strong> Erdaushubentsorgungsanlage in Neuberg (ab 16.07.2009 geänderte<br />
Annahmebedingungen durch die zuständige Genehmigungsbehörde festgelegt.<br />
Aufgr<strong>und</strong> dieser Bedingungen erfolgt hier nur noch die Annahme von Erdaushub, der<br />
für eine wirtschaftliche Schließung <strong>und</strong> Rekultivierung erforderlich ist.)<br />
• Sonderabfallkleinmengensammlung <strong>und</strong> Sonderabfall-Zwischen-Lager für die<br />
Entsorgung von Sonderabfall (ab Januar 2006 in eigener Regie).