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A. Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung

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Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009<br />

Main-Kinzig-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Hanau<br />

A. Darstellung des Geschäftsverlaufs <strong>und</strong> des Geschäftsergebnisses<br />

I. Geschäftsgr<strong>und</strong>lage<br />

0.0584833.001<br />

Anlage I<br />

Mit Beschluss des Kreistages vom 24.05.91 wurde die Abfallwirtschaft zum 01.07.91 in einen<br />

Eigenbetrieb überführt. Gr<strong>und</strong>lage für die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist die Abfall- <strong>und</strong> Gebührensatzung<br />

vom 26.11.01 - in Kraft getreten am 01.01.02 - in der jeweils gültigen Fassung<br />

sowie das Eigenbetriebsgesetz Hessen (EigBGes Hess).<br />

Die Aufgaben des Eigenbetriebes bestehen in der Abfallvermeidung, in der Verwertung nicht<br />

vermeidbarer Abfälle <strong>und</strong> in der Entsorgung von nicht vermeid- <strong>und</strong> verwertbarem Restmüll<br />

aus dem Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Maintal. Außerdem unterliegt ihm auch die<br />

Überwachung <strong>und</strong> Sanierung von Altablagerungen sowie die Fortentwicklung der Abfallwirtschaftskonzeption.<br />

In diesem Zusammenhang werden folgende Anlagen betrieben:<br />

• Restmülldeponie Hohenzell (ab Januar 1999 für die Ablagerung von Restmüll geschlossen)<br />

• Restmülldeponie Hailer (seit Juni 2005 ist eine Ablagerung von Restmüll gemäß gesetzlichen<br />

Vorgaben nicht mehr gestattet; für die Ablagerung von inerten Abfällen<br />

noch in Betrieb)<br />

• Kleinmengenannahme an den Deponien Hohenzell <strong>und</strong> Hailer<br />

• Sperrmüllsortieranlage in Gelnhausen-Hailer (Inbetriebnahme April 2001)<br />

• Umschlagstation auf der Deponie Hailer (ab dem Jahr 2005)<br />

• Verwertung von Abfällen über die Energieversorgung Offenbach AG<br />

• Wertstoffsammelzentrum in Gelnhausen-Hailer (Inbetriebnahme Januar 2002)<br />

• Bauschutt- <strong>und</strong> Erdaushubentsorgungsanlage in Neuberg (ab 16.07.2009 geänderte<br />

Annahmebedingungen durch die zuständige Genehmigungsbehörde festgelegt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> dieser Bedingungen erfolgt hier nur noch die Annahme von Erdaushub, der<br />

für eine wirtschaftliche Schließung <strong>und</strong> Rekultivierung erforderlich ist.)<br />

• Sonderabfallkleinmengensammlung <strong>und</strong> Sonderabfall-Zwischen-Lager für die<br />

Entsorgung von Sonderabfall (ab Januar 2006 in eigener Regie).

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