Bulletin Nr. 47 (Mai 2009) - Gemeinde Ried b. Kerzers
Bulletin Nr. 47 (Mai 2009) - Gemeinde Ried b. Kerzers
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2. Trinkwasserreglement<br />
Aufgrund der <strong>Gemeinde</strong>fusion Agriswil/ <strong>Ried</strong> muss auch das Trinkwasserreglement<br />
angepasst werden. Das überarbeitete Reglement liegt nun, unter Berücksichtigung<br />
der neusten gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen des Kantons Freiburg, vor.<br />
Im Grundsatz sind keine wesentlichen Änderungen vorgenommen worden.<br />
Hier die wichtigsten Änderungen:<br />
� Generelle Bemerkung: Im neuen Reglement über die Trinkwasserversorgung<br />
sind die Berechnungsgrundlagen und der Tarifrahmen in der Gebührenordnung<br />
(Anhang) festgehalten. Diese bildet einen integrierten Bestandteil dieses<br />
Reglements (Art. 20 Abs. 2 ).<br />
Dank einem Preisrahmen kann der <strong>Gemeinde</strong>rat innerhalb der angegebenen<br />
Marge und ohne Revision des Reglements Tarifanpassungen vornehmen.<br />
Andererseits müsste das Reglement bei jeder Anpassung durch die<br />
<strong>Gemeinde</strong>versammlung und den Staatsrat genehmigt werden.<br />
� Wasserbezug ab Hydranten (Art. 13, Abs. 4 und Abs. 5 )<br />
Der Wasserbezug ab Hydrant wird nur in Ausnahmefällen und wenn es die<br />
Vorräte an Trinkwasser erlauben für die Bewässerung oder für das Auffüllen<br />
von Wassertanks bewilligt. Dafür ist die ausdrückliche Zustimmung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates erforderlich.<br />
Die Wasserentnahme ab Hydrant darf nur mit einer Wasseruhr der <strong>Gemeinde</strong><br />
erfolgen. Die Mietgebühren sind in der Gebührenordnung festgehalten.<br />
Wie vorangekündigt müssen die Tarife den heutigen Gegebenheiten angepasst werden.<br />
Dies um die zusätzlichen Betriebskosten des Anschlusses an das Trinkwassernetz<br />
von <strong>Kerzers</strong> zu decken sowie Reserven für die Erstellung von neuen Leitungen<br />
und den Unterhalt der bestehenden Infrastruktur anzulegen. Aus diesem Grund<br />
musste unter anderem der Trinkwasserpreis von Fr. -.60/m 3 auf Fr. 1.—/m 3 erhöht<br />
werden.<br />
Der Entwurf des Reglements über die Wasserversorgung sowie die Gebühren ab<br />
01.01.<strong>2009</strong> konnten auf der Homepage www.ried.ch, resp. im <strong>Bulletin</strong> eingesehen<br />
werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stellt der <strong>Gemeinde</strong>versammlung den Antrag, das Trinkwasserreglement<br />
zu genehmigen.<br />
Diskussion: Keine.<br />
Abstimmung: Das vorliegende Reglement wird von den Anwesenden einstimmig<br />
genehmigt.<br />
www.ried.ch e-mail: info@ried.ch Seite 17