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Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2011

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Die dem Umlaufvermögen zugeordneten Wertpapieresind mit den Anschaffungskosten<br />

bzw.mit den Börsenwerten oder Rücknahmepreisen ausgewiesen, falls letztere<br />

niedriger sind. Das Wertaufholungsgebot gemäß §253 Abs. 5Satz 1HGB istbeachtet.<br />

Bei den Inhaberschuldverschreibungen, die nach den Regeln <strong>des</strong> Anlagevermögens<br />

bewertet sind, werden die Buchwerte<strong>über</strong> pari ratierlich <strong>über</strong> die Laufzeit auf den<br />

Nennwert aufgelöstund als Abgang dargestellt.<br />

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen werden seit dem 01.01.<strong>2011</strong><br />

nicht mehr mit dem Nennwert, sondern gemäß §341 cHGB mit den fortgeführten<br />

Anschaffungskostenbilanziert. Wertberichtigungen sind, soweit wegen der Bonität<br />

erforderlich, vonder jeweiligen Summe der Forderungen abgesetzt. Die Einzelwertberichtigungen<br />

auf Hypothekenforderungen sind unter Berücksichtigung der Ertragswerteder<br />

beliehenen Objektesowie der Dauer vonbestehenden Zinsrückständen der<br />

Darlehensnehmer ermittelt.<br />

Bei den sonstigen Ausleihungen werden Namensschuldverschreibungen mit dem<br />

Nennbetrag angesetzt und Agio-/Disagiobeträge durch Rechnungsabgrenzung auf die<br />

Laufzeit verteilt. Unter den sonstigen Ausleihungen sind auch die Darlehen und<br />

Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine sowie die übrigen Ausleihungen zum<br />

Nennwert angesetzt. In den übrigen Ausleihungen sind die Beitragsumlagen an den<br />

Protektor Sicherungsfonds für die Lebensversicherer enthalten. Schuldscheinforderungen<br />

und Darlehen werden seit dem 01.01.<strong>2011</strong> nicht mehr mit dem Nennwert,<br />

sondern gemäß §341 cHGB analog der Zero-Papieremit den fortgeführten Anschaffungskosten<br />

bilanziert. Die Differenz zwischen Anschaffungskostenund Rückzahlungsbetrag<br />

wirdunter Anwendung der Effektivzinsmethode<strong>über</strong> die Laufzeit verteilt.<br />

Einlagen bei Kreditinstituten, Depotforderungen und laufende Guthaben bei Kreditinstituten,<br />

Schecks und Kassenbestand sind mit den Nennbeträgen angesetzt. Die<br />

anderen Kapitalanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen<br />

nach dem gemilderten Niederstwertprinzip, bewertet.<br />

Kapitalanlagen für Rechnung und Risikovon Inhabern vonLebensversicherungen, für<br />

die ein Anlagestock nach §54bVAG zu bilden ist, sind mit dem Zeitwert bewertet.<br />

Forderungen sind mit den Nennbeträgen nach Abzug vonWertberichtigungen<br />

bilanziert. Bei Rückdeckungsversicherungen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger<br />

entzogen wurden und ausschließlich der Erfüllung vonSchulden aus Altersversorgungsverpflichtungen<br />

dienen, erfolgt die Bewertung gemäß §253 Abs. 1Satz 4HGB<br />

mit dem steuerlichen Aktivwert. Das Saldierungsgebot gemäß §246 Abs. 2Satz 2HGB<br />

wurde angewandt, wodurch eine partielleVerrechnung mit der entsprechenden Rückstellung<br />

für Altersversorgungsverpflichtungen erfolgte.<br />

Die Posten fällige Ansprüche und noch nicht fällige Ansprüche an Versicherungsnehmer<br />

sind als gebuchtebzw.berechneteForderungsbeträge nach Absetzung der<br />

Pauschalwertberichtigung für Beitragsaußenstände bzw.der Pauschalwertberichtigung<br />

zu den noch nicht fälligen Ansprüchen eingestellt.<br />

Bei den Sachanlagen und Vorräten istdie Betriebs- und Geschäftsausstattung zu den<br />

Anschaffungskostenunter Berücksichtigung der steuerlich zulässigen linearen<br />

Abschreibungen bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von§6Abs. 2EStG,<br />

deren Anschaffungskosten den Betrag von410 EUR nettonicht <strong>über</strong>steigt, werden im<br />

Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Für Sachanlagen aus den Anschaffungsjahren<br />

2009 und 2008 istbei Anschaffungskostenoberhalb von150 EUR bis 1.000 EUR<br />

VPV Lebensversicherungs-AG ·105

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