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Brandschutz bei der Bundeswehr - Werkfeuerwehrverband ...

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WFVD-Info-02-2007 18.06.2007 15:04 Uhr Seite 27<br />

Der Ausschuss für Ar<strong>bei</strong>tsstätten hat<br />

am 10. November 2006 die Ar<strong>bei</strong>tsstättenregel<br />

ASR A1.3 Sicherheits-<br />

und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />

beschlossen (schriftliche<br />

Beschlussfassung). Die ASR A1.3<br />

wurde dem Bundesministerium für<br />

Ar<strong>bei</strong>t und Soziales (BMAS) zugeleitet<br />

und zur Bekanntmachung<br />

im Gemeinsamen Ministerialblatt<br />

(GMBl) empfohlen.<br />

Die ASR konkretisiert die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

für die Sicherheits- und<br />

Gesundheitsschutzkennzeichnung in<br />

Ar<strong>bei</strong>tsstätten. Nach § 3 <strong>der</strong><br />

Ar<strong>bei</strong>tsstättenverordnung in Verbindung<br />

mit Nr. 1.3 des Anhangs<br />

sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen<br />

dann einzusetzen,<br />

wenn die Risiken für<br />

Der EU-Verkehrsministerrat hat im<br />

Dezember 2006 dem Richtlinien-<br />

Vorschlag zur Nachrüstung schwerer<br />

Lastkraftwagen mit Spiegeln zugestimmt.<br />

Der Vorschlag soll künftig<br />

dazu <strong>bei</strong>tragen, schwere Verkehrsunfälle<br />

von Lastkraftwagen mit Radfahrern,<br />

Motorrä<strong>der</strong>n und Fußgängern<br />

zu verhin<strong>der</strong>n. Durch den<br />

nachträglichen Einbau <strong>der</strong> Spiegel<br />

soll <strong>der</strong> „Tote Winkel“ beseitigt und<br />

das Sichtfeld erweitert werden.<br />

Ab 2008 sollen innerhalb Europas<br />

alle im Verkehr befindlichen großen<br />

Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht mit<br />

diesen Spiegeln nachgerüstet wer-<br />

WFVD-Info II/2007<br />

INFO<br />

+++NACHRICHTEN+++NACHRICHTEN+++<br />

ASR A1.3 Sicherheits- und<br />

Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />

„Toter Winkel“:<br />

Lkw sind nachzurüsten<br />

Sicherheit und Gesundheit an<strong>der</strong>s<br />

nicht zu vermeiden sind. Die neue<br />

Regel führt auch die Gestaltung von<br />

Flucht- und Rettungsplänen gemäß<br />

§ 4 Abs. 4 Ar<strong>bei</strong>tsstättenverordnung<br />

weiter aus.<br />

Die vorliegende Ar<strong>bei</strong>tsstättenregel<br />

beruht auf <strong>der</strong> BGV A 8 „SicherheitsundGesundheitsschutzkennzeichnung<br />

am Ar<strong>bei</strong>tsplatz“ des Fachausschusses„Sicherheitskennzeichnung“<br />

des Hauptverbands <strong>der</strong> gewerblichenBerufsgenossenschaften.<br />

Der Ausschuss für Ar<strong>bei</strong>tsstätten<br />

hat die grundlegenden<br />

Inhalte <strong>der</strong> BGV A 8 in Anwendung<br />

des Kooperationsmodells (BArbBl.<br />

6/2003 S. 48) als ASR in sein Regelwerk<br />

übernommen.<br />

den. Für neu zugelassene Lkw gilt<br />

die Ausrüstungspflicht bereits ab<br />

26. Januar 2007. Die Übergangsregelung<br />

beträgt zwei Jahre. Die<br />

Nachrüstpflicht gilt für alle Lkw, die<br />

ab 2000 zugelassen worden sind.<br />

Deutschland will die Verpflichtung<br />

zur Nachrüstung schnellstmöglich<br />

wirksam werden lassen. Bereits seit<br />

Ende 2004 rüsten deutsche Hersteller<br />

neue Lkw freiwillig mit<br />

diesen Spiegeln aus.<br />

27<br />

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