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Krane - VBG

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BGV D6<br />

(14) Der Kranführer darf eine Überlast nach Ansprechen des Lastmomentbegrenzers nicht<br />

durch Einziehen/Anheben des Auslegers aufnehmen.<br />

(15) Der Kranführer muss hand- und teilkraft betriebene <strong>Krane</strong> so führen, dass er die ausgelösten<br />

Fahr- oder Drehbewegungen gefahrlos anhalten kann.<br />

DA zu § 30:<br />

Siehe auch BG-Information „Kranführer“ (BGI 555).<br />

DA zu § 30 Abs. 2:<br />

Mängel, die die Sicherheit gefährden, sind z. B. Durchrutschen der Last infolge Versagens der<br />

Bremse, Seilbeschädigungen, Abfallen eines Seiles von Rollen oder Trommeln, Funktionsfehler<br />

der Steuerung, Ver sagen der Notendhalteinrichtungen und Überlastsicherungen, nicht<br />

mehr standsichere Aufstellung.<br />

DA zu § 30 Abs. 3:<br />

Es sind hier auch Mängel gemeint, die die Sicherheit nicht oder noch nicht gefährden, wie<br />

z. B. defekte Fensterscheiben am Führerhaus, lockere Bodenbeläge, beschädigte Geländer.<br />

DA zu § 30 Abs. 4:<br />

Hier ist insbesondere an Turmdrehkrane gedacht, bei denen die Führerhäuser sich im Turm<br />

übereinander befi nden und die Betätigungsstangen, die zu den Kontrollern führen, vom untersten<br />

bis zum obersten Führerhaus reichen. Die Kontroller dürfen also nicht zwischen den<br />

Führerhäusern betätigt werden.<br />

DA zu § 30 Abs. 6 Nr. 1:<br />

Grenzen für den Einsatz eines <strong>Krane</strong>s bei Windeinwirkung gibt der Kranhersteller in der<br />

Betriebsanleitung – gegebenenfalls auch in der Tragfähigkeitstabelle – an.<br />

DA zu § 30 Abs. 6 Nr. 2:<br />

Lasten sind z. B. Kreissägen, Leitern, Werkzeugkisten.<br />

DA zu § 30 Abs. 9:<br />

Eine Stützbatterie bei Magnetbetrieb ist nicht als zusätzliche Sicherung anzusehen.<br />

Als zusätzliche Sicherung kann ein Netz, ein Korb oder eine Unterfangung des Lastweges in<br />

Frage kommen.<br />

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