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Notfalldienst (einschließlich bis zum 27.06.2010)

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Z u l a s s u n g<br />

34<br />

Sitzungstermine<br />

des Zulassungsausschusses<br />

Anträge auf Zulassung, Verlegung, Ruhen, Beschäftigung eines angestellten<br />

Zahnarztes gem. § 32b usw. müssen spätestens vier Wochen<br />

vor dem Sitzungstermin in der Geschäftsstelle eingegangen, die erforderlichen<br />

Unterlagen hierfür vollständig und die fällige Gebühr bezahlt<br />

sein.<br />

Die nächste Zulassungssitzung findet statt am<br />

Mittwoch, dem 17.03.2010, 15 Uhr<br />

(letzter Tag für die Antragstellung ist Mittwoch, der 17.02.2010).<br />

Hier noch die weiteren Sitzungs­ und Beantragungstermine:<br />

Sitzung am: letzter Tag der Beantragung:<br />

05.05.2010 07.04.2010<br />

16.06.2010 19.05.2010<br />

04.08.2010 07.07.2010<br />

15.09.2010 18.08.2010<br />

Wichtig: Anträge, die nach Ablauf der Beantragungsfrist eingehen,<br />

werden grundsätzlich in die Tagesordnung der darauffolgenden Sitzung<br />

aufgenommen. Dasselbe gilt auch für Anträge, deren antragsbegleitende<br />

Unterlagen unvollständig sind.<br />

Zudem machen wir auf die Vorschrift der Zulassungsverordnung<br />

aufmerksam, wonach bei Antragstellung (Antrag auf Zulassung) die<br />

mindestens zweijährige Vorbereitungszeit erfüllt und nachgewiesen<br />

sein muß. Ebenso müssen <strong>bis</strong> <strong>zum</strong> letzten Tag der Beantragung alle<br />

Unterlagen, auch das polizeiliche Führungszeugnis, vorliegen.<br />

Anträge auf Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft (ehemals<br />

Gemeinschaftspraxis) werden vom Zulassungsausschuss wegen des<br />

Stempelnummernwechsels (unvermeidbar bei Änderung der Praxiskonstellation)<br />

grundsätzlich nur zu Beginn eines Quartals genehmigt.<br />

Zur Beachtung: Bei Anträgen auf Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft<br />

muss spätestens am letzten Tag der Beantragung der<br />

endgültige Berufsausübungsgemeinschaftspraxisvertrag vorgelegt<br />

werden. Vertragsentwürfe müssen wegen der zusätzlichen Bearbeitungszeit<br />

vier Wochen vor dem letzten Beantragungstag eingereicht<br />

werden.<br />

Auflösungen/Beendigungen von Berufsausübungsgemeinschaften<br />

werden nur <strong>zum</strong> Quartalsende bestätigt.<br />

Dem Antrag auf Beschäftigung eines Angestellten Zahnarzt gem.<br />

§ 32b Zä­ZV ist der unterschriebene Arbeitsvertrag beizulegen.<br />

Ebenso gilt, dass rückwirkende Anträge grundsätzlich nicht zulässig<br />

sind. Das Ruhen der Zulassung (Gründe hierfür müssen nachgewiesen<br />

werden) oder die Verlegung des Zahnarztsitzes sind auch genehmigungspflichtig.<br />

Generell bestehen für Anträge jeglicher Art die<br />

genannten Beantragungsfristen.<br />

Unter www.kzv-berlin.de/zulassung finden Sie alle erforderlichen<br />

Anträge sowie umfassende Informationen.<br />

Allgemeine telefonische Auskünfte zu diesem Themenkomplex:<br />

… 8 90 04­111, ­112, ­118 und ­119<br />

Telefonische Beratung zu BAG­ und Angestellten­Verträgen:<br />

… 8 90 04­117, Frau Pentschew<br />

MBZ Heft 02 2010<br />

Kleine Lektüre<br />

Zum<br />

Verweilen<br />

Ein Wölfchen<br />

Ein Wölfchen wuchs auf bei einem Mann,<br />

als es groß war, fiel es ihn an.<br />

Als der nun in den letzten Zügen lag,<br />

ein weiser Mann also zu ihm sprach:<br />

„Wusstest du nicht, dass dich einst wird verwunden,<br />

der Feind, dem du in Liebe warst verbunden?“<br />

Saadi, 13. Jhrh.<br />

Aus GOL-O-BOLBOL (Rosen und die Nachtigall)<br />

(Ausgewählte Gedichte aus zwölf Jahrhunderten übertragen<br />

aus dem Persischen von Purandocht Pirayech)<br />

Für eine in Zehlendorf<br />

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Tel.: 43 73 41 60<br />

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